Kommunalpiraten fordern Transparenz


Liebe Piraten und Freunde der Informationsfreiheit,

Transparenz fängt in der Kommune an. Gerade hier bei uns in den kleinen Gemeinden werden Gelder und Aufträge vergeben, Räume erschlossen und politische Weichenstellungen für die Zukunft der ländlichen Region entschieden. All das passiert in den Sitzungen auf den Gemeinden. Die meisten Bürger gehen ihren beruflichen Verpflichtungen nach, wenn diese Entscheidungen getroffen werden und erfahren höchstens über die Zeitung einen begrenzten Ausschnitt des wirklichen Geschehens in der Gemeinde.

Hier sind “Kommunalpiraten” gefragt, denn wir glauben, dass das Streaming und/oder die Aufzeichnung dieser Sitzungen Entscheidungen nicht nur transparenter und nachvollziehbarer macht, sondern sogar zum Positiven verändert. Das ist auch ein Schritt zu breiterer Bürgerbeteiligung, denn vielleicht schaut dann der ein oder andere Landwirt doch lieber “Gemeinde TV” statt Vorabendsoap und bemerkt, dass so manche Entscheidung über seinen Kopf hinweg getroffen wird.

Die Informationsfreiheit und die Transparenzsatzung sind dabei wichtige Schritte, die es neben den klassischen Parlamenten Bezirkstag, Landtag, Bundestag und Bundesrat auch im Kommunalen zu verwirklichen gilt.

Deshalb die Bitte an alle Bayerischen Piraten und Freude der Informationsfreiheit in kleinen und großen Gemeinden: Wir haben ein Tool entwickelt, mit dem ihr ein Formschreiben an Euren (Ober-) Bürgermeister bereits fertig adressiert, ausdrucken könnt. http://www.pivos.de/streaming/streaming.cgi

Ich für meinen Teil, hab das bereits für meine kleine Gemeinde Wirsberg ausgedruckt.

Macht mit und helft Licht ins Dunkel zu bringen,

Euer Bruno Kramm
Politischer Geschäftsführer des bayerischen Landesverbandes der Piratenpartei

Zehn-Punkte-Plan gegen unkontrollierten Lobbyismus in den Parlamenten

1. Akkreditierte Lobbyisten in den Parlamenten
Einführung des Status des „akkreditierten Lobbyisten in den Parlamenten“, der natürlichen und juristischen Personen gewährt wird und zu beantragen ist.
Bedingungen der Akkreditierung:

    Listung im Lobby- und Transparenzregister des jeweiligen Parlamentes

    Unterzeichnung eines vom Parlament akzeptierten Verhaltenskodex für Lobbyisten

Besondere Interventionsmöglichkeiten gegenüber parlamentarischen Prozessen sind mit der Akkreditierung verbunden und stehen den akkreditierten Lobbyisten zur Verfügung:

    Hausausweis für das jeweilige Parlament nur für akkreditierte Lobbyisten

    Bei parlamentarischen Anhörungen wird der eingeladene Kreis auf akkreditierte Lobbyisten und die von ihnen benannten Vertreter, Sachverständige und Beauftragte beschränkt

    Entsprechend ihrem akkreditierten Interessengebiet haben die akkreditierten Lobbyisten Anspruch auf die Aufnahme ihrer fristgerecht eingereichten Stellungnahme, Gutachten und Positionspapiere zu Gesetzesvorhaben oder Gesetzgebungsverfahren.

    Fachausschüsse sind verpflichtet, die von akkreditierten Lobbyisten eingereichten Schriftstücke zu prüfen, dokumentieren und öffentlich zugänglich zu speichern.

    Ablehnungen von Anliegen akkreditierter Lobbyisten müssen durch die entsprechenden Ausschüsse begründet und dokumentiert werden.

    Kontaktaufnahme mit Fraktionen und Abgeordneten berechtigt die akkreditierten Lobbyisten zum umfassenden gegenseitigen Informationsaustausch.

