Der Freistaat Bayern tut sich wieder einmal mit Regulierungswut contra Verbraucher hervor und diskriminiert dabei gleich noch die Umwelt freundlichsten Verkehrsteilnehmer: Radfahrer und Fußgänger.
Sie dürfen nach dem neuen Ladenschlußvollzugshinweis des bayerischen Sozialministeriums nicht mehr nach offiziellen Schlußzeiten im angegliederten Shop einkaufen. Im Gegensatz zu den motorisierten Kunden, denen laut Ministerium als Reisende die Alimentation mit Lebensmitteln rund um die Uhr offen steht.
Den Tankstellenbesitzern wird nicht nur die scharfe Kontrolle der Einkaufswilligen in der Wahl des Verkehrsmittels auferlegt, sondern auch gleich noch eine saftige Bestrafung bei Zuwiderhandlung angedroht.
Diskriminiert werden aber gerade jene Arbeitnehmer, die in wechselnden Spätschichten oder wegen Mehrfachjobs keinen geregelten Einkaufszeiten nachgehen können. Für sie ist der nächtliche Einkauf an der Tankstelle häufig der rettende Hafen um zumindest das Überlebensnotwendigste für das Frühstück vor der nächsten Schicht zu ergattern.
Nicht umsonst beschränkt sich das Sortiment der klassischen Tankstellen auf das Notwendigste. Wer einen wirklichen Wocheneinkauf plant wird nicht nur aus preislichen Gründen die normalen Lebensmittelmärkte vorziehen, denn die preiswerte Vielfalt des Sortiments eines Lebensmitteldiscounters werden nicht einmal jene Tankstellenshops erreichen, die eine gesonderte Gaststättenkonzession zum Verkauf vorweisen können.
Das Signal für Umweltbewusste Nachteinkäufer ist fatal: Werden diese doch nach einem ersten Verweis und Einkaufsverbots das nächste mal einfach mit dem Auto kommen und gerade in den urbanen Gegenden zum Anwachsen nächtlichen PWK Aufkommens sorgen.
Was die Liberalisierung der Landesöffnungszeiten in Deutschland betrifft, führt Bayern sowieso in Punkto Blockadepolitik. Als in den Jahren 2006 und 2007 die Ladenschlussgesetze bundesweit angepasst wurden, stemmte sich der Freistaat gegen jegliche Ausweitung.
Das Sozialministerium beweist mit der neuen Initiative nicht nur, wie ernst sie den Auftrag des Freistaats nimmt, Ressourcen zu schonen und in Kombination mit einer sinnvollen Verkehrspolitik zur Beruhigung des städtischen Verkehrs zu sorgen, sondern sie gängelt und diskriminiert mündige Bürger, die selbst entscheiden wollen, wann sie was mit welchem Verkehrsmittel einkaufen möchten.
Hier wird das Pferd doch von hinten aufgezäumt. Tankstellen dürfen Reisebedarf eben für Reisende verkaufen. Dass sie sich zum Spätkauf entwickelt haben liegt an fehlenden Alternativen aufgrund der Ladenschlussgesetze. Anstatt zu fordern, dass Tankstellen zu Supermärkten werden muss primär auf die Aufhebung der Ladenschlussgesetze gedrängt werden.
Mit Umweltschonung zu argumentieren wenn durch den Lebensmittelverkauf Fachgeschäfte für Erdölprodukte subventioniert werden wirkt leicht bizarr.
Besser wäre doch: Öffnungszeitenbeschränkungen (wenigstens) für kleine Nahversorger aufheben und die Tankstellen sich aufs Kerngeschäft konzentrieren lassen.
Jetzt drehen sie völlig ab.
erinnert mich an die Zustände in Frankenthal (Pfalz):
Wer nach 10 Uhr ohne Auto kommt darf zwar einkaufen, jedoch keinen Alkohol.
Wer mit dem Auto kommt darf so viel Alkohol einkaufen wie er will.
Hintergrund: Jugendliche Trinkgelage sollen eingedämmt werden.
Effekt: Läuft die Party trocken wird sich, gezwungenermaßen, ins Auto gesetzt.
Schräg oder?
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