Ein weiteres Mal sind wir auf der Straße, weil man uns bedroht. Wir sind auf der Straße, weil man uns für dumm verkauft. Man höhlt unsere Freiheit aus, der totalitäre Hunger von Behörden nach Überwachung wächst immer selbstbewusster. Tag für Tag und Woche für Woche wird das Netz und unsere Privatsphäre mehr und mehr zum Zentrum der polizeilichen Ermittlungen.
Hatte man uns die Vorratsdatenspeicherung noch mit der Angst vor Terrorismus und Kinderpornographie zu verkaufen versucht, so wird unsere digitale Privatsphäre mit der Bestandsdatenauskunft fast anlasslos verschenkt.
Denn nichts anderes bedeutet es, wenn Ordnungswidrigkeiten ausreichen, der Polizei und den Schergen des Geheimdienstes den Generalschlüssel zu unserer digitalen Privatsphäre und Telekommunikation auszuhändigen. Nichts anderes als der totale Überwachungsstaat lauert, wenn der automatisierte und massenhafte Zugriff bei den Providern, jederzeit und auf Knopfdruck unsere intimsten sozialen Beziehungen offenlegt.
Dabei dokumentiert die Bestandsdatenauskunft, wie wenig etablierte Parteien sich noch immer mit dem Netz auseinandersetzen. Wie wenig sie im Netz Zuhause sind. Sie dokumentiert, wie sehr Netzpolitik in einem Unterausschuss als leidiges Pflichtprogramm angesehen wird und wie wenig mittlerweile Bürgerrechte bedeuten.
Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Ordnungswidrigkeiten, darunter fallen sämtliche kleine Verkehrsdelikte der Straßenverkehrsordnung wie Parktickets, das Fehlen eines Verbandskastens, ein kaputtes Rücklicht am Fahrrad, Verletzung der Meldepflicht, Ungehorsam, Verwarnungsgelder bei Beleidigungen, oder die Hundesteuer nicht bezahlt, mein Hund scheißt unbemerkt auf die Straße, ein falscher Heizkörper in Gebrauch, Müll falsch getrennt oder eine nicht gezahlte GEZ-Gebühr.
Diese lächerlichen Delikte reichen bereits aus, deine IP und auch den Verlauf der von dir besuchten Webseiten zu verfolgen, denn die Neuregelung des Paragrafen 113 des TKG erlaubt es auch Verkehrsdaten abzurufen, also wann ich wo hingesurft bin. Es gibt hier keinerlei Schutzmechanismen. So wird der direkte und unkomplizierte Providerzugang auch dazu führen, dass häufiger abgefragt wird. So wird aus der Ausnahmeregelung von Abfragen, die einen Richterbeschluss benötigen, die Normalität. So wird langfristig aus der Unschuldsvermutung ein anlassloser Generalverdacht.
Was das für die vereinfachte Verfolgung von Urheberrechtsverstößen bedeutet, kann man sich kaum ausmalen. Die Selbstverständlichkeit, mit der jetzt unsere Datenspuren für Behörden offen stehen, also welche Seiten wann angesurft wurden, nimmt uns auch die Freiheit, uns unvoreingenommen zu intimen Themen im Netz zu informieren. Unsere Anonymität wird ausgehebelt und wir werden sofort zu Verdächtigen.
Für die Pins und Puks unserer Handys ist zwar ein Richterbeschluss vorgesehen, der jedoch aus vielen Gründen umgangen werden kann. Wird euer Handy auf einer Demo beschlagnahmt, dann wird die Polizei mit der Begründung „Gefahr in Verzug“ schnell den Zugriff auf das Handy erhalten.
Darüber hinaus sind die Polizeigesetze der Länder, die diesen Zugriff erlauben, durchaus unterschiedlich geregelt. Die Freistaaten Sachsen und Bayern werden in ihrer Polizei- und überwachungsfreundlichen Art die Hürden sicher niedriger ansetzen, als es zum Beispiel in Hamburg oder Berlin die Regel ist. Die schwammige Formulierung des Gesetzes öffnet hierzu Auslegungsspielräume, die dann wiederum aus Ordnungswidrigkeiten im vermeintlichen Notfall einen Generalverdacht konstruiert, der alles rechtfertigt.
Dabei muss man sich vor Augen führen, was im Zeitalter der Smartphones die Pin bedeutet. Sobald ich mein Smartphone aktiviere, buchen sich sämtliche Apps in meine sozialen Netze ein und synchronisieren Facebook, Twitter und Google-Mail. Die Polizei muss sich noch nicht einmal die Mühe machen, diese Passwörter anzufordern. Der Zugang zu unserer ganzen Privatsphäre steht offen. Private Details zu meinen Freunden, Konversationen und Kontakte können unmittelbar in die Ermittlungen einbezogen werden.
Wie schnell diese unverhältnismäßigen Zugriffe der Polizeibehörden stattfinden können, haben wir vor wenigen Tagen in Dresden erlebt. Auf einer Demo wurden dort sämtliche Handys innerhalb der nahegelegenen Funkzellen überwacht. Das bedeutet, der komplette SMS-Verkehr und die die Verkehrsdaten, also angerufene Telefonnummern und Dauer von Gesprächen, wurden ohne einen Richterbeschluss protokolliert und für Ermittlungen benutzt.
Diese unverhältnismäßige Schnüffelei wird durch die Bestandsdatenauskunft zur Regel. Die Staatsorgane sind noch nicht einmal mehr in der Pflicht, uns von einer Ausspähung unserer Privatsphäre zu unterrichten. Eine Vielzahl von schwammig formulierten Ausnahmen macht jede Ermittlung zum Sonderfall, wir werden in der Regel davon nichts erfahren. Alleine im Jahr 1998 gab es mehr als 26 Millionen Abfragen von gut 100 Behörden bei 120 Telekommunikationsfirmen. Die wenigsten unter uns wissen von der Schnüffelei in ihrer Privatsphäre.
Für geheimdienstliche Ermittlungen gibt es übrigens keinerlei Hürden mehr, uns komplett zu überwachen. Der allgemeine Vorwand, die Ermittlungen schützen zu müssen, schließt auch die vom Gesetz vorgesehene Information des ausgespähten Nutzers aus.
Dabei müssen wir uns vor Augen führen: Durch die Kombination unserer Bewegung im Netz mit modernem Datamining und Profiling von Big Data wird die Anonymität in der Masse zunehmend eine trügerische Sicherheit. Längst können anonymisierte Datensätze durch komplexe Algorithmen genau jedem einzelnen zugeordnet werden. Diese Techniken mit der Bestandsdatenauskunft kombiniert, gehen weit über das hinaus, was George Orwell in seiner dagegen fast schon naiv anmutenden Vision „1984“ skizzierte. Das Internet der Dinge, die Zukunft unserer technisierten Gesellschaft steht auf dem Spiel und öffnet dem Überwachungsstaat die totale Kontrolle über unsere Aktivitäten. Wenn bald per IPv6 jedes Gerät in unserem Leben eine eigene Internetadresse hat, können in Kombination mit der Bestandsdatenauskunft Ordnungswidrigkeiten automatisiert und unkontrolliert erfasst werden. Die BDA sichert dem Staat dann buchstäblich den Hauptschlüssel zur lückenlosen Steuerung unseres Lebens.
Dabei hatten wir doch immer mehr Transparenz beim Staat gefordert. Der gläserne Bürger ist dagegen Realität.
Was bleibt uns?
Digitale Mündigkeit und Selbstschutz sind die einzigen Mittel im wilden Westen des Netzes, wenn digitale Sheriffs ohne Kontrolle ihre virtuelle Lynchjustiz ausüben und unsere Freiheit im Internet ins Gegenteil verkehren.
Wir können uns nur durch Anonymisierungsverfahren, moderne Verschlüsselungsverfahren wie das Torprojekt schützen. Wir müssen demonstrieren, auch weiterhin auf die Straße gehen, damit dieses Gesetz im Bundesrat gekippt wird. Wir können nur hoffen, dass unsere Verfassungshüter in Karlsruhe dieses Gesetz kassieren.
Wir müssen wachsam bleiben und lernen, kritische Kommunikation anders zu äußern. Das Bestandsdatengesetz ist der Anfang vom Ende der Freiheit im Netz, es ist der letzte Baustein in den totalen Überwachungsstaat.