GEMA Youtube: Wer ist die Henne, wer das Ei? Und was steht auf dem Etikett?

Katz und Mausspiel im GEMA Youtube Streit, neue Episode – Jeder hat Recht, bezogen auf die eigene Auffassung. Und eigentlich geht es ja nur um den Text der Sperrtafeln. Doch dieser Text ist natürlich der subtile Versuch Deutungshoheit in der Sache der Sperrungen zu behalten. Ich habe mir deshalb erlaubt eine Tafel zu gestalten, die den eigentlichen Grund der Sperrung auf den Punkt bringt: “Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, weil das Urheberrecht noch immer nicht im digitalen Zeitalter angekommen ist..”

Wie auch immer: Die Sperrungen bleiben bestehen, bis auf weiteres vor dem DPMA.

Zugegebenermaßen steht das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz aus Deutschland auf der Seite der GEMA. Stichwort: Kontrahierungs-Zwang und GEMA Vermutung. Auf der Seite Youtubes steht ein global empfundenes Internetrecht das auf nationale Barrieren stößt. Klar, das die GEMA sagt, sie sind nicht die Schuldigen der Sperrung, denn das Recht verlangt ja ein Lizenzierung die mit einem entsprechenden Tarif bezahlt werden soll, über dessen Höhe man sich letztendlich dann vor dem deutschen Patent und Markenamt einigt. (Einigung ist natürlich bei der GEMA Nähe des DPMA ein relativer Begriff)
Youtube seinerseits sagt, die Forderungen der GEMA sind astronomisch und auch nicht kompatibel mit der Fair Use Regelung aglo-amerikanischen Rechtsauffassung. Für Master-Rechte wäre man ja auch bereit zu vergüten, darüber hinaus durch Werbebeteiligung und eine geringe Urheberrechtsabgabe, die sich jedoch wesentlich von der GEMA Forderung unterschiedet.

Wer hat also gewonnen und wer verloren:
Gewonnen hat nur einer, verloren der Nutzer und der Urheber – wenn immer häufiger aus abstrusen Clearing-Konstellationen (Egal ob Verlage, Contentaggregatoren, Rechteinhaber, Datenbanken, Audiofingerprints oder Kanzleien) heraus, Videos von der Plattform verschwinden und die Urheber so wie in vielen anderen Bereichen in die Röhre schauen – also weder Promotion über YT, noch Ausschüttungen über die GEMA erhalten.

Der Kommentar des GEMA Vorsitzenden Heker dagegen ist mal wieder eine Ohrfeige für all jene GEMA Mitglieder – der Großteil – , die in keiner Weise gerecht und anteilig für ihre Werke von der GEMA beteiligt werden, obwohl das ja deren Auftrag wäre: “Wenn YouTube geistiges Eigentum nutzt, müssen diejenigen, die die Inhalte geschaffen haben, angemessen entlohnt werden.”

Gewonnen hat vielleicht nur einer: Die tradierte, verkrustete Kultur- und Contentindustrie, die längst ihre eigenen Portale baut und so die Vielfalt des Netzes durch eigene, eingehegte Angebote zu Gunsten des eigenen Repertoires beschränkt. Nennt man auch ultimative Monetarisierung eines ursprünglich neutralen und freien Netzes.

Das Oberlandesgericht München bestätigt die Entscheidung zu Gunsten der GEMA der ersten Instanz. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, auch wenn das OLG die Revision nicht zugelassen hat.

Wer es gerne ausführlicher und rechtlich eindeutig hat: http://www.jurablogs.com/go/olg-muenchen-bestaetigt-gema-sperrtafeln-auf-youtube-sind-rechtswidrig/1

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