Betonierter Geist

Am Tag des “Geistigen Eigentums” offenbart sich die traurige Tragweite der rückschrittlichen Urheberrechtspolitik der Bundesregierung der letzten Legislaturperioden und die zunehmende Betonierung “geistiger Eigentumsrechte”.

Die Ausweitung der Schutzfristen für Tonträgerhersteller wurde jetzt im Bundestag beschlossen und dehnt den bereits zuvor übermäßigen Schutz von 50 Jahren nach Veröffentlichung auf 70 Jahre aus. Das dient in erster Linie großen Konzernen mit riesigen Katalogrepertoires und nicht dem Großteil der Interpreten und Künstler in der Musikbranche. Das Argument der Verbände, Interpreten und Künstler könnten durch die Ausweitung bessere Ergebnisse in Verhandlungen erzielen, setzt nicht nur hellseherische Fähigkeiten und eine “Methusalem” Lebenszeit von über 69 Jahren nach Veröffentlichung voraus – bei einem Künstler, der Mitte Dreißig veröffentlicht, immerhin stolze 105 Jahre – , sondern ist Angesichts der Verhandlungspraxis von heute blanker Hohn. Künstler und Interpreten verschleudern ihre Rechte häufig für lächerliche Lizenzbeteiligungen, während die Bundesregierung bis heute nicht fähig war, ein vernünftiges, auf die Bedürfnisse der Interpreten angepasstes Urhebervertragsrecht zu verabschieden. Ein Vertragsrecht, das in Verbindung mit der Ausdehnung von Schutzfristen für den durchschnittlichen Urheber und für die Allgemeinheit einen Rückschritt bedeutet.
Denn auch die Allgemeinheit wird gerade durch diese Ausweitung eines Rechtes enteignet: Dem Recht auf freien Zugang zu Kultur und Schöpfungen, einem grundsätzlichen Menschenrecht, das weit über den Schutzrechten von Konzernen stehen sollte. Letztendlich werden die wirtschaftlichen Interessen der großen drei Unterhaltungskonzerne, die auf Europäischer Ebene sämtliche Lobbyhebel in Bewegung gesetzt hatten, gegen das Interesse der Allgemeinheit umgesetzt.

Diese gerade verabschiedete Initiative steht exemplarisch für die gesamte Urheberrechtsdebatte. Aus den dritten Korb wurde statt der erhofften Reform des Urheberrechtes ein Präsent-Korb für die Verwerterindustrie. Statt Urheberrechte endlich auf Augenhöhe der gesellschaftlich-technischen Revolution des digitalen Wandels zu bewertem, haben sich die Parlamentarier des Bundestags und Bundesrats Salz in die Augen streuen lassen und dem Druck der Lobbyverbände der Unterhaltungsindustrie auf ganzer Linie nachgegeben.

Egal ob Abmahnungen, Zweitverwertungsrecht für Urheber, Schutzfristenausweitung, Verwaiste Werke, Bildungsschranke, Fair Use Regelung – In allen Bereichen blockiert die Bundesregierung sträflich den Fortschritt des globalen digitalen Wandels mit nationalen Sonderwegen, die sicher oft auch ihren Ursprung auf Europäischer Ebene haben. Dennoch: anstatt endlich mit einem grundsätzlichen Frühjahrsputz den Staub des letzten Jahrhunderts loszuwerden, verschläft man in Deutschland den Wandel von der Dienstleistungsgesellschaft zur offenen und kommunikativen Wissens- und Kulturgesellschaft von Morgen.

Und das betrifft uns alle: Urheber, Nutzer und Gesellschaft!

Die Gralsritter des geistigen Eigentums

scheck
Kaum ist es Frühling, schon ziehen die Gralsritter des geistigen Eigentums wieder in den Kampf.
Dieses Mal trommelt die Verwertungsgesellschaft VG Wort mit einer zugespitzten Kampagne “Wir geben 8” zum Kreuzzug.

