Arguliner und Hintergrundinfos zur GEMA
Funktion:
Die GEMA vertritt die Urheberrechte treuhänderisch für Komponisten, Textdichter und Verleger, die einen Wahrnehmungsvertrag unterschrieben haben und sammelt Lizenzgebühren sowie Pauschalabgaben auf Leermedien und Kopiergeräte für Privatkopien ein. Dabei fallen für jede Art der Musiknutzung in Funk und Fernsehen, im Bereich der mechanischen Rechte (Musikdarbietung in Diskos, Gastronomie, Vereinen etc.), für Livekonzerte, für USB Sticks, SD Karten, Smartphones, PCs und viele andere Geräteklassen Lizenzen nach verschiedenen Tarifklassen an.
Dabei vertritt die GEMA als administratives Organ weitere Verwertungsgesellschaften in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) und fordert den aus den Schrankenregeln des UrhR (§§27,54) abgeleiteten Vergütungsanspruch für Bibliotheken, Verleih- und Privatkopien.
Mitglieder:
Die GEMA ist die größte deutsche Verwertungsgesellschaft und vertritt als wirtschaftlicher Verein über 60.000 Mitglieder.
Allerdings sind nur 5 Prozent dieser Mitglieder, die so genannten „ordentlichen Mitglieder“ stimmberechtigt. Die ordentlichen Mitglieder vertreten größtenteils sogenannte Standardwerke (Gassenhauer, Schlagerrepertoire, etc.) und sind häufig als Rechteinhaber und Erben mit Groß- und Subverlegern alliiert. Nur sie dürfen über die Verteilungsschlüssel der eingesammelten Gelder, die Tarife und Satzungsänderungen befinden, während die angeschlossenen Mitglieder auf Grund ihrer vergleichsweise kleineren GEMA Einkünfte nicht stimmberechtigt sind.
Tarife:
Die von der GEMA im Bundesanzeiger veröffentlichten Tarife werden mit den beteiligten Verbänden der Musiknutzer verhandelt. Kommt es zu keiner Einigung, so wird nach UrhWG ein Schiedsverfahren vor dem deutschen Patent- und Markenamt eingeleitet (DPMA).
In der Zwischenzeit müßen Musiknutzer die Differenz zwischen neu vorgelegtem Tarif und altem Tarif auf ein Hinterlegungskonto zu Gunsten der GEMA einzahlen. Diese Schiedverfahren sind langwierig und werden im Falle keiner Einigung an das Oberlandesgericht und danach an den Bungesgerichtshof verwiesen.
Schiedsverfahren:
Eine Vielzahl von ungeeinigten Schiedsverfahren hat dazu geführt, das in Deutschland erst sehr spät die Öffnung für neue digitale Märkte statt fand. Die Kalkulation dieser Angebote gestaltete sich durch die hohen Hinterlegungskosten schwierig und verhinderte wegen des kaum abzuschätzenden Risikos die frühzeitige Einführung digitaler Dienste. Aufgrund der mangelhaften Angebotssituation nutzten Verbraucher immer häufiger illegale Filehosting Angebote im Netz . Auch die laufenden gerichtlichen Verhandlungen zwischen GEMA und Youtube führen durch zu hohe Forderungen und die durch die GEMA erwirkte Mitstörerhaftung gleichermassen zu einer Benachteiligung der Musiknutzer und Urheber in Deutschland.
Zahlreiche Petitionen zur intransparenten und nicht angemessenen Tarifgestaltung der GEMA wurden bisher erfolgreich durch das Berliner Verbindungsbüro für politische Kommunikation blockiert.
GEMA Vermutung:
Die GEMA Vermutung aus dem UrhWG mag in früheren Zeiten weniger Contentoligopole ein probates Mittel zur unkomplizierten Berechnung von Lizenz Abgaben dargestellt haben und unter Gesichtspunkten der Verteilungsgerechtigkeit sogar ansatzweise die Musiknutzung abgebildet haben. Im Zeitalter der Aufgliederung in einen Markt der immer vielfältigeren Nischenwerke und Subgenres produziert diese Vermutung nicht nur grundsätzliche Ungerechtigkeit bei der Verteilung, sondern zwingt die Musiknutzer auch in eine umgekehrte Beweislast für das aufgeführte Repertoire. Sie müssen die Nichtmitgliedschaft des Songtexters und der Komponisten von genutzten musikalischen Darbietungen mit Klarnamen zu jedem einzelnen Titel nachweisen. Pseudonyme akzeptiert die GEMA nicht, da sich dahinter ja ein GEMA Urheber verstecken könnte. Der bürokratische Aufwand dieser Nachweispflichten ist für Musiknutzer nicht zu bewältigen und führt dazu, dass sowohl bei Veranstaltern aber auch in der Tonträgerlizenzierung riesige Beträge ungerechtfertigt von der GEMA berechnet werden und dann größtenteils an die privilegierten Mitglieder verteilt werden.
Diskotheken:
Die statistische Verteilung von Erlösen aus dem Diskothekenbereich wird nur durch 120 deutschlandweit installierte Blackboxen belegt. Diese Blackboxen zeichnen jede Woche stichprobenartig eine Stunde des aufgeführten Musikrepertoires auf und werden dann zur Verteilung der eingesammelten Tarife von über 5000 Diskotheken herangezogen. Durch das Raster dieser Repertoirestatistik fallen vor allem Werke aus der Nischenkultur zwischen Jazz, Weltmusik, Alternative, Gothic, House und Techno und werden dann bei der Verteilung nicht angemessen vergütet
Speichermedien:
Tariferhöhungen wie die seit 1.7.2012 verabschiedete 1500% Anhebung für USB und Flashspeicher sorgen für Unmut, sind sie doch gerade in Anbetracht der von der EU geforderten Tarifharmonisierung und dem Padawan Urteil des EUGH, Tarife nach privater und geschäftlicher Nutzungsart zu unterscheiden, besonders schwer nachvollziehbar.
Tarifreform:
Der letzte Höhepunkt im GEMA-Tarifpoker für Clubs, Diskotheken, Musikkneipen, Stadtfeste und Märkte sollte eine Tariflinearisierung mit sich bringen, die aber gerade durch die massiven Aufschläge auf die Basistarife die Clubkultur und das Vereinsleben existenziell bedrohen.
Sowohl die Flächenberechnung als auch die Vervielfältigungs- und Zeitzuschläge entbehren jeder Nachvollziehbarkeit und dokumentieren die mangelhafte Beschäftigung der GEMA mit den Realitäten der Clubkultur. Diese Zuschläge führen teilweise zu Tariferhöhungen um 2000% und sind ab April 2012 fällig.
Die kurzfristige Einigung mit dem BDK e.V. (Bund deutscher Karnevalisten) soll die Diskussionsbereitschaft der GEMA dokumentieren, entpuppt sich aber als Alibi, denn die versprochene stufenweise Einführung dieses Tarifs ist nur für Veranstaltungen mit einem Eintrittspreis über 10.- € gültig. Diskotheken und Stadtfeste taxieren aber weit unter diesem Wert und können nicht von diesem Tarif profitieren. Der Zeitzuschlag, der nun erst nach acht Stunden und dann nach je zwei weiteren Stunden fällig wird, treibt weiterhin den Tarif in die Höhe, während die Angemessenheitsregelung (vormals Härtefallregelung) zu unverhältnismäßiger Bürokratie führen wird. Clubs müssen hier eine betriebswirtschaftliche Auswertung und Nachweis jeder einzelnen Veranstaltung an die GEMA leisten um den Sondertarif zu erhalten.
Folgen:
Neben dem zu erwartenden Clubsterben wird diese Tarifreform auch zu erschwerten Arbeitsbedingungen und Kündigungen von Angestellten in Diskotheken und Musikkneipen führen.
Noch tragischer stellt sich dieses Clubsterben für Urheber und Bands von Nischenkultur dar. Da hier selten große Budgets für die Verbreitung und Werbung verfügbar sind, hängen diese Künstler besonders von den szenetypischen Musibetrieben ab, denn nur hier finden sie den direkten Zugang zu ihren Kunden und Fans.
Verteilung:
Die Verteilung der von der GEMA eingesammelten Tantiemen wird über Verteilungspläne geregelt, die nach unterschiedlichen Wertungen für verschiedene Sparten erfolgt. Diese Schlüssel sind intransparent und werden ausschliesslich von der ordentlichen Mitgliederversammlung in nichtöffentlicher Sitzung verabschiedet.
Reformen:
Die GEMA benötigt eine dringende Anpassung an die Gegebenheiten der digitalen Märkte, die sich mehr und mehr von physikalischen Trägern verabschiedet, In Folge der Demokratisierung von Produktionsmitteln und Vertriebswegen entstand eine neue kleinteilige Kreativwirtschaft, der durch das Feudalsystem der ordentlichen und angeschlossenen Mitgliedern eine gerechte, transparente und faire Beteiligung an den GEMA Erlösen verwehrt bleibt.
Wir fordern:
– Aussetzung der neuen Tarifreform
– Gerechtere Verteilung der GEMA Gebühren an Künstler
– Transparente Kontrollinstanz für die GEMA. Parlamentarische Überprüfung der Schlichtungsstelle im DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt)
– Abschaffung der GEMA Vermutung
Regionale Demolinks:
München, Nürnberg, Dortmund , Frankfurt , Berlin, Hamburg, Leipzig, Bündnis
Mein Blog zur GEMA Alternative C3S
BR On3 Feature zu GEMA
Mein Redebeitrag Berlin Gemeinsam gegen GEMAinheiten