Bayerische Posse: Ihr müsst draussen bleiben!


Der Freistaat Bayern tut sich wieder einmal mit Regulierungswut contra Verbraucher hervor und diskriminiert dabei gleich noch die Umwelt freundlichsten Verkehrsteilnehmer: Radfahrer und Fußgänger.

Sie dürfen nach dem neuen Ladenschlußvollzugshinweis des bayerischen Sozialministeriums nicht mehr nach offiziellen Schlußzeiten im angegliederten Shop einkaufen. Im Gegensatz zu den motorisierten Kunden, denen laut Ministerium als Reisende die Alimentation mit Lebensmitteln rund um die Uhr offen steht.

Den Tankstellenbesitzern wird nicht nur die scharfe Kontrolle der Einkaufswilligen in der Wahl des Verkehrsmittels auferlegt, sondern auch gleich noch eine saftige Bestrafung bei Zuwiderhandlung angedroht.

Diskriminiert werden aber gerade jene Arbeitnehmer, die in wechselnden Spätschichten oder wegen Mehrfachjobs keinen geregelten Einkaufszeiten nachgehen können. Für sie ist der nächtliche Einkauf an der Tankstelle häufig der rettende Hafen um zumindest das Überlebensnotwendigste für das Frühstück vor der nächsten Schicht zu ergattern.

Nicht umsonst beschränkt sich das Sortiment der klassischen Tankstellen auf das Notwendigste. Wer einen wirklichen Wocheneinkauf plant wird nicht nur aus preislichen Gründen die normalen Lebensmittelmärkte vorziehen, denn die preiswerte Vielfalt des Sortiments eines Lebensmitteldiscounters werden nicht einmal jene Tankstellenshops erreichen, die eine gesonderte Gaststättenkonzession zum Verkauf vorweisen können.

Das Signal für Umweltbewusste Nachteinkäufer ist fatal: Werden diese doch nach einem ersten Verweis und Einkaufsverbots das nächste mal einfach mit dem Auto kommen und gerade in den urbanen Gegenden zum Anwachsen nächtlichen PWK Aufkommens sorgen.

Was die Liberalisierung der Landesöffnungszeiten in Deutschland betrifft, führt Bayern sowieso in Punkto Blockadepolitik. Als in den Jahren 2006 und 2007 die Ladenschlussgesetze bundesweit angepasst wurden, stemmte sich der Freistaat gegen jegliche Ausweitung.

Das Sozialministerium beweist mit der neuen Initiative nicht nur, wie ernst sie den Auftrag des Freistaats nimmt, Ressourcen zu schonen und in Kombination mit einer sinnvollen Verkehrspolitik zur Beruhigung des städtischen Verkehrs zu sorgen, sondern sie gängelt und diskriminiert mündige Bürger, die selbst entscheiden wollen, wann sie was mit welchem Verkehrsmittel einkaufen möchten.

GEMA transparent


Arguliner und Hintergrundinfos zur GEMA

Funktion:

Die GEMA vertritt die Urheberrechte treuhänderisch für Komponisten, Textdichter und Verleger, die einen Wahrnehmungsvertrag unterschrieben haben und sammelt Lizenzgebühren sowie Pauschalabgaben auf Leermedien und Kopiergeräte für Privatkopien ein. Dabei fallen für jede Art der Musiknutzung in Funk und Fernsehen, im Bereich der mechanischen Rechte (Musikdarbietung in Diskos, Gastronomie, Vereinen etc.), für Livekonzerte, für USB Sticks, SD Karten, Smartphones, PCs und viele andere Geräteklassen Lizenzen nach verschiedenen Tarifklassen an.

Dabei vertritt die GEMA als administratives Organ weitere Verwertungsgesellschaften in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) und fordert den aus den Schrankenregeln des UrhR (§§27,54) abgeleiteten Vergütungsanspruch für Bibliotheken, Verleih- und Privatkopien.

Mitglieder:
Die GEMA ist die größte deutsche Verwertungsgesellschaft und vertritt als wirtschaftlicher Verein über 60.000 Mitglieder.
Allerdings sind nur 5 Prozent dieser Mitglieder, die so genannten „ordentlichen Mitglieder“ stimmberechtigt. Die ordentlichen Mitglieder vertreten größtenteils sogenannte Standardwerke (Gassenhauer, Schlagerrepertoire, etc.) und sind häufig als Rechteinhaber und Erben mit Groß- und Subverlegern alliiert. Nur sie dürfen über die Verteilungsschlüssel der eingesammelten Gelder, die Tarife und Satzungsänderungen befinden, während die angeschlossenen Mitglieder auf Grund ihrer vergleichsweise kleineren GEMA Einkünfte nicht stimmberechtigt sind.

Tarife:
Die von der GEMA im Bundesanzeiger veröffentlichten Tarife werden mit den beteiligten Verbänden der Musiknutzer verhandelt. Kommt es zu keiner Einigung, so wird nach UrhWG ein Schiedsverfahren vor dem deutschen Patent- und Markenamt eingeleitet (DPMA).
In der Zwischenzeit müßen Musiknutzer die Differenz zwischen neu vorgelegtem Tarif und altem Tarif auf ein Hinterlegungskonto zu Gunsten der GEMA einzahlen. Diese Schiedverfahren sind langwierig und werden im Falle keiner Einigung an das Oberlandesgericht und danach an den Bungesgerichtshof verwiesen.

Schiedsverfahren:
Eine Vielzahl von ungeeinigten Schiedsverfahren hat dazu geführt, das in Deutschland erst sehr spät die Öffnung für neue digitale Märkte statt fand. Die Kalkulation dieser Angebote gestaltete sich durch die hohen Hinterlegungskosten schwierig und verhinderte wegen des kaum abzuschätzenden Risikos die frühzeitige Einführung digitaler Dienste. Aufgrund der mangelhaften Angebotssituation nutzten Verbraucher immer häufiger illegale Filehosting Angebote im Netz . Auch die laufenden gerichtlichen Verhandlungen zwischen GEMA und Youtube führen durch zu hohe Forderungen und die durch die GEMA erwirkte Mitstörerhaftung gleichermassen zu einer Benachteiligung der Musiknutzer und Urheber in Deutschland.
Zahlreiche Petitionen zur intransparenten und nicht angemessenen Tarifgestaltung der GEMA wurden bisher erfolgreich durch das Berliner Verbindungsbüro für politische Kommunikation blockiert.

GEMA Vermutung:

Die GEMA Vermutung aus dem UrhWG mag in früheren Zeiten weniger Contentoligopole ein probates Mittel zur unkomplizierten Berechnung von Lizenz Abgaben dargestellt haben und unter Gesichtspunkten der Verteilungsgerechtigkeit sogar ansatzweise die Musiknutzung abgebildet haben. Im Zeitalter der Aufgliederung in einen Markt der immer vielfältigeren Nischenwerke und Subgenres produziert diese Vermutung nicht nur grundsätzliche Ungerechtigkeit bei der Verteilung, sondern zwingt die Musiknutzer auch in eine umgekehrte Beweislast für das aufgeführte Repertoire. Sie müssen die Nichtmitgliedschaft des Songtexters und der Komponisten von genutzten musikalischen Darbietungen mit Klarnamen zu jedem einzelnen Titel nachweisen. Pseudonyme akzeptiert die GEMA nicht, da sich dahinter ja ein GEMA Urheber verstecken könnte. Der bürokratische Aufwand dieser Nachweispflichten ist für Musiknutzer nicht zu bewältigen und führt dazu, dass sowohl bei Veranstaltern aber auch in der Tonträgerlizenzierung riesige Beträge ungerechtfertigt von der GEMA berechnet werden und dann größtenteils an die privilegierten Mitglieder verteilt werden.

Diskotheken:
Die statistische Verteilung von Erlösen aus dem Diskothekenbereich wird nur durch 120 deutschlandweit installierte Blackboxen belegt. Diese Blackboxen zeichnen jede Woche stichprobenartig eine Stunde des aufgeführten Musikrepertoires auf und werden dann zur Verteilung der eingesammelten Tarife von über 5000 Diskotheken herangezogen. Durch das Raster dieser Repertoirestatistik fallen vor allem Werke aus der Nischenkultur zwischen Jazz, Weltmusik, Alternative, Gothic, House und Techno und werden dann bei der Verteilung nicht angemessen vergütet

Speichermedien:

Tariferhöhungen wie die seit 1.7.2012 verabschiedete 1500% Anhebung für USB und Flashspeicher sorgen für Unmut, sind sie doch gerade in Anbetracht der von der EU geforderten Tarifharmonisierung und dem Padawan Urteil des EUGH, Tarife nach privater und geschäftlicher Nutzungsart zu unterscheiden, besonders schwer nachvollziehbar.

Tarifreform:
Der letzte Höhepunkt im GEMA-Tarifpoker für Clubs, Diskotheken, Musikkneipen, Stadtfeste und Märkte sollte eine Tariflinearisierung mit sich bringen, die aber gerade durch die massiven Aufschläge auf die Basistarife die Clubkultur und das Vereinsleben existenziell bedrohen.
Sowohl die Flächenberechnung als auch die Vervielfältigungs- und Zeitzuschläge entbehren jeder Nachvollziehbarkeit und dokumentieren die mangelhafte Beschäftigung der GEMA mit den Realitäten der Clubkultur. Diese Zuschläge führen teilweise zu Tariferhöhungen um 2000% und sind ab April 2012 fällig.

Die kurzfristige Einigung mit dem BDK e.V. (Bund deutscher Karnevalisten) soll die Diskussionsbereitschaft der GEMA dokumentieren, entpuppt sich aber als Alibi, denn die versprochene stufenweise Einführung dieses Tarifs ist nur für Veranstaltungen mit einem Eintrittspreis über 10.- € gültig. Diskotheken und Stadtfeste taxieren aber weit unter diesem Wert und können nicht von diesem Tarif profitieren. Der Zeitzuschlag, der nun erst nach acht Stunden und dann nach je zwei weiteren Stunden fällig wird, treibt weiterhin den Tarif in die Höhe, während die Angemessenheitsregelung (vormals Härtefallregelung) zu unverhältnismäßiger Bürokratie führen wird. Clubs müssen hier eine betriebswirtschaftliche Auswertung und Nachweis jeder einzelnen Veranstaltung an die GEMA leisten um den Sondertarif zu erhalten.

Folgen:
Neben dem zu erwartenden Clubsterben wird diese Tarifreform auch zu erschwerten Arbeitsbedingungen und Kündigungen von Angestellten in Diskotheken und Musikkneipen führen.
Noch tragischer stellt sich dieses Clubsterben für Urheber und Bands von Nischenkultur dar. Da hier selten große Budgets für die Verbreitung und Werbung verfügbar sind, hängen diese Künstler besonders von den szenetypischen Musibetrieben ab, denn nur hier finden sie den direkten Zugang zu ihren Kunden und Fans.

Verteilung:

Die Verteilung der von der GEMA eingesammelten Tantiemen wird über Verteilungspläne geregelt, die nach unterschiedlichen Wertungen für verschiedene Sparten erfolgt. Diese Schlüssel sind intransparent und werden ausschliesslich von der ordentlichen Mitgliederversammlung in nichtöffentlicher Sitzung verabschiedet.

Reformen:
Die GEMA benötigt eine dringende Anpassung an die Gegebenheiten der digitalen Märkte, die sich mehr und mehr von physikalischen Trägern verabschiedet, In Folge der Demokratisierung von Produktionsmitteln und Vertriebswegen entstand eine neue kleinteilige Kreativwirtschaft, der durch das Feudalsystem der ordentlichen und angeschlossenen Mitgliedern eine gerechte, transparente und faire Beteiligung an den GEMA Erlösen verwehrt bleibt.

Wir fordern:

– Aussetzung der neuen Tarifreform

– Gerechtere Verteilung der GEMA Gebühren an Künstler

– Transparente Kontrollinstanz für die GEMA. Parlamentarische Überprüfung der Schlichtungsstelle im DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt)

– Abschaffung der GEMA Vermutung


Regionale Demolinks:

München
, Nürnberg, Dortmund , Frankfurt , Berlin, Hamburg, Leipzig, Bündnis

Mein Blog zur GEMA Alternative C3S
BR On3 Feature zu GEMA
Mein Redebeitrag Berlin Gemeinsam gegen GEMAinheiten

Echte Meinungsfreiheit und die Demut vor der Vielfalt


Gedanken zur Abmahnung der Nuklearia wegen eines Flyers

Als erste und bisher einzige Partei sind wir bemüht, einen fundamentalen und grundsätzlichen Meinungspluralismus zu leben und umfänglich zu fördern, der uns manchmal an die Grenze der individuellen Belastbarkeit führt, aber als Teil unserer Vision einer neuen partizipativen Demokratie alle Menschen, auch die mit Minderheitsmeinungen mitnimmt.

Journalisten, die sich noch nicht auf diese neue Generation der politischen Kultur eingestellt haben, missbrauchen häufig unsere basisdemokratische Transparenz und Offenheit, in dem sie durch selektive Berichterstattung Minderheitsmeinungen ein besonderes, ja sogar pseudo grundsätzliches Gewicht verleihen. Das verlangt von uns allen Gelassenheit aber auch das unerschütterliche Vertrauen in die grundsätzlichen Ideale unserer Partei.

Die wahre Nagelprobe unseres selbst verpflichteten Pluralismus findet jedoch intern statt. Sie fordert eine stetige Korrektur und selbstkritische Analyse unseres eigenen Verhaltens gegenüber Minderheiten und Mehrheiten.
Das betrifft einerseits die Vertreter gefasster Beschlüsse, die Angesichts der Durchsetzung der eigenen Positionen die Meinung der Minderheiten zu achten haben und ihnen den Platz zur Darstellung nicht versagen dürfen.
Ebenso betrifft dies die Vertreter von Minderheitsmeinungen, denen eine besondere Sensibilität obliegt, wenn sie ihrem Recht nach freier Meinungsäusserung innerhalb und ausserhalb der Partei nachgehen, denn diese Freiheit bedeutet auch Verantwortung für das Wohl der gesamten Partei. Noch tiefgreifender ist die Gefahr, durch die ständige Selbstreflexion formaler Argumente die eigentliche inhaltliche Debatte zu vernachlässigen, dabei als beliebig wahrgenommen zu werden und aus Angst vor daraus folgenden internen Debatten wesentliche Elemente des libertären Weltbildes zu vernachlässigen.

In diesem Spannungsfeld gilt es diese Abmahnung zu betrachten. Die Vorstandschaft einer Gliederung muss das Recht haben, eine entsprechende Kennzeichnung der Darstellung von Minderheitsmeinungen, die den Eindruck allgemeingültiger Parteiaussagen vermitteln, zu fordern. Sollten die Verfasser dieser Forderung nicht nachkommen, so stehen der Gliederung
verschiedene Ordnungsmaßnahmen zur Verfügung und sei es final vor einem Schiedsgericht. Eine Abmahnung ist dem gegenüber sicher das denkbar unpassendste Mittel, auch wenn sie wie im aktuellen Fall von vornherein keinerlei rechtsverbindliche Wirkung gehabt hätte. Die Aussenwirkung von Abmahnungen als innerparteiliches Mittel der Piratenpartei mag fatal wirken –
Die Innenwirkung dürfte den harmonischen Umgang zwischen Mehrheiten und Minderheiten schwer beschädigen. Darüber hinaus verbinden viele Piraten mit dem Begriff Abmahnung ein restriktives Rechtsmittel der Contentindustrien. Ich hoffe daher auf die Zurücknahme der Abmahnung und die sachliche Klärung des Nuklearia Flyers in einem offenen Diskurs.

Dennoch ist für mich wesentlich: Die Meinungen und Positionen der Nuklearia sind mir zutiefst zuwider, denn sie repräsentieren einen blinden und kritiklosen Technikglauben an eine technologische Einbahnstrasse des letzten Jahrhunderts. Das Erbe des atomaren Zeitalters werden noch viele Generationen nach uns tragen. Die Hommage der AG Nuklearia an die schnellen Brüter Reaktoren ist der Höhepunkt der Selbstüberschätzung menschlicher Kontrollfähigkeiten und der Ignoranz gegenüber den letalen Folgen für Mensch, Natur und Umwelt durch eine Havarie oder einen Super GAU. Die schnellen Brüter nutzen nicht nur die höchste Anreicherungsdichte des giftigsten Stoffes, den die Welt kennt – Plutonium. Bei einer Kernschmelze, die sich bei schnellen Brütern noch weniger herunterregeln lässt, als bei Siedewasserreaktoren, wäre eine flächendeckende Kontaminierung in einem kleinen Land wie Deutschland ein sicheres Todesurteil.

Zu guter letzt: Die kindliche Technikverliebheit ohne Folgenabschätzung der Nuklearia wird in dem naiven Gleichnis einer Scheibe Brot und atomarer Brennstäbe mehr als offensichtlich.

Die Ablehnung der Kernkraft, der schnellstmögliche Ausstieg aus der Kernenergie und die nachhaltige Nutzung endlicher und regenerativer Energiequellen hingegen ist eine substanzielle Forderung piratiger Umweltpolitik. Dafür bin ich dankbar.

P.S: Kleiner Tip für Mitglieder anderer Parteien, die uns Rückgradlosigkeit und Positionsbeliebigkeit vorwerfen: Demut vor der Vielfalt und das vorbehaltslose Lauschen zwischen den Positionen ist der Schlüssel zu wahrer Erkenntnis und echter Meinungsfreiheit.

http://wiki.piratenpartei.de/AG_Umwelt/Programm#Atomausstieg

http://wiki.piratenpartei.de/AntiAtomPiraten
http://wiki.piratenpartei.de/AG_Ausstiegskritische_Nuklearia

Kultur retten – GEMA anketten!


Bundesweite Demos gegen GEMA Tarifreform und Verteilungsungerechtigkeit am 6.9.

Die GEMA Tarifreform ist ein Kulturkiller.

Die Tarifreform der GEMA trifft Diskotheken, Musikkneipen, Stadtfeste, Tanzschulen und traditionelle Feste ab April 2013 mit ganzer Härte.

Sie führt zu einem Aussterben von Veranstaltungskultur, denn viele Veranstaltungen werden zu teuer. Das betrifft in besonderem Maße jene alternativen Veranstaltungskonzepte, die zur kulturellen Vielfalt beitragen.

Die von der GEMA kassierten Beträge werden ungerecht verteilt und kommen größtenteils nur den privilegierten Mitgliedern zu Gute.

Gerade die Komponisten von Nischenkultur (Techno, Rock, Alternative) erhalten anteilig fast gar nichts von den pauschal geforderten Beträgen.

Auch sind viele Künstler heute gar keine GEMA Mitglieder mehr. Trotzdem kassiert die GEMA pauschal sobald nur wenige Songs aus dem GEMA Repertoire aufgeführt werden.

Die GEMA Tarifreform ist ein Jobkiller.

Eine Vielzahl von Arbeitsplätzen in der Veranstaltungsbranche wird ebenso von der Tarifreform betroffen sein, wie die Veranstaltungen selbst.

Bei Tariferhöhungen von häufig mehr als 1000% werden viele Veranstalter Arbeitsplätze streichen müssen.

Die Arbeitsbedingungen für das verbleibende Personal werden sich verschärfen.

Die GEMA Tarifreform ändert nichts an der Verteilungsungerechtigkeit

In über 5000 Diskos und Musikkneipen zeichnen zur statistischen Erhebung gerade einmal 120 Blackboxen je Woche eine Stunde des aufgeführten Programms auf. Diese Statistik sorgt dann für die Verteilung all der über den GEMA Tairf eingesammelten Gebühren. Durch dieses Verteilungsverfahren wird Nischenkultur benachteiligt, da sie durch das zu breite Raster der Statistik fällt: Independent, Techno, House, Weltmusik, Metal, Gothic und Alternative Künstler werden so ihrer Erlöse beraubt.

Wir fordern:

– Aussetzung der neuen Tarifreform

– Gerechtere Verteilung der GEMA Gebühren an Künstler

– Transparente Kontrollinstanz für die GEMA. Parlamentarische Überprüfung der Schlichtungsstelle im DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt)

– Abschaffung der GEMA Vermutung


Regionale Demolinks:

München
, Nürnberg, Dortmund , Frankfurt , Berlin, Stuttgart, Bündnis

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Über Lebensmittel

Wir kennen von fast allen Dingen den Preis, aber selten den wirklichen Wert. Die Haushaltsausgaben für Lebensmittel betragen im EU-Schnitt nur noch 12 Prozent unseres Einkommens – Lebensmittel waren noch nie so billig, selbstverständlich und unterbewertet wie heute. Die Lebensmittel- und Agrarindustrie verbucht weltweit die größten Renditen. Das Ungleichgewicht der Kostenbilanz geht zu Lasten der Umwelt, denn die ökologischen Folgekosten werden externalisiert, das heißt, aus der betriebswirtschaftlichen Kalkulation herausgenommen und sich selbst überlassen. Obwohl wir mit unserer Umwelt untrennbar verbunden sind, wird ein großer Teil der irreparablen Schäden hinter dem marktwirtschaftlichen Normativ angestellt, in der Hoffnung, diesen durch technologischen Fortschritt in der Zukunft Herr zu werden. So war das Artensterben nie größer, das Ausmaß der Umweltkatastrophen schwerer und die Sensibilität und Wertschätzung der Schöpfung gegenüber geringer.

Die Nahrungs- und Agrarindustrie ist in Sachen Ausplünderung unseres Planeten Spitzenreiter. Wenn Konzerne wie McDonald’s die gesamtbilanzierten Schäden tragen müssten, welche durch den CO2 Ausstoß, die Bodenerosion, den Wasserverbrauch, die Vergiftung von Biosphären und ernährungsbedingter Folgekosten entstehen, würde ein Burger 100 Euro kosten (Nancy Dunne, Financial Times). Trotzdem erhalten alle fleischproduzierenden Großbetriebe massive Subventionen aus regionalen, Bund- und Europatöpfen (z.B. Tönnies, Deutschlands größter Schlachtfabrikbetreiber in 2008 mit über 2 Mio. Euro). Die Schäden, die durch diese Industrie entstehen, sind jedoch kaum zu beziffern. Wie eine Studie der Vereinten Nationen ermittelte, sind 18 Prozent der Treibhausgase auf die Nutztierindustrie zurückzuführen. Das World Watch Institut kam sogar auf 51 Prozent der weltweiten Treibhausgase.

Ganze 35 Prozent des weltweit angebauten Getreides werden für die Futtermittelindustrie und die Herstellung von Biokraftstoffen verarbeitet und an Mast- und Schlachttiere verfüttert oder in Verbrennungsmotoren eingesetzt. Eine astronomische Menge von 2,2 Milliarden Tonnen, mit der man den wachsenden Hunger in der Welt lindern könnte. Ein Mastschwein frisst im Laufe seines Lebens knapp eine Tonne Futter, ein Rind sogar bis zu sechs Tonnen. Jedes Kilogramm Rindfleisch verbraucht ein Äquivalent von neun Kilogramm Getreide.
Eine mit Sojabohnen bestellte Agrarfläche in der Größe eines Hektars ernährt statistisch 5000 Menschen, während nur weniger als 200 Menschen von dem Fleisch der geschlachteten Tiere satt werden, die mit dieser Menge Soja gefüttert wurden. Dennoch werden in der zweiten und dritten Welt jedes Jahr gigantische Flächen abgeholzt um weitere Anbaugebiete für Mais- und Sojamonokulturen zum Tiernahrungsanbau zu erschließen. Diese Enteignung von Naturressourcen verschärft die Nahrungskrise in den armen Ländern, erhöht die Kindersterblichkeit und provoziert soziale Krisenherde.
Monetär betrachtet sind bereits die Schäden, die in der dritten Welt durch die westlichen Schlachttierproduktion entstehen, um ein Vielfaches höher als die Schulden, die Jahr für Jahr von diesen Ländern bei den westlichen Industrienationen aufgenommen werden müssen.

Die Fischereiindustrie hat innerhalb von nur 100 Jahren das Ökosystem der Ozeane regelrecht gekippt. Laut den Vereinten Nationen gibt es in den Ozeanen 150 sogenannte „tote Zonen”, die durch die Einleitung von Abwässern und Düngemitteln geschaffen wurden. Diese Bereiche dehnen sich in Küstennähe durch die weitere Überdüngung und Erwärmung aus und führen zum Absterben von Korallenriffen und küstenheimischen Arten, aber auch zu klimaschädlichen Abgasemissionen aufgrund erhöhten Bakterienbefalls. Das vielfache Artensterben der Meere ist jedoch hauptsächlich auf die Schleppnetzfischerei zurückzuführen. Aber auch die Massentierhaltung der Aquakulturen, die für einen Fisch auf dem menschlichen Teller drei weitere Fische verfüttert, belastet das Wasser während der Aufzucht mit Antibiotika und Giften biologischer und anorganischer Herkunft. Generell wird unsere wertvolle Ressource Wasser für die Futtermittelindustrie und die Tieraufzucht hemmungslos verschwendet. Laut Vereinte Nationen verbraucht man für die Produktion von 100 Gramm Fleisch auf dem Weg zum Mund des Konsumenten fast 8000 Liter Wasser.

So benötigt laut einer statistischen Betrachtung von John Robbins (Pulitzerpreisträger für Lebensmittelstudie) die Ernährung eines Fleischkonsumenten am Tag 15.000 Liter, während die Bilanz von Vegetariern und Menschen mit reduziertem Fleischkonsum mit 1000 bis 5000 Liter weit geringer ausfällt. Weltweit sterben jedes Jahr viele Tausend Kinder an den Folgen verunreinigten Trinkwassers. Eine halbe Million Tonnen Kot fällt alleine in Deutschland innerhalb eines Jahres bei der Aufzucht von Schweinen an. Der durch Medikamente, Wachstumshormone und sonstige Umweltgifte belastete Kot ist als Dung auch für die um das 300-fach erhöhte Stickoxide-Emission verantwortlich.

Der Anbau der Futtermittel, das Abholzen wichtiger Bioflächen, die kaum abzuschätzenden Folgen der Ausbreitung transgener Saatgute und die summierten Gesundheitsschäden durch Biozide und Abwässer ergeben die eine erschreckende Negativbilanz, die externalisierten Kosten der Industrie. Nachhaltige, ökologische Tierhaltung hingegen gibt der Umwelt weit mehr zurück, als sie verbraucht. Ein Effekt der weder von den Wirtschaftsverbänden noch von den verantwortlichen Regierungsorganen honoriert oder subventioniert wird. Subventionen fließen vorrangig für die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in die großen Lebensmittelindustrien.

Um auch noch den nachfolgenden Generationen eine überlebensfähige Welt zu hinterlassen, müssen wir unser Konsumverhalten gegenüber Lebensmitteln, Energie und Ressourcen grundlegend ändern. Die Begrenzung des Fleischkonsums ist ein gesellschaftlicher Auftrag, der in seiner marktwirtschaftlichen Tragweite eine Verlagerung vom Preiswerten zum Wertvollen verlangt.

Katastrophen, Terror und Verfassungsrichter


Wer hätte sich das noch vor wenigen Jahren vorstellen können. Die Bundeswehr war damals noch ein Abenteuerspielplatz für volljährige Pfadfinder Outdooraktivisten, die statt einer sinnvollen Aufgabe im sozialen Bereich dem um ein paar Monate kürzeren Schlammbad den Vorzug gegeben hatten. Sich diese Soldaten zur Abwehr von Terrorgefahren im Landesinneren vorzustellen, wäre absurd und verfassungsrechtlich kaum vorstellbar gewesen.

So mag man den Irrglauben, mehr Überwachung, Kontrolle und Bewaffnung würde für mehr Sicherheit sorgen als Erklärung für die Aufhebung der Trennung von Polizei und militärischen Streikräften durch den zweiten Senat des Verfassungsgerichts kaum gelten lassen. Natürlich sind die Grenzen für den Einsatz des Militärs im Land sehr eng gesteckt und verlangen eine umfassende Rechtfertigung durch Bedrohungs- und Überwachungsanalysen. Dabei wissen wir schon lange: Je tiefgreifender die Überwachung und scheinbare Sicherheit, desto wahrscheinlicher lassen sich diese Systeme überlisten. Das Dilemma der vermeintlichen Sicherheit durch einschneidende Kontrolle kennen wir aus der digitalen Welt: Netzsperren und Two Strikes verlagern den Missbrauch einfach ein paar Ebenen tiefer, während die Bürger in ihren Freiheitsrechten beschnitten werden. Zensursula lässt grüßen, ACTA hatte Ahnliches für Patent-, Marken- und Urheberrechte vor und Indect wartet auf seine finale Ratifizierung in den europäischen und nationalen Parlamenten.

Militäreinsätze im Inneren dagegen, lassen instinktiv Erinnerungen aus dem finstersten Kapitel unseres Landes wach werden. Die Gleichschaltung von Exekutive und Militär hatte im Nazideutschland zu Denunziantentum und Überwachung geführt. Von der Verschmelzung der SS mit den Polizeiorganen bis zu den späteren Standgerichten: Die unseelige Verbindung brachte Staatsterror und Gewalt in die zivile Gesellschaft. Wem dieser Zusammenhang zu entfernt scheint, sei ein Besuch der Wehrmachtsaustellung empfohlen. Als Deutschland dann in den frühen Jahren der Republikgründung die ersten Soldaten rekrutierte, war das rigorose Verbot eines Einsatzes im Inneren der selbstverständliche Schluß aus der eigenen Vergangenheit.

Heute wissen wir, das der gesellschaftlicher Friede, das Vertrauen ins Gemeinwesen und der Schutz der Privatsphäre am besten vor Terroranschlägen schützen. Keiner der Überwachungsorgane in den geheimdienstlich so hochgerüsteten Vereinigten Staaten konnte 9/11 verhindern. Trotzdem hat sich die Doktrin der Überwachung in den konservativen Bereichen der westlichen Gesellschaften festgefressen. Die vom Gericht festgeschriebene Grenze der “ungewöhnlichen Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes” ist ein viel zu schwammiger Begriff und illustriert die Gefahr von Missbrauch in einem einfachen Planspiel.

Das Europaweit im Test befindliche INDECT Überwachungssystem generiert aus falschen Schlussfolgerungen und Kombinationen von Quellenüberwachung eine Terrorwarnung, die zu einem unmittelbaren Aufmarsch von bewaffneten Bundeswehreinheiten an neuralgischen Punkten in der Bundesrepublik führt. Hitzige Kundgebungen und darauf folgende Demonstrationen münden in katastrophale Szenarios an deren Ende auch eine gewalttätige Auseinandersetzungen mit dem Militär stehen könnte. Was nach einer schlecht inszenierten “Katastrophensoap” klingt, kann in der Realität schnell durch Fehlentscheidungen zu Bürgerkriegsähnlichen Situationen führen. Und wirkliche Terrorgefahr wächst besonders im Schatten verunsicherter Gesellschaften.
Zum Tode entschlossene Attentäter lassen sich auch nicht durch eine militärische Drohkulisse abschrecken, die übrigens dann auch immer in einem angeregten Alarmmodus bereit stehen müßte.

Die finale Konsequenz, ein gekapertes Flugzeug abzuschiessen, hat das Verfassungsgericht zwar abgelehnt, da die Abwägung, wieviel unschuldiges Leben für eine reale Terrorgefahr geopfert werden darf, nicht beantwortet werden konnte. Dafür ist die Botschaft, im Falle eines durch das Kabinett bewilligten Einsatzes mit der vollen Bewaffnung der Streitkräfte zuzuschlagen umso bedrohlicher. Was ein Einsatz bei der eigenen Bevölkerung für das Gewissen der gerade erst von der Freiwilligenarmee zur Berufstruppe reformierten Kampftruppe bedeutet, ist übrigens auch nicht abzusehen. Das diese Initiative wieder einmal von den Überwachungsfreunden der bayerischen und hessischen Landesregierungen ausgelöst wurde, verwundert am wenigsten. Fühlt man sich dort seit jeher am sichersten, wenn die Staatsgealt säbelrasselnd präsentiert wird.

Übrigens fürchte ich mich mehr vor der eigenen Armee im Lande als vor einer möglichen Terrorgefahr. Die in gewohnter Regelmäßigkeit erscheinenden Berichte über erniedrigende, häufig antisemitische Rituale in Kasernen, konnten zumindest bisher kein allumfassendes Vertrauen für das zivilgesellschaftliche Verantwortungsgefühl des “Bürgers in Uniform” erzeugen.

Zum Thema: Im Tiefflug durch die Verfassung

Literaturliste UrhR Vortrag


Philippe Aigrain „Sharing“ 2012
http://www.sharing-thebook.com/

Floor 64 „The Sky is Rising“ 2011
http://www.techdirt.com/skyisrising/

Robert Hammond „Profit Leak? Pre-Release File Sharing and the Music Industry“ 2012
http://www.scribd.com/doc/93891327/Hammond-File-Sharing-Leak

James Boyle „Public Domain“ 2008
http://www.thepublicdomain.org/download/

Silke Helfrich (Hrsg.) „Commons“ 2011
http://www.boell.de

Synopsis Vortrag:
Seit unserer Gründung ist die Reform des Urheberrechtes eines unserer Kernthemen. Denn ein Recht, das heute so niederschwellig mit den alltäglichen Nutzungsarten in Konflikt gerät, muss unserer Ansicht nach grundsätzlich reformiert werden. Und es muss den sich vollziehenden technologischen Paradigmenwechsel hin zur Informationsgesellschaft von Morgen abbilden.
Im Zeitalter der globalen Krise ist der Ruf nach Teilhabe aller und der damit verbundenen Freiheit von Wissen und Schöpfungen eine zutiefst humanistische Forderung. Gleichzeitig muss ein fairer Erlös für die Urheber von Werken gesichert werden, jedoch ohne dabei den in der digitalen Gesellschaft so wichtigen Schutz der Daten und der Privatsphäre zu gefährden.

Das Netz bietet hierzu mannigfaltige Produktions-, Promotions- und Vertriebswege für die Kreativbranche an, die früher nur wenigen Oligopolen vorbehalten waren. Die gängige Praxis der restriktiven Auslegung des reformbedürftigen Urheberrechts hingegen verunsichert und kriminalisiert die Kunden und Nutzer von kulturellen Schöpfungen und behindert auch das dringend nötige,
medienkompetente Selektieren aus der stetig wachsenden Vielzahl der verfügbaren Werke. Dabei wird häufig unterschlagen, dass besonders die Honorierung der ansteigenden Zahl selbstvermarktender, kleinteiliger Urheber von der umfassenden Nutzung der neuen Märkte abhängt – Märkte, die dringend durch neue Angebote reformiert werden müssen und im Onlinebereich auch an das Nutzungsverhalten und die offene partizipative Infrastruktur angepasst werden müssen.

Das Urhebervertragsrecht, das im Urheberrecht kodifiziert ist benötigt eine Anpassung an das gestiegene Interesse von Urhebern, die Auswertung ihrer Werke selbst in die Hand zu nehmen. Im Falle der Nichtausübung von übertragenen Nutzungsrechten müssen diese schnell und unkompliziert an den Urheber zurückfallen. Sowohl die Gesellschaft als auch der Urheber haben ein berechtigtes Interesse, dass kulturelle Schöpfungen verfügbar sind. Im Rahmen von festen Schutzfristen müssen dem Urheber Zweitverwertungsrechte eingeräumt werden, denn der “Total Buy Out” verhindert sowohl Verfügbarkeit von Werken, als das Recht eines Urhebers, sein Werk in neuen Verbindungen zu präsentieren. Die Praxis, unbekannte Nutzungsarten und exklusive, oft an gesetzliche Schutzfristen gebundene Nutzungsfristen bis nach dem Tod des Urhebers zu fordern, dürfen nicht mehr pauschal eingeräumt werden.

Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz legitimiert die Verwertungsgesellschaften, benötigt jedoch einer dringenden Anpassung an die Gegebenheiten der modernen Informationsgesellschaft. Eine GEMA Vermutung mag in den 60er Jahren ihrer Entstehung nachvollziehbar gewesen sein, produziert aber in einem zunehmend diversifizierten Angebot kleinteiliger Schöpfungen grundsätzliche Ungerechtigkeit. Darüber hinaus gilt es Verteilungsschlüssel bezüglich ihrer Praktikabilität und Gerechtigkeit zu überprüfen. Urhebern muss es ermöglicht werden, Werkteile aus der Verwertung zu nehmen um sie lizenzfrei selbst nutzen zu können. Die Unterteilung von Urhebern in Einkommensklassen und die daraus abgeleitete Stimmberechtigung entspricht nicht einem modernen Kulturverständnis. Mangelnde Transparenz, Verteilungsgerechtigkeit und Mitbestimmung sind die drängensten Fragen, die sich die Verwertungsgesellschaften gefallen lassen müssen.

Das Urheberrecht benötigt umfangreicher Revisionen, die sowohl den Bildungsbereich als auch die neuen Mediennutzungen betreffen. Das Zitatrecht benötigt im Bildungsbereich einer Ausweitung. Open Educational Ressources, Digitale Lernmittelfreiheit und Open Acess für Universitäten sind die wichtigsten Triebfedern für eine medienkompetente und zukunftsorientierte Ausbildung.
Durch die zunehmende Vielfalt, die aus der Demokratisierung von Vertriebswegen und Produktionsmitteln entstand, wächst die Zahl der kulturellen Schöpfungen stetig. Um dieser Vielfalt gerecht zu werden, nutzt der medienkompetente Konsument Werkzeuge wie P2P Netzwerke, um sich eine Übersicht zu verschaffen und um zu entscheiden, welche Werke einen Kauf rechtfertigen. Viele Studien belegen, dass Filesharing zu einem Wachstum der Kulturmärkte führt, auch wenn die Contentindustrien, die sich noch nicht ausreichend an die neuen Märkte angepasst haben, mit selektiven Studien wie der Brennerstudie das Gegenteil behaupten. Im Grundsatz liesse sich Filesharing nur durch das komplette Überwachen der Infrastruktur und der Verletzung der digitalen Privatsphäre erreichen. Ein Eingriff der nicht nur das Grundgesetz Artikel 10 (Postgeheimnis) verletzen würde, sondern die
Entwicklung der Gesellschaft zu Teilhabe und Medienkompetenz verbauen würde. Die Schutzfristen von Werken bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers nützen größtenteils nur Verwerterkonzernen und müssen im Interesse der Gesellschaft eine Verkürzung erfahren. Eine Gesellschaft die so sehr auf ihre kulturellen Wurzeln und den technologischen Fortschritt baut, darf nicht durch die übermässige Einhegung, die rein wirtschaftlichen Interessen folgt, blockiert werden.

Nach Jahrzehnten der neoliberalen Marktdominanz, die unsere Gesellschaft an den Rand des wirtschaftlich-gesellschaftlichen Kollaps geführt hat, stellt der Partizipationsgedanke der Piratenpartei eine alternative Denkweise vor, Die aus sich selbst heraus neue Teilhabe generiert und in der freien Struktur der Netze ein wichtiges Werkzeug zukünftiger Beteiligung von Demokratie, Kunst und Kultur sieht.

Punk is not dead!


Das Internet macht es möglich: Wir können heute an allen globalen Ereignissen live teilnehmen. Wer heute die Berichterstattung zum Schauprozess gegen den zivilen Ungehorsam der Punkmusikerinnen von Pussy Riot miterlebt, fühlt sich ins 18.Jahrhundert versetzt.

Gleichzeitig erinnere ich mich an die Ursprungsintention der Punk Bewegung, die mit ihren gesellschaftlichen Forderungen in den 70er wesentlich mehr zur Öffnung unserer Demokratien beigetragen hat, als zur musikalischen Revolution einer drei Akkorde Reduktion selbst. Dennoch ist der große Feldzug gegen das verkrustete Establishment der 70er heute nicht mehr als ein Modebegriff – Das musikalische Pendant, die Toten Hosen, sie spielen heute massenkompatiblen und vor allem kommerziell erfolgreichen Stadion Rock.

So gesehen sind Pussy Riot die letzte wahre Punkband, die in einem totalitären System aufrecht gegen die Obrigkeit anspielten.
Ihr Stossgebet in der Kirche gegen Putins neuerliche Machtergreifung vor der Wahl hatte für die Anklage ausgereicht.
Das jetzt verkündete Urteil ist jedoch bereits im Wortlaut eine Zumutung für jede Demokratie: “Rowdytum” und “Anstiftung zum religiösen Hass” sind der Straftatsbestand, der eine 3 jährige Gefängnisstrafe nach sich ziehen könnte. der eine zwei jährige Gefängnisstrafe im Straflager nach sich zieht.

Die Medienwirksamkeit ist bedacht: Schon zu lange trachtet die orthodoxe Kirche nach der Macht in Moralfragen. Sie stützt die politische Machtergreifung und Kontrolle sämtlicher Staatsorgane durch Putin, der es seinerseits bei keiner Rede zur Lage der Nation ausläßt, als braver Kirchengänger den Sittenverfall der Gesellschaft zu geißeln. Diese Kontrolle von zwei Seiten soll die letzten Bastionen der Systemkritiker einnehmen. Künstler leben in Russland zwar häufig unter den ärmlichsten Verhältnissen, sie stehen jedoch seit Jahrhunderten “Volkes Seele” am nächsten.

Der Prozess und das Urteil haben Wirkung auf alle Kunstschaffenden. Bereits vor Jahren forderte Putin restriktive Verbote für Jugendliche. Der Konsum oppositioneller Musik oder die Zugehörigkeit zu einer Musikszene zieht drakonische schulische Strafen nach sich. Kulturschaffende in Russland werden wohl in Zukunft kritische Töne gänzlich unterlassen, während Veranstalter alternativen Musikszenen Absagen erteilen werden. Die behördlichen Auflagen und Anträge, mit denen sich Veranstalter herumschlagen müssen, hängen von der Willkür der Staatsbeamten Putins ab.
So ist Russlands postkommunistische Perestroika und Glasnost längst einem diktatorischen Konsumzarenreich gewichen, das Kritik offen und gnadenlos verfolgt. Putins kapitalistisches Regime hat nicht nur jede Opposition ausgeschaltet, unliebsame Pressevertreter hinter Gitter verschwinden lassen – manche starben auch schon vorher aus ungeklärten Gründen – und jetzt sogar harmlose politische Äusserung zur Sühne gebracht.

Klassisch ist die stoisch-stolze Ergebenheit der russichen Musikerinnen in ihr Schicksal. Eine Courage die man in unseren Breiten als Jeanne D´Arc Fatalismus bezeichnen möchte. Sie verwehren Putin jetzt sogar die gönnerhafte Pose der Begnadigung, die er auf ein entsprechendes Ersuchen ausprechen könnte, mit den Worten: „Er soll sich bei uns entschuldigen.“

Als Musiker einer früher häufig religionskritischen Gothic Band, läuft mir angesicht dieser heroischen Verwegenheit ein Schauer über den Rücken. Als wir unser Album „Satanische Verse“ mit Songs wie „Gott ist tot“ und „Satans neue Kleider“ Anfang der 90er veröffentlichten, fühlten wir uns unglaublich couragiert, denn im erzkatholischen Bayern war die Bigotterie allgegenwärtig und der Vorwurf der Blasphemie durchaus ein Straftatsbestand. Und auch in unseren Breiten gibt es auch heute immer wieder Versuche Blasphemie von der Freiheit der Kunst auszuschließen. So forderte noch vor Kurzem der Bamberger Erzbischoff ein Gesetz gegen die Verspottung von religiösen Einstellungen, heilige Personen, Schriften, Gegenständen und Geräten.

So fragt man sich nun, wie die Reaktion der Kirche gegenüber dem Prozess in Russland ausfällt, denn die Aktion der Musikerinnen fand in der Kirche statt. Eine Verurteilung dieses Prozesses würde die verstörenden Forderungen des Bischoffs relativieren. Vielleicht möchte man aber gerade das nicht.

Die Sorge über die demokratischen Entwicklung Russlands hingegen wich der Angst über eine neue lupenreine Diktatur.
Das Bild des “Buddies” des früheren Bundeskanzlers Schröder ist längst der Realität des Menschenrechte missachtendrn Diktators gewichen, der seine KGB Vergangenheit revitalisiert hat und den riesigen Nachbarnstaat nach einem kurzen Frühling der Demokratisierung zurück in den russischen Winter führt.

PS: Punk is not dead – Pussy Riot sind die letzte wahre Punkband.

Die GEMA bekommt Konkurrenz


Endlich ist es so weit. Zum ersten Mal formiert sich eine Ernst zu nehmende Alternative zur GEMA, die sich von dem klassischen Modell der Verwertungsgesellschaften löst und alternative Wege für das Honorieren im Netz, Konzertauftritten und öffentlichen Aufführungen für freie und nicht-kommerzielle Creative Commons Lizenzen eröffnet.
Hiervon partizipieren nicht nur musikalische Urheber, die einzig Online veröffentlichen, sondern ebenso traditionelle Musiker, denen die Auswertungsstatuten der GEMA zu eng geworden sind. Denn die GEMA erlaubt es ihren Mitgliedern bis heute nicht, Werkteile unter Creative Commons Lizenz frei zu stellen. Gerade unbekannte Newcomer und aufstrebende Künstler benötigen diese Freistellung dringend, wenn sie alternative Wege der selbstständigen Vermarktung und Promotion nutzen wollen.

Wer bisher als GEMA Mitglied z.B. auf einem Sampler der vielen Print Musikpublikationen vertreten sein wollte, zahlte häufig aus eigener Tasche eine GEMA Gebühr, die dann oft mehr als 1000 Euro betrug und die das Vermarktungsbudget einer kleinteiligen Band komplett sprengte.
Die Rückzahlung dieser Beträge durch die GEMA hingegen dauert oft mehrere Jahre und verringert sich durch den Abzug von Bearbeitungsgebühren und eventuelle Verlagsabgaben nicht unerheblich auf weniger als die Hälfte.

Da die C3S noch nicht beim Patent und Markenamt die offizielle Genehmigung erhalten hat, eine Verwertungsgesellschaft zu gründen – Hierfür müssen viele Auflagen aus dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhRWahrGes) erfüllt werden – ist es umso wichtiger bereits jetzt einen großen Stamm von Mitgliedern mit eigenem Repertoire für die Zeit nach der Zulassung um sich zu scharen. Die Zulassung als juristische Gesellschaft ist für den Spätherbst 2012 geplant.

Die eigentlich größte Chance einer neuen Verwertungsgesellschaft, die auf die Informationsgesellschaft zugeschnitten ist, besteht neben echtem Wettbewerb in der der langfristigen Aussetzung der GEMA Vermutung, die bisher durch die Legitimation aus dem UrhRWahrGes mit jeder Werkanmeldung eine Umkehr der Beweislast bezüglich einer GEMA Mitgliedschaft nach sich zog. Sowohl bei der Herstellung von Tonträgern als auch bei der Programmfolge von Konzerten oder musikalischen Aufführungen in Diskotheken muss der Antragsteller auch noch heute nachweisen, das der Urheber kein GEMA Mitglied ist. Da die GEMA z.B. Pseudonyme prinzipiell nicht anerkennt, von vielen Urhebern aber nur unter größtem Aufwand der Klarname und die postalische Adresse zu recherchieren ist, werden viele Aufführungen schon allein aus Rentabilitätsgründen prinzipiell als GEMA Repertoire eingestuft und abgerechnet, obwohl die Zugehörigkeit gar nicht geklärt ist. Diese Gelder fliessen dann übrigens auch den großen Repertoireinhabern und Verlegern der sogenannten ordentlichen GEMA Mitglieder zu.

Sollte es der C3S gelingen, innerhalb weniger Jahre eine fünfstellige Anzahl von Mitgliedern als Urheber zu registrieren, steigt die Wahrscheinlichkeit, die GEMA Vermutung endlich aus dem UrhRWahrGes streichen zu können, erheblich.
Dies würde nicht nur zu einer größeren Gerechtigkeit in der Verteilung von Urheberrechtstantiemen aus öffentlichen Aufführungen sorgen, sondern auch der Existenz bedrohenden Tarifreform für den Club- und Diskothekensektor die Zähne ziehen.
Die C3S möchte darüber hinaus langfristig ein Netzwerk mit Niederlassungen in allen europäischen Ländern gründen, um entsprechend der von der EU Binnenmarktskommission angemahnten europäischen Harmonisierung gerecht zu werden, von der die bisherigen nationalen Verwertungsgesellschaften noch weit entfernt sind.

Darüber hinaus verspricht die C3S als Non Profit Gesellschaft mit geringsten Mitgliedsbeiträgen ein gesichertes Mindesteinkommen von 100% der monatlichen Lizenzgebühren bis zu einem festen Maximalwert. Im Gegensatz zur GEMA entscheidet der Urheber welches Werk er über die neue Verwertungsgesellschaft auswerten möchte und welches nicht.
Auch was die Statuten und das Stimmrecht der Mitglieder betrifft, möchte man nicht das Unrechtssystem der GEMA etablieren, sondern per Urabstimmungen die Mitglieder über den Kurs der Verwertungsgesellschaft bestimmen lassen. Sämtliche Zahlungen und Lizensierungsmodelle sollen transparent und nachvollziehbar den Verwaltungsaufwand gering halten und durch Effizienz und Automatisierung die Erlösverteilung beschleunigen. Dazu wird die C3S moderne algorithmische Monitoringsysteme einsetzen und den Musiknutzern die Playlistenermittlung durch unterstützende Applikationen erleichtern.
Einziger Wermutstropfen: Die Lizenzierung im Rundfunk und Fernsehen ist ein Fernziel, da zuerst Online- und Livelizenzen und danach B2B und die physische Lizenzierung auf dem Plan steht.

Jungen Künstlern ist jetzt erst Recht von einer GEMA Mitgliedschaft abzuraten. Wer sich näher informieren möchte, dem empfiehlt es sich, das Barcamp der C3S am 2.September in Berlin zu besuchen. Weitere Infos unter http://www.c-3-s.eu/

Nichts wird besser

Was sich hinter dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshof verbirgt ist mehr als eine Kleinigkeit.
Wer bisher für Filesharing abgemahnt wurde, konnte den §101 des Urheberrechtes für sich geltend machen, denn sowohl die Verhältnismäßigkeit als auch ein gewerbliche Ausmaß des Urheberrechtsverstosses sind das Kriterium für die bisherige Zuordnung von Klarnamen zu dynamischen IPs. Diese Verkehrsdaten wurden zwar auch bisher von den Providern bei angemahnten Verstößen herausgegeben, jedoch wurde bereits in der Vergangenheit die Verhältnismäßigkeit durch das Bundesverfassungsgericht angemahnt. Deshalb musste bisher auch immer der Kläger das gewerbliche Ausmaß dargestellen.
Darüber hinaus ist das Postgeheimnis des Grundgesetzes GG Art.10 ein schwerwiegendes Gewicht pro Angeklagtem.

Das neue Urteil, das aus einem Rechtsstreit zwischen der von Xaviour Naidoo beauftragten Vertriebsfirma und einem Filesharer wegen des Urheberrechtsverstosses am Naidoo Song “Alles kann besser werden” geführt wurde, eröffnet der Abmahnindustrie ganz neue Wertschöpfungsfelder.
Bisher waren die Chancen, der aus einer Serienabmahnung erhobenen Zahlung oder Klage zu entgehen, relativ hoch.
So dürfte es nicht lange dauern, bis auch kleinste Verstöße zu einer Abmahnung und einer Rechtsdurchsetzung führen.
Darüber hinaus werden mit diesem Urteil qausi im Nebensatz auch Provider mit ihrer professionellen und daher “erwerbsmässigen” Infrastruktur in die Pflicht genommen. Ein weiterer Schritt in Richtung einer kompletten Überprüfung des Dantenverkehrs beim Provider.
Bis zu einem abschließenden und dann hoffentlich dieses Leitlinienurteil revidierende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, wird es noch eine Weile dauern.

Mit diesem Urteil wird die Bevölkerung noch mehr verunsichert als bereits bisher. Viele Menschen, die gerade erst im Netz aktiv wurden, werden sich aus Angst wieder zurückziehen. Eltern werden die Netzaktivität ihrer Kinder noch intensiver überwachen und kontrollieren. Der Medienkompetenz der Deutschen schadet dieses Urteil mindestens so, wie der allgemeinen Ablehnung des gültigen Urheberrechtes.

Der kriminellen Schattenwirtschaft der Abmahnkanzleien hingegen hat man ein riesiges Zeitfenster geschenkt. Sie werden es zu nutzen wissen.

Nachtrag:

Besonders pikant ist an dieser Klage: Wer genau hat geklagt? Normalerweise können sich Künstler, die die Abmahnung klammheimlich unterstützen, hinter ihrer Plattenfirma, dem Verlag oder dem Vertrieb als exekutives Organ verstecken und mangelnden Einfluß proklamieren, da Nutzungsrechte unfassend abgetreten wurden. In der Praxis wird immer häufiger der Letzte in der Kette – der Vertrieb – beauftragt, das schmutzige Geschäft mit Abmahnanwälten über komplette Katalogspektren einer Firma zu besiegeln. In diesem Fall ist es wahrscheinlich anders. Xaviour Naidoo ist nicht nur Inhaber seiner Plattenfirma und des Managements Naidoo Records, sondern auch stärker mit seiner Vertriebsfirma Tonpool verbunden, als man es aus den Medien entnehmen kann. Die Firma, die aus der vor Jahren in den Konkurs gegangenen Independent Vertriebsfirma SPV hervor ging und auch schon damals Naidoos Werke vertrieblich betreute, wirbt nicht nur mit der besonderen Künstlerbindung, sondern wird massgeblich von den Künstlern selbst gelenkt. Als Tonpool seine Pforten öffnete, war es wiederum Naidoos neueste Best of Sammlung, die die Startkasse des Vertriebes füllte. Xaviour Naidoo ist weit mehr als ein X-beliebiger Künstler, der einen Vertriebsvertrag unterschrieben hat, sondern wirtschaftlicher Motor des Unternehmens und sicher auch an internen Entscheidungen massgeblich beteiligt.
Im BGH Urteil steht, das die Klage durch den Vertrieb von Naidoo Records beauftragt wurde. Ein Schelm wer hier Übles denkt. Es ist abzuwarten, wie sich Xaviour Naidoo in Interviews zu diesem Urteil äussert.

tl;dr
Hobbytheologe und Messias der Nächstenliebe Xaviour Naidoo hat sich wahrscheinlich diesesmal selbst die Finger schmutzig gemacht und den Stein geworfen. Im Endeffekt wird für ihn alles besser – es gibt einen kräftigen Nachschlag aufs Konto.