Die 8 Thesen, die von mitunter polemischen Entgleisungen bekannter Urheber flankiert werden, lehnen jegliche Reform des Urheberrechts von Verkürzung der Schutzfristen bis “Fair Use” kategorisch ab. Als hätte die zuletzt sehr sachlich geführte Debatte, wachsende Umsatzzahlen neuer digitaler Angebote und eine Vielzahl von wissenschaftlichen Publikationen zum Thema Urheberrecht nie stattgefunden, spielt die VG Wort das Lied vom schleichenden Tod durch Piraten, Filesharing und Urheberrechtsreform.

Einige der zitierten Urheber tun sich nicht nur mit Unwissenheit und einem fast schon unerhört offen zur Schau getragenen Mangel an Wissen zum Netz hervor, sondern produzieren auch noch moralisch fragwürdige Entgleisungen, wie z.B. jene des Moderators Dennis Schreck, der für die Bekämpfung von Piraterie am liebsten zu historischen Mitteln zurückgreifen möchte. http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=YdVKBi7HvjQ
Satirischen Wert hat auch das Zitat des Hobby-Mechatronikers Fred Breinersdorfer, der sich zur Aussage „Ein Auto(r) ohne seine Rechte ist wie ein Auto ohne seinen Motor.” hinreißen lässt.

Der Zeitpunkt der Kampagne ist jedoch der eigentliche Clou, denn ein wichtiges Urteil im Rechtsstreit zwischen dem Urheber Dr. Martin Vogel und der VG Wort steht unmittelbar bevor.
Die VG Wort steht mit dem Rücken zur Wand, denn laut verschiedener Experten ist ein Urteil zu Ungunsten der Verwertungsgesellschaft nur noch Formsache. Es klärt, ob die VG Wort nicht gezielt und systematisch die Interessen der Urheber zu Gunsten von Verlegern verletzt hat.

Umso verwerflicher ist die neuerliche, Sinn entleerte Zuspitzung auf Kampfbegriffe in Sachen Urheberrecht. Sie schadet nicht nur den Urhebern selbst, sondern schürt gerade das stetig wachsende Misstrauen einer jungen und Netz affinen Gesellschaft gegenüber klassischen Angeboten und der restriktiven Durchsetzung von Verwertungsrechten durch Abmahnanwälte.

tl;dr – Der VG Wort sollte man Nussschale und Besenstil überreichen, damit sie ganz im Geiste der Ritter der Kokosnuss gegen die Piraten in den Kampf ziehen können.

Rede zur Bestandsdatenauskunft in Nürnberg, 14.4.2013

bdademo
Ein weiteres Mal sind wir auf der Straße, weil man uns bedroht. Wir sind auf der Straße, weil man uns für dumm verkauft. Man höhlt unsere Freiheit aus, der totalitäre Hunger von Behörden nach Überwachung wächst immer selbstbewusster. Tag für Tag und Woche für Woche wird das Netz und unsere Privatsphäre mehr und mehr zum Zentrum der polizeilichen Ermittlungen.

Hatte man uns die Vorratsdatenspeicherung noch mit der Angst vor Terrorismus und Kinderpornographie zu verkaufen versucht, so wird unsere digitale Privatsphäre mit der Bestandsdatenauskunft fast anlasslos verschenkt.
Denn nichts anderes bedeutet es, wenn Ordnungswidrigkeiten ausreichen, der Polizei und den Schergen des Geheimdienstes den Generalschlüssel zu unserer digitalen Privatsphäre und Telekommunikation auszuhändigen. Nichts anderes als der totale Überwachungsstaat lauert, wenn der automatisierte und massenhafte Zugriff bei den Providern, jederzeit und auf Knopfdruck unsere intimsten sozialen Beziehungen offenlegt.

Dabei dokumentiert die Bestandsdatenauskunft, wie wenig etablierte Parteien sich noch immer mit dem Netz auseinandersetzen. Wie wenig sie im Netz Zuhause sind. Sie dokumentiert, wie sehr Netzpolitik in einem Unterausschuss als leidiges Pflichtprogramm angesehen wird und wie wenig mittlerweile Bürgerrechte bedeuten.

Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Ordnungswidrigkeiten, darunter fallen sämtliche kleine Verkehrsdelikte der Straßenverkehrsordnung wie Parktickets, das Fehlen eines Verbandskastens, ein kaputtes Rücklicht am Fahrrad, Verletzung der Meldepflicht, Ungehorsam, Verwarnungsgelder bei Beleidigungen, oder die Hundesteuer nicht bezahlt, mein Hund scheißt unbemerkt auf die Straße, ein falscher Heizkörper in Gebrauch, Müll falsch getrennt oder eine nicht gezahlte GEZ-Gebühr.
Diese lächerlichen Delikte reichen bereits aus, deine IP und auch den Verlauf der von dir besuchten Webseiten zu verfolgen, denn die Neuregelung des Paragrafen 113 des TKG erlaubt es auch Verkehrsdaten abzurufen, also wann ich wo hingesurft bin. Es gibt hier keinerlei Schutzmechanismen. So wird der direkte und unkomplizierte Providerzugang auch dazu führen, dass häufiger abgefragt wird. So wird aus der Ausnahmeregelung von Abfragen, die einen Richterbeschluss benötigen, die Normalität. So wird langfristig aus der Unschuldsvermutung ein anlassloser Generalverdacht.

Was das für die vereinfachte Verfolgung von Urheberrechtsverstößen bedeutet, kann man sich kaum ausmalen. Die Selbstverständlichkeit, mit der jetzt unsere Datenspuren für Behörden offen stehen, also welche Seiten wann angesurft wurden, nimmt uns auch die Freiheit, uns unvoreingenommen zu intimen Themen im Netz zu informieren. Unsere Anonymität wird ausgehebelt und wir werden sofort zu Verdächtigen.

Für die Pins und Puks unserer Handys ist zwar ein Richterbeschluss vorgesehen, der jedoch aus vielen Gründen umgangen werden kann. Wird euer Handy auf einer Demo beschlagnahmt, dann wird die Polizei mit der Begründung „Gefahr in Verzug“ schnell den Zugriff auf das Handy erhalten.
Darüber hinaus sind die Polizeigesetze der Länder, die diesen Zugriff erlauben, durchaus unterschiedlich geregelt. Die Freistaaten Sachsen und Bayern werden in ihrer Polizei- und überwachungsfreundlichen Art die Hürden sicher niedriger ansetzen, als es zum Beispiel in Hamburg oder Berlin die Regel ist. Die schwammige Formulierung des Gesetzes öffnet hierzu Auslegungsspielräume, die dann wiederum aus Ordnungswidrigkeiten im vermeintlichen Notfall einen Generalverdacht konstruiert, der alles rechtfertigt.

Dabei muss man sich vor Augen führen, was im Zeitalter der Smartphones die Pin bedeutet. Sobald ich mein Smartphone aktiviere, buchen sich sämtliche Apps in meine sozialen Netze ein und synchronisieren Facebook, Twitter und Google-Mail. Die Polizei muss sich noch nicht einmal die Mühe machen, diese Passwörter anzufordern. Der Zugang zu unserer ganzen Privatsphäre steht offen. Private Details zu meinen Freunden, Konversationen und Kontakte können unmittelbar in die Ermittlungen einbezogen werden.

Wie schnell diese unverhältnismäßigen Zugriffe der Polizeibehörden stattfinden können, haben wir vor wenigen Tagen in Dresden erlebt. Auf einer Demo wurden dort sämtliche Handys innerhalb der nahegelegenen Funkzellen überwacht. Das bedeutet, der komplette SMS-Verkehr und die die Verkehrsdaten, also angerufene Telefonnummern und Dauer von Gesprächen, wurden ohne einen Richterbeschluss protokolliert und für Ermittlungen benutzt.
Diese unverhältnismäßige Schnüffelei wird durch die Bestandsdatenauskunft zur Regel. Die Staatsorgane sind noch nicht einmal mehr in der Pflicht, uns von einer Ausspähung unserer Privatsphäre zu unterrichten. Eine Vielzahl von schwammig formulierten Ausnahmen macht jede Ermittlung zum Sonderfall, wir werden in der Regel davon nichts erfahren. Alleine im Jahr 1998 gab es mehr als 26 Millionen Abfragen von gut 100 Behörden bei 120 Telekommunikationsfirmen. Die wenigsten unter uns wissen von der Schnüffelei in ihrer Privatsphäre.