2. Transparenzregistrierung für akkreditierte Lobbyisten
Statt der bisherigen Verbändeliste wird ein umfassendes Lobbyistenregister eingeführt, das sämtliche Informationen zu akkreditierten Lobbyisten zusammenfasst. Jegliche Form von Interessenvertretung gegenüber Politik und demokratischen Institutionen der beteiligten Akteure, juristischen und natürlichen Personen, die für sich oder Dritte, unabhängig oder im Auftrag, gegen Entgelt oder unentgeltlich agieren, wird erfasst. Darunter fallen insbesondere aber nicht ausschließlich: Verbände, Gewerkschaften, PR-Agenturen, zivilgesellschaftliche, Nichtregierungs- und Nonprofit-Organisationen, Unternehmen, Kanzleien und Thinktanks.

Die Registrierung umfasst:

    Name, Hauptsitz, Anschrift

    Name, Anschrift und Vertretung am Sitz des Parlamentes und seiner jeweiligen Regierung

    Telefon, Fax, Email, Webseite

    Vertretungsberechtigte Beauftragte und Repräsentanten mit Foto

    Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung

    Mitgliederzahl, Beschäftigte

    Ziele nach Gesellschafterverträgen, Satzungen

    Interessenbereiche,Tätigkeitsfelder

    Referenzliste der bisherigen Auftraggeber

    Externe Dienstleister

    Umsätze, Versteuerte Einkommen, Gewinne, Einnahmen, Spenden, Mitgliederbeiträge – soweit sich deren öffentliche Angaben aus der Rechtsform ergeben und sie an anderer Stelle veröffentlicht werden müssen

Diese Registrierung resultiert im Status des „akkreditierten Lobbyisten“. Solange die Ziele des Beantragenden mit dem Grundgesetz vereinbar sind und nachweislich als Interessenvertretung eindeutig identifizierbarer Organisationen und Personen mit gesellschaftlicher Relevanz gelten, besteht der Anspruch auf Registrierung. Diese Relevanz wird durch objektive Kriterien bestimmt:

    Bei Organisationen anhand einer Mitgliederanzahl. Bei Unternehmen mittels Beschäftigtenanzahl, Steuerleistung und Umsatz. Bei einzelnen Vertretern durch die entsprechenden Zahlen ihrer Klienten.

    Jährliche Aktualisierungen sind die Voraussetzung für eine Verlängerung des Status und entscheiden über den Zugang zur Politik.

    Bei falschen oder unvollständigen Angaben erlischt die Akkreditierung und der Zugang auf eine näher zu spezifizierende Zeitdauer für die vertretende Organisation oder Interessengruppe. Erst nach einer entsprechenden Sperrfrist kann der Lobbyist eine neue Akkreditierung beantragen. In schweren Fällen wird der Lobbyist dauerhaft ausgeschlossen.

    Die Registrierung muss öffentlich, kriterienbasiert durchsuchbar, maschinenlesbar in offenen Formaten, sowie Online zur Verfügung gestellt werden.

3. Verhaltensregeln und Kodex für Lobbyisten
Voraussetzung für die Zulassung des akkreditierten Lobbyisten ist ein Verhaltenskodex für die Interaktionen zwischen Parlamentariern und Lobbyist, deren Erarbeitung grundsätzlich Aufgabe des Lobbyisten und seiner Standesorganisation darstellt. Das Parlament entscheidet in öffentlicher Sitzung über die Zulassung des Kodex, um die Akkreditierung abzuschließen. Eine Mindestanforderung wird vom Parlament beschlossen und veröffentlicht. Darunter müssen sich befinden:

    Deklaration der Aufgabe des Lobbyisten und sein Verhältnis zur parlamentarischen Demokratie und den repräsentativen Institutionen.

    Verpflichtung zur umfassenden Transparenz

    Verzicht auf Einfluss mittels finanzieller und materieller Zuwendungen und Anreize

    Verpflichtung zu fairem Wettbewerb gegenüber der Konkurrenz und Antidiskriminierung

    Verzicht auf Ämter und Mandate zum Zweck der Interessenvertretung

    Verpflichtung, die Einhaltung des Kodex sicherzustellen und Vorschläge zu Sanktionierung und ihren Bedingungen zu definieren.

4. Transparenz von Einflussnahmen auf die gesetzgebenden Prozesse
Sämtliche von akkreditierten Lobbyisten vorgelegten Gutachten, Forderungen, Stellungnahmen sowie Vorträge in Anhörungen müssen online in Open-Data-Kriterien genügenden Dokumentationen veröffentlicht werden.
Weitere Stellungnahmen zu Gesetzen, insbesondere wissenschaftliche Berichte von nicht als Lobbyisten akkreditierten Experten und Personen, die zu Anhörungen in den Fraktionen oder zu Gesetzgebungsverfahren eingeladen wurden, müssen durch das Parlament transparent gemacht werden.
Vorenthaltene Dokumente und Stellungnahmen, die an anderer Stelle zugänglich gemacht wurden, führen zur zeitweiligen und in besonders schweren Fällen zur dauerhaften Streichung aus der Transparenzregistrierung für akkreditierte Lobbyisten.
Politisch verantwortlich ist der jeweilige Präsident des Parlamentes, der auch das Register selbst führt.

5. Einschränkung von Nebentätigkeiten der Parlamentarier

Bezahlte, ehrenamtliche Tätigkeiten für Organisationen und Personen, die in der Transparenzliste geführt werden, sind mit einem parlamentarischen Mandat unvereinbar. Diese Tätigkeiten sind vor dem Antritt eines Mandats zu beenden. Mitgliedschaften bleiben davon unberührt. Neue Engagements sind nicht statthaft. Verhaltensmaßregeln des Parlaments müssen auch die Pflicht der Anzeige der Nebentätigkeit, erzielte Gewinne und Einkünfte, sowie einen Sanktionskatalog für Verstöße umfassen. Im öffentlichen Handbuch und den entsprechend einzurichtenden Internetseiten sind die Nebentätigkeiten detailliert zu dokumentieren.

6. Karenzzeiträume für Mandatsträger und Amtsinhaber
Es gilt eine Karenzzeit von einem Jahr für sämtliche ehemaligen Mitglieder exekutiver Organe für Tätigkeiten, die nicht mit der beruflichen Tätigkeit vor der Amtsführung in Zusammenhang stehen. Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem ausgeübten Amt stehen, benötigen eine Karenzzeit einer Legislaturperiode. Ausnahmen gelten für öffentliche Tätigkeiten im Landes-, nationalen oder europäischen Interesse, die über ein zu bestimmendes, transparentes und parlamentarisches Verfahren entschieden werden. Publizistische und journalistische Tätigkeiten im Bildungswesen, aber auch jene, die der politischen Bildung dienen, sind nicht von dieser Regelung betroffen. Ebenso wenig die Tätigkeit für Anstalten des öffentlichen Rechtes und ehrenamtliche Tätigkeiten. Davon ausgenommen sind Anstalten und Körperschaften, die in der Transparenzregistratur gelistet sind. Die Rückkehr in den alten Beruf ohne Karenzregelung erfolgt unter der Maßgabe, dass die parlamentarischen Aufgaben in keinem Verhältnis zur beruflichen Tätigkeit stehen.

7. Keine externen Personen in den Verwaltungen (Leihbeamtenregelung)
Die Anstellung und Beschäftigung von außerhalb des öffentlichen Dienstes beschäftigten Personenkreisen in der Verwaltung wird auf Mitglieder aus den parlamentarisch nahen Behörden, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechtes und gemeinnützige Körperschaften beschränkt. Alle weiteren Anstellungsverhältnisse werden eingestellt.

8. Eingeschränkte Kanzleigesetze
Gesetzesvorlagen werden grundsätzlich nur in den zuständigen Ministerien verfasst und erarbeitet.
Die externe Bearbeitung durch Dritte kann nur in Ausnahmefällen wie Dringlichkeit, Komplexität und neuer Materie beauftragt werden. Ein transparentes Vergabeverfahren, das die eidesstattliche Erklärung des Beauftragten umfasst und auf Basis öffentlicher Ausschreibungen erfolgt ist, muss auch die transparente Überprüfung hinsichtlich von Interessenskonflikten mit Kunden und Mandanten umfassen. Nur in dringenden Fällen kann ohne Ausschreibung in transparenter Vergabepraxis eine Vergabe erfolgen. Entsprechende externe Zuarbeitungen benötigen gegenüber dem parlamentarischen und gesetzgebenden Verfahren einen zusätzlichen Hinweis über die Entstehungsgeschichte in Form einer Anlage und den formalen Kriterien des zweiten Punktes.

9. Regierungs-Sponsoring unterbinden
Das Sponsoring von Regierungs-, Parlaments-, Fraktions- und Parteiveranstaltungen durch Dritte wird untersagt. Eine Zuwendung an Parteien durch Steuermittel könnte gegebenenfalls Ausfälle kompensieren, während ministeriale Etats einer Aufstockung aus dem Haushalt benötigen.

10. Antikorruptionskonvention der UN unterzeichnen

Unverzügliche Unterzeichnung der UNCAC durch das Parlament. Bereits 150 Länder nehmen an dieser Konvention teil.

Bei der Ausarbeitung dieses 10 Punkteplanes habe ich die offenen Studien der Otto Brenner Stiftung und der Nautilus Politikberatung zum Thema “akkreditierte Lobbyisten” einbezogen.

Änderungsantrag zum Leitantrag „Mehr Demokratie ist die Lösung“

Änderungsantrag zum Leitantrag D-02 „Mehr Demokratie ist die Lösung“
„Offenheit, Freiheit, Teilhabe – die Chancen des Internets nutzen – den digitalen Wandel grün gestalten!“

Digitaler Wandel braucht Wandel der Verwertungsgesellschaften für eine transparente Verteilung von Erlösen aus dem Urheberrecht.

Ab Ende der Zeile 435 „….ihrer urheberrechtlich geschützten Inhalte im Internet schaffen.“ durch folgenden Text ergänzen:

Um ihrem gesellschaftlichen Auftrag aus dem Urheberwahrnehmungsgesetz (UrhWGes.) hinsichtlich des digitalen Wandels gerecht zu werden, müssen die Verwertungsgesellschaften (VGs) wie GEMA u.A. eine paritätische, alle Mitglieder umfassende Beteiligung in den satzungsgebenden Gremien, sowie eine gerechtere Ausgestaltung der bisher angewandten Verteilungsschlüssel umsetzen. Im Rahmen einer globalen Wettbewerbsfähigkeit müssen die VGs ihren Mitgliedern gestatten, lizenzfrei einzelne Werke und Werkteile dem Creative Commons (CC) unbeschränkt zuzuführen. Daraus resultiert auch das Recht des Urhebers, seine Werke im Internet auf Portalen zu veröffentlichen, welche VGs bisher durch rechtliche Verfügungen vom Netzzugang gesperrt haben. Die VGs müssen sich von den Stereotypen ihrer Kulturklassifizierung trennen, denn in einer kreativen Netzwelt der transformatorischen Nutzung sind nicht nur die Grenzen, sondern auch die Kulturauffassungen fliessend.

Begründung:

Legitimiert aus dem UrhWahrnGes. fordern Verwertungsgesellschaften wie GEMA u.A. Gebühren für Urheberrechte per Inkasso ein und bestimmen die Verteilung der Erlöse unter ihren Mitgliedern. Wenn wir die Offenheit, Freiheit und Teilhabe im Internet als Maßstab für einen neuen Umgang mit immateriellen Gütern in der digitalen Welt anwenden möchten, hierbei auch Urheberrechtsänderungen für einen gerechten Ausgleich von User- und Urheberinteressen fordern, müssen wir die bisher umfassenden Rechte der Verwerter und der Verwertungsgesellschaften einer neuen Bewertung unterziehen und angemessen verändern.
Die GEMA z.B. als Verwertungsgesellschaft für musikalische Werke vertritt als wirtschaftlicher Verein die Rechte von in Deutschland eingetragenen ungefähr. 60 Tsd. Musikern und Textdichtern sowie angeschlossener Urheber über internationale Verwertungsgesellschaften (BIEM/SACEM/ASCAP/TEOSTO u.v.a.). Sie sammelt per Inkasso Beträge für die Bereiche öffentliches Aufführungsrecht (Konzerte, Gastronomie, öffentlich. Beschallung, Radio, Fernsehen, Internet), mechanische Vervielfältigung (Tonträger), Geräteabgabe (Datenträger, PCs, Drucker) sowie moderne Musikdaten übertragende Vertriebswege ein und verteilt diese nach einem Verteilungsschlüssel, welcher in Gremien bestimmt wird, die überwiegend durch sogenannte ordentliche Mitglieder besetzt sind. Diese rekrutieren sich aus einem Urheberstamm, der dem Establishment der Kulturindustrie angehört und in der Gewichtung ihres Stimmrechtes jenes der angeschlossenen Mitglieder überwiegt. Entsprechend der Einkommenstruktur, fallen Entscheidungen hinsichtlich einer Neubewertung von Verteilungsschlüsseln immer zu Gunsten der ordentlichen Mitglieder aus. Direkte Abstimmungen der einfachen Mitgliederbasis wie z.B. per Briefwahl, wie in anderen Verbänden üblich, werden abgelehnt. Der Großteil der Mitglieder wird dadurch von der Beteiligung an Beschlussfassungen ausgeschlossen und finaziell benachteiligt. Mangels alternativer Institutionen findet sich der Großteil der Mitglieder mit dieser Situation ab.
Als Gegenwartskunst lebt moderne Kultur von ihrer hohen Fluktuation – besonders im Zeitalter des digitalen Wandels. Die Diversifizierung der Kulturgüter hat seit Anfang der 90er Jahre rapide zugelegt. Massenkulturgut verliert stetig an Gewicht gegenüber der Vielzahl von Subströmungen, die gerade durch das Internet das größte mögliche Informationsfenster zum Konsumenten gefunden haben. Der Konsument empfindet das Angebot von Massen- bis Nischenprodukt, aber auch neuer transformatorischer Ausdrucksformen und Techniken als gleichwertiges Kontinuum, aus dem er nach aktueller Gemütslage und Geschmack auswählen kann. Entsprechend ist der Massenmarkt in einen Longtailmarkt vertikaler und horizontaler Diversifizierung zerfallen. Die Abrechnungsverfahren der VGs tragen dieser Entwicklung bis Heute in keiner Form Rechnung. Daraus resultiert eine Verzerrung der Verteilungssätze zu Ungunsten einer kleinteiligen Urheberschaft und verhindert einen gerechten Wettbewerb.
Da der Großteil der Urheber heute als Direktvermarkter agiert, dürfen sie sowohl in ihrer kreativen als auch monetären Entwicklung nicht durch restriktive VG Forderungen in ihrer Entfaltung behindert werden. Das betrifft ins Besondere Aufführungen und Darbietungen im realen und digitalen Raum und die Entscheidung des Urhebers, Werkteile und Werke lizenzzahlungsbefreit zu nutzen. Der digitale Wandel hin zu einer Informationsgesellschaft mit freier Nutzung von informationellen Gütern (Immaterialgütern) erfordert neue Verfahren zur Erfassung, Bewertung und Ausschüttung von urheberrechtlich begründeten Erlösen. Es besteht dringender Reformbedarf der VGs, da sie ihren Auftrag aus dem UrhWahrnGes. beziehen, welches als Bundesgesetz gesamtgesellschaftliche Gerechtigkeit verbrieft.

Änderungsantrag zum Antrag Ökologische Transformation der Wirtschaft.

33.Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen vom 25. – 27. November 2011 in Kiel

Änderungsantrag zum Antrag W-01, Ökologische Transformation der Wirtschaft.

Im Kapitels „Schlüsselbranchen für den Umbau“ ab Zeile 517 ab “Die Agrarwende…” bis 519 streichen und durch folgenden Antragstext ergänzen:

Grüne Agrar und Ernährungswirtschaft

Eine moderne Gesellschaft global ökologischen Denkens und Handelns ist nicht nur Voraussetzung auf dem Weg in eine lebenswerte und gerechte Zukunft für alle Menschen, sondern die einzige Alternative um den Klimawandel und die fortschreitende Zerstörung der natürlichen Ressourcen unseres Planeten aufzuhalten. Grüne Agrar und Ernährungswirtschaft muss diesen Tenor weiter verinnerlichen und die bereits etablierten Grünen Instrumente stärken und weiter entwickeln. Das Bio-Siegel als Grünes Erfolgsrezept der vegangenen Dekade hat sich nicht nur bewährt, sondern eine kometenhafte Erfolgsgeschichte hinter sich, denn durch die leicht sichtbare Kennzeichnung von nachhaltig produzierten Lebensmitteln wurde der KonsumentIn nicht nur ein Auswalkriterium für ökologisch motivierte Kaufentscheidungen an die Hand gegeben, sondern gleichzeitig ein neuer wirtschaftlicher Zweig sozialökologischer Transformation von Landwirtschaft auf den Weg gebracht. Diese Synergie von Marktwirtschaft und Ökologie als Motor einer Grünen Gesellschaft inspiriert nicht nur die Märkte, nachhaltige Ideen voran zu treiben, sondern fordert auch das Grüne Selbstverständnis weitere Visionen zu entwickeln.

1.Die bereits erfolgreiche Veggieday Kampagne auf kommunaler Ebene weiter entwickeln und
mit der Einführung von Fairtrade Produkten in Mensen und öffentlichen Einrichtungen kombinieren.

2. Neben dem etablierten Biosiegel gilt es ein vegetarisches Siegel einzuführen, denn viele tierische Inhaltsstoffe fallen nicht unter die Kennzeichnungspflicht. Diese Inhaltsstoffe machen es Vegetariern und Veganern fast unmöglich, den speziellen Anforderungen dieser nachhaltigen Ernährungsformen gerecht zu werden.

3. Die langfristige Förderung von regionaler, kleinteiliger, grün gedüngter, CO2 neutraler und genforschungsfreier Landwirtschaft ist als Teil dieser ökologischen Deeskalation von herausragender Wichtigkeit, aber auch der Weg dorthin über eine stufenweise Transformation der industriellen Massentierhaltung in nachhaltige und ressourceneffizientere Ernährungsformen. Die Reduktion des Fleischkonsums sowie anderer tierischer Erzeugnisse ist massgebliche Zielvorgabe eines verantwortlichen Welternährungsplanes für die kommenden Generationen einer wachsenden Weltbevölkerung.

4. Die Renaturalisierung und Wiedereinbringung von robusten Kulturpflanzen ursprüglicher Landwirtschaft muß als Teil eines der Nachhaltigkeit und Qualität verpflichteten Deindustrialisierungsprozesses von Nahrungsgütern genauso gefördert werden, wie die Strukturförderung von regionalen Vertriebskonzepten zur Sicherstellung einer gesunden Versorgung der Bevölkerung. Die hierzu erforderlichen Strukturreformen des ländlichen Raums benötigt unsere volle Aufmerksamkeit und Unterstützung.

5. Verschärfung von Tierschutznormen, bessere Kontrolle von fleischproduzierenden Betrieben, transparentere Produktionsketten und nachvollziehbarere Inhaltsangaben für den Konsumenten müssen zentrales Element grüner Politik sein, denn die externalisierten Kosten und gesundheitsschädlichen Auswirkungen der industriellen Massentierhaltung sind den schlechten Haltungsbedingungen, der unkontrollierten Medikamentenzugabe, der ökologisch unvertretbaren Futtermittelproduktion und den überlangen Transportwegen geschuldet, denen wir durch eine verantwortliche Politik gegenüber treten können.

Begründung:

Eine verantwortliche, gesunde und ökologisch nachhaltige Ernährung in der Zukunft, die für jeden Menschen ungeachtet seines Lebensraumes, seiner Herkunft und seiner gesellschaftlichen Stellung verfügbar und bezahlbar sein muss, ist eine der dringendsten Aufgabenstellungen globaler Politik und Demokratieentwicklung, nicht erst seit heute. Regenerative Energiequellen, ressourcenschonende Technologien und alternative Verkehrskonzepte alleine können den Klimawandel nicht aufhalten, denn nachweislich ist die industrielle Massentierhaltung nicht nur der größte Verursacher von Klima- und Umweltschäden, sondern auch wesentlich für die Verknappung von Ressourcen verantwortlich und damit auch für die daraus entstehenden Hunger- und Ernährungskatastrophen in den Entwicklungsländern
Die Haushaltsausgaben für Lebensmittel betragen im EU Schnitt nur noch 12% unseres Einkommens – Lebensmittel waren noch nie so billig, selbstverständlich und unterbewertet wie heute. Die Lebensmittel- und Agrarindustrie,in wenigen multinationalen Konzernen vereint, verbucht weltweit die größten Renditen. Das Ungleichgewicht der Kostenbilanz geht zu Lasten der Umwelt, denn die ökologischen Folgekosten werden externalisiert, d.h. aus der betriebswirtschaftlichen Kalkulation herausgenommen und sich selbst überlassen. Obwohl unser Schicksal mit der Natur untrennbar verbunden ist, werden die größtenteils irreparablen Schäden an der Umwelt hinter dem marktwirtschaftlichen Normativ angestellt. Das Bevölkerungswachstum tut ihr Übriges: 2050 mit 3 Milliarden mehr Menschen als Heute und der Erwartung allen Menschen den westlichen Ernährungsstandart zu sichern, bräuchten wir mindestens die Agrarfläche von drei Erden. Das Artensterben war nie größer als Heute, das Ausmaß der Umweltkatastrophen schwerer und die Sensibilät und Wertschätzung der Schöpfung gegenüber geringer. Die Fleisch-, Nahrungs- und Agrarindustrie ist in Sachen Ausplünderung unseres Planeten Spitzenreiter. Die Intensiv- und Massentierhaltung produziert mehr schädliche Klimagase als der Verkehr zu Luft, Wasser und auf der Straße. Die Nährstoff und Proteinbilanz von Fleisch ist ernüchternd: Ein Mastschwein frisst im Laufe seines Lebens knapp 1 Tonne Futter, ein Rind sogar bis zu 6 Tonnen. Jedes Kilo Rindfleisch verbraucht ein Äquivalent von 9 Kilo Getreide. Eine mit Sojabohnen bestellte Agrarfläche in der Größe eines Hektars ernährt statistisch 5000 Menschen, während nur weniger als 200 Menschen von dem Fleisch der geschlachteten Tiere satt werden, die mit dieser Menge Soja gefüttert wurden. Dennoch werden in den Entwicklungsländern jedes Jahr gigantische Flächen abgeholzt um weitere Anbaugebiete für Mais- und Sojamonokulturen zum Tiernahrungsanbau zu erschließen. Diese Enteignung von Naturressourcen verschärft die Nahrungskrise in den armen Ländern, erhöht die Kindersterblichkeit und provoziert soziale Krisenherde. Monetär betrachtet sind bereits die Schäden, die in der dritten Welt durch die westlichen Schlachttierproduktion entstehen um ein Vielfaches höher, als die Schulden die Jahr für Jahr von diesen Ländern bei den westlichen Industrienationen aufgenommen werden müssen.Die Fischereiindustrie hat innerhalb von nur 100 Jahren das Ökosystem der Ozeane regelrecht gekippt. Laut der Vereinten Nationen gibt es in den Weltmeeren bereits über 150 sogenannte “tote Zonen”, die durch die Einleitung von Abwässern und Düngemitteln, aber auch Überfischung entstanden sind. Aber auch die Massentierhaltung der Aquakulturen, die für einen Fisch auf dem menschlichen Teller drei weitere Fische verfüttert, belastet das Wasser während der Aufzucht mit Medikamenten und Schadstoffen. Die Produktion von 100 Gramm Fleisch auf dem Weg zum Mund des Konsumenten verbraucht fast 8000 Liter Wasser. Weltweit sterben jedes Jahr viele Tausend Kinder an den Folgen verunreinigten Trinkwassers. Um auch noch den nachfolgenden Generationen eine überlebensfähige Welt zu hinterlassen, müssen wir unser Konsumverhalten gegenüber Lebensmitteln, Energie und Ressourcen grundlegend ändern. Der Verzicht, zumindest jedoch die starke Begrenzung des Fleischkonsums hin zu einer überwiegend vegetarischen Ernährung ist ein gesellschaftlicher Auftrag, der in seiner marktwirtschaