UK schnorchelt, der Generalbundesanwalt schläft.

Es ist schon eine Weile her. Am 19.6.2013, als Edward Snowdens erste Leaks die Runde machten, besuchte Barack Obama die Bundesrepublik. Während er vor dem Brandenburger Tor sprach, demonstrierte eine kleine Schar von Piraten vor der Siegessäule gegen die massenhafte Ausspähung durch die Geheimdienste.
Unmittelbar nach meiner Rede gab ich eine Anzeige gegen die Telekom auf. Unser Verdacht: Die Telekom und andere Infrastrukturanbieter in Deutschland lassen den britischen Geheimdienst die Kommunikation in Deutschland belauschen. Zugegeben, damals war das eine steile These.

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige
gegen nachbenannte Unternehmen und ihre Verantwortlichen
Deutsche Telekom AG, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn
René Obermann, Vorstandsvorsitzender
Thomas Kremer, Vorstandsmitglied Datenschutz, Recht und Compliance
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992 München
Rene Schuster, Chief Executive Officer (CEO)
Martin Škop, Managing Director Network Technology (CTO)
E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG, E-Plus-Straße 1, 40472 Düsseldorf
Thorsten Dirks, Chief Executive Officer
Andreas Pfisterer, Chief Technology Officer
Vodafone GmbH, Ferdinand-Braun-Platz 1, D-40549 Düsseldorf
Jens Schulte-Bockum, Vorsitzender der Geschäftsführung
Hartmut Kremling, Geschäftsführer Technik
United Internet AG, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur
Ralph Dommermuth, Vorstandsvorsitzender
Robert Hoffmann, Vorstand
mit ihren Tochterunternehmen 1&1 Internet AG und 1&1 Telecommunication AG
Kabel Deutschland Holding AG, Betastraße 6 – 8, 85774 Unterföhring
Dr. Adrian v. Hammerstein, Vorsitzender des Vorstands (CEO)
Dr. Manuel Cubero, Vorstandsmitglied / Chief Operating Officer (COO)
Versatel GmbH, Aroser Allee 78, 13407 Berlin
Johannes Pruchnow, Dr. Holger Püchert, Thorsten Haeser
Colt Technology Services GmbH, Herriotstrasse 4, 60528 Frankfurt/Main
Geschäftsführer: Dr. Jürgen Hernichel, Rita Thies
sowie
hilfsweise gegen UNBEKANNT.
Hiermit stelle ich
Strafantrag
aus allen in Betracht kommenden Rechtsgründen.

Begründung:
Die genannten Telekommunikationsunternehmen haben bei in Deutschland illegalen Überwachungsprogramen PRISM, TEMPORA oder weiteren, noch unbekannten anlasslosen
und illegalen Überwachungsprogrammen mitgewirkt.

1. § 202a StGB
Die Verdächtigen haben unbefugt anderen Zugang zu Daten, die nicht für sie bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung von Zugangssicherungen verschafft (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202a.html).
Der Anzeigeerstatter versendet Daten an seine Kunden und Dienstleister, die nur für diese bestimmt sind. Diese Daten sind zum Teil verschlüsselt.
Es ist davon auszugehen, dass die genannten Unternehmen ohne rechtliche Grundlagen Geheimdiensten und anderen Stellen in und außerhalb Deutschlands Zugang zu ihren Netzen verschafft haben. Rechtliche Grundlagen bestehen hierzu nicht.
Kürzlich bekannt gewordene geheime Verwaltungsvereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland zu dem Gesetz zu Artikel 10 des Grundgesetzes vom 28.10.1968 zwischen der Bundesrepublik und dem Vereinigten Königreich berechtigten die Verdächtigen weder zur eigenmächtigen Überwachung, noch entfalten geheime Verträge völkerrechtliche Bindungen.
2. § 202b StGBmeiner Rede
Die Verdächtigen haben unbefugt sich und anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für sie bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft.
3. § 202c StGB
Die Verdächtigen haben weitere Straftaten nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem sie Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten
(§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, hergestellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlassen, verbreitet oder sonst zugänglich gemacht.
4. § 17 UWG
Die Verdächtigen haben sich zugunsten eines Dritten ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis durch Anwendung technischer Mittel unbefugt verschafft oder gesichert sowie ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das sie durch eine der in § 17 Absatz 1 UWG bezeichneten Mitteilungen oder durch eine eigene oder fremde Handlung nach § 17 Absatz 1 Nummer 1 UWG erlangt oder sich sonst unbefugt verschafft oder gesichert haben, unbefugt verwertet oder jemandem mitgeteilt.
gez.
BRUNO KRAMM

So wanderte meine Anzeige von Instanz zu Instanz, um dann endlich auf dem Tisch des Generalbundesanwaltes zu landen und dort liegt sie noch heute. Auch nach mehrfachen Anfragen erhielt ich immer wieder diese Art von Antwortschreiben:anzeige_tks
Eigentlich hatte ich das Ermittlungsverfahren bereits abgeschrieben. Wahrscheinlich auch, weil der Chaos Computer Club eine sehr viel Medien wirksamere Anzeige aufgegeben hatte.
Heute aber erschien auf Spiegel Onlinespiegel folgender Beitrag, der die Bereitstellung von Zugängen für den britischen Geheimdienst durch die Telekom aufdeckt. Die massenhafte Ausspähung unserer privaten Daten scheint schon seit ein paar Jahren zum Tagesgeschäft zu gehören.
Und was macht der Generalbundesanwalt nun mit meiner Anzeige? Ich bin gespannt.