Für geheimdienstliche Ermittlungen gibt es übrigens keinerlei Hürden mehr, uns komplett zu überwachen. Der allgemeine Vorwand, die Ermittlungen schützen zu müssen, schließt auch die vom Gesetz vorgesehene Information des ausgespähten Nutzers aus.

Dabei müssen wir uns vor Augen führen: Durch die Kombination unserer Bewegung im Netz mit modernem Datamining und Profiling von Big Data wird die Anonymität in der Masse zunehmend eine trügerische Sicherheit. Längst können anonymisierte Datensätze durch komplexe Algorithmen genau jedem einzelnen zugeordnet werden. Diese Techniken mit der Bestandsdatenauskunft kombiniert, gehen weit über das hinaus, was George Orwell in seiner dagegen fast schon naiv anmutenden Vision „1984“ skizzierte. Das Internet der Dinge, die Zukunft unserer technisierten Gesellschaft steht auf dem Spiel und öffnet dem Überwachungsstaat die totale Kontrolle über unsere Aktivitäten. Wenn bald per IPv6 jedes Gerät in unserem Leben eine eigene Internetadresse hat, können in Kombination mit der Bestandsdatenauskunft Ordnungswidrigkeiten automatisiert und unkontrolliert erfasst werden. Die BDA sichert dem Staat dann buchstäblich den Hauptschlüssel zur lückenlosen Steuerung unseres Lebens.

Dabei hatten wir doch immer mehr Transparenz beim Staat gefordert. Der gläserne Bürger ist dagegen Realität.

Was bleibt uns?
Digitale Mündigkeit und Selbstschutz sind die einzigen Mittel im wilden Westen des Netzes, wenn digitale Sheriffs ohne Kontrolle ihre virtuelle Lynchjustiz ausüben und unsere Freiheit im Internet ins Gegenteil verkehren.
Wir können uns nur durch Anonymisierungsverfahren, moderne Verschlüsselungsverfahren wie das Torprojekt schützen. Wir müssen demonstrieren, auch weiterhin auf die Straße gehen, damit dieses Gesetz im Bundesrat gekippt wird. Wir können nur hoffen, dass unsere Verfassungshüter in Karlsruhe dieses Gesetz kassieren.

Wir müssen wachsam bleiben und lernen, kritische Kommunikation anders zu äußern. Das Bestandsdatengesetz ist der Anfang vom Ende der Freiheit im Netz, es ist der letzte Baustein in den totalen Überwachungsstaat.

Elektronische Fußfessel für Verkehrssünder

autu
Die lückenlose Ausspähung des physischen Raums hat bereits begonnen, bevor das Internet der Dinge via IPv6 überhaupt loslegt.
Nein, es geht gerade nicht um die Bestandsdatenauskunft und auch nicht um eine neue Trojaner Software.

Nachdem der Telefonprovider Telefónica gemeinsam mit der Generali Versicherung bereits die erste Testphase im Datenschutz unkritischen Spanien absolviert hatte, soll jetzt in Deutschland eine neue Technologie eingesetzt werden. Hinter dem Namen Insurance Telematic verbirgt sich der digitale Onlinefahrtenschreiber.
Zuerst wird dabei auf positives Marketing gesetzt: Natürlich nur auf freiwilliger Basis um Boni und günstigere Tarife bei der Kfz-Versicherung zu ergattern, soll die Telematic zur Aufzeichnung des Fahrverhaltens bei Freiwilligen eingebaut werden. Daten wie Geschwindigkeit und Fahrzeiten werden damit automatisch per Mobilverbindung übertragen und werten dann das Risikopotential des einzelnen Fahrzeuges und seines Halters aus.

Man muss sich einmal klar machen, was diese Technologie bedeutet, sobald eine erste Phase des Austestens zu Ende gegangen ist. Wenn Autoversicherer nach einer Phase der Gewöhnung diese Technologie verpflichtend einbauen lassen um Risikogruppen besser einem Tarif zuzuordnen. Wenn die Daten in Hände Dritter geraten. Wenn die automatische Verbindung von Geschwindigkeit, Uhrzeit und Ort nicht nur ein lückenloses Bewegungsprofil über den Fahrer ermöglicht, sondern die Behörden diese Daten auch zur Ermittlung von Verkehrsdelikten sichten möchten.

Erst letztes Wochenende sind wir gemeinsam gegen die Bestandsdatenauskunft auf die Straße gegangen, die der Polizei einen erweiterten Spielraum und Zugang zu unseren Daten bei unseren Providern ermöglicht.

Die Kombination von Datamining/Profiling der Big Data, des Ausspähens der digitalen Privatsphäre und des Internetverkehrs, sowie der neuen drohenden Überwachung im physischen Leben per Mobilfunk machen unsere täglichen Aktionen nicht nur voraussehbar, sondern schüchtern jegliche Abweichung eines genormten und kontrollierten Verhaltens ein. Wenn die unmittelbare Konsequenz aus einem kleinen Regelverstoß die Onlineobservation und Ahndung bedeutet, dann gilt statt der Unschuldsvermutung der Generalverdacht während jeder Bürger bereits prophylaktisch die elektronische Fußfessel trägt.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Telefonica-vernetzt-das-Auto-mit-der-Versicherung-1842870.html

Verteilen die Verwertungsgesellschaften ungerechtfertigt?

Bei der Klage eines Urhebers gegen die Praxis der Verwertungsgesellschaft VG Wort ist Bewegung in die Verhandlung gekommen. Der Richter wies in der mündlichen Verhandlung zahlreiche Ausflüchte der Verwertungsgesellschaft zurück und teilt im Wesentlichen die Sichtweise des klagenden Urhebers.
Wir beobachtet die Verhandlung intensiv, denn sie bestätigt uns in unserer Klage gegen die Verwertungsgesellschaft GEMA, die ihrerseits ungerechtfertigterweise die Verleger an Vergütungsansprüchen aus urheberrechtlichen Lizenzen beteiligt. Mehr und mehr wächst so der Verdacht, dass viele Verwertungsgesellschaften Gelder die den Urhebern zustehen, ungerechtfertigt weiterreichen.

So erscheint die Beteiligung von Verlegern an Vergütungsansprüchen und Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft auch nach den Worten des Richters rechtswidrig, solange Verleger nicht nachweisen können, dass ihnen Urheberrechte an den Werken zustehen.

Die von den Gutachtern der Verwertungsgesellschaft vorgetragene These, dass die Beteiligung der Verleger an den Einnahmen aufgrund zivilrechtlicher Konstruktionen wie dem vorliegendem Vereinsrecht gerechtfertigt sei, wurde vom Richter nicht akzeptiert.
Die gesetzliche Verpflichtung der Verwertungsgesellschaft, für eine Verteilung der Einnahmen frei von Willkür zu sorgen, kann nur die Nichtigkeit der Beteiligung von Verlegern bedeuten.

Von besonderer Bedeutung ist auch das so genannte »Luksan-Urteil« des EuGH, das die Beteiligung von Nichtberechtigten an den Vergütungsansprüchen ausschließt.
Dass das Urteil, dessen Verkündigung für den 25.7. erwartet wird, dieser Linie folgt, wird von allen Experten erwartet.

Zu Creative Commons und Piratenvideos

Auf einschlägigen Kritikerseiten wurde darauf hingewiesen, dass bei einer neuen Synchronisation eines Videos zur Vorratsdatenspeicherung durch Piraten die Creative Commons Lizenz falsch interpretiert wurde. Aus einem Non Derivative (ND) wurde durch die Synchronisation eine Bearbeitung, die unter diesem Modell der CC Matrix nicht eingeräumt wurde.

Ärgerlich ist das sicher, zeigt jedoch gerade, wie wenig die Vielzahl der unter bestimmten Bedingungen der Allgemeinheit eingeräumten Nutzungsrechte der CC Kernlizenzen in der alltäglichen Praxis von Kreativschaffenden angekommen ist. Die Creative Commons Lizenz zählt auch heute trotz vieler Aufklärungsversuche noch immer zum Spezialwissen weniger eingeweihter “Nerds” und Experten.

Die Kurzfassung der verletzten Lizenz (CC-BY-NC-ND) zum Beispiel, ist für die Vielzahl der normalen User ein kaum zu lösendes Buchstabenrätsel und in Übersetzung “Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung”.

Auch kollidiert die Creative Commons Lizenz “/share alike” oder Copyleft/ bei der Kombination von Werken, die unter verschiedenen Lizenzen stehen, wie z.B. zwischen CC und Lizenzen des GNU-Projektes. Ebenso ist die Definition des Kürzels Non Commercial (NC) häufig wiedersprüchlich, da die Definition von Kommerziell gerade auf vielen Plattformen nicht eindeutig geklärt ist.

Deshalb nutzen wir die uns zu Teil gewordene Öffentlichkeit, um ein weiteres Mal auf die verschiedenen Creative Commons Schlüssel hinzuweisen: http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/

Auch wenn die Piratenpartei die Creative Commons Lizenz hinsichtlich der Freiheit von Wissen und kreativen Schöpfungen für die Allgemeinheit bedingungslos fördert, so hoffen wir doch, dass sich der Lizenzschlüssel in Zukunft noch leichter vermitteln lässt und hinsichtlich der Eindeutigkeit auch wachsende rechtliche Sicherheit garantiert.

Ein sicheres und kreatives Tool für die Allgemeinheit kann nur eine Lizenzschlüssel bieten, der unmittelbar und leicht verständlich von jedermann zu entschlüsseln ist.

Wider den Überwachungsstaat (Diverse Videos)


Kurzstatements:

Langversion Statements:

Brunos Statement:

Bundesweite Proteste: 14.4.2013 und 27.4.2013

Du glaubst, dass Dein Handy, Deine Passwörter und Deine E-Mails sicher sind?
Du glaubst, dass der Rechtsstaat die Verhältnismäßigkeit wahrt, wenn es um Eingriffe in Deine Privatsphäre geht?
Du glaubst, dass in demokratischen Staaten Deine Onlinekommunikation nicht heimlich überwacht wird?

Die Realität sieht anders aus.

Der Bundestag verabschiedet ständig neue Sicherheitsgesetze, wie jetzt gerade die Bestandsdatenauskunft. Solche Gesetze räumen Polizei und Geheimdiensten immer einfacheren Zugriff auf deine Daten ein. Am Ende steht der Totalverlust von Grundrechten.

Stell Dir vor, Polizei und Geheimdienste können sich per elektronischer Schnittstelle noch einfacher in Deine Handy-SIM einloggen. Sie bekommen vom Provider Dein Mailpasswort und greifen über die Passwort-Wiederherstellung auf Deine sozialen Netzwerke zu. Sie haben nicht nur umfassenden Zugriff auf deine Privatsphäre, sondern auch auf die Kontakte Deiner Freunde und Bekannten.

Stell dir vor, die ganze Welt Deiner digitalen Privatsphäre steht Polizei, BKA und Geheimdiensten offen. Und das schon bei Ordnungswidrigkeiten.
Die IP-Adresse, Dein ständiger Begleiter beim Surfen durch das Netz, kann jederzeit per Mausklick durch die Behörden mit Dir verknüpft werden.

Stell Dir vor, Du bist auf einer Demo. Während die Polizei Dein Handy beschlagnahmt, fordert sie heimlich Deine PIN und PUK an und kopiert persönliche Daten Deiner SIM-Karte.

Stell Dir vor, Dein Freund kifft und hat sich mit Dir zwei Tage vorher per E-Mail, SMS oder Telefon zu einem Treffen verabredet. Das digitale Adressbuch wird angezapft, Du gerätst in eine Datenabfrage.

Stell Dir vor, du möchtest Dich anonym im Netz zu einem intimen Thema informieren. Ohne etwas davon zu bemerken, wirst Du beim Besuch einer entsprechenden Behördenseite identifiziert.

Schluss mit dem Überwachungsstaat! Sag “Nein” zu neuen Sicherheitsgesetzen!
Gib Deiner Stimme Gewicht und komm zu den bundesweiten Protesten gegen die Bestandsdatenauskunft.

Für Deine Privatsphäre im Netz und am Telefon.
Für eine Gesellschaft ohne Überwachung.

http://bda.protestwiki.de
http://www.bestandsdatenauskunft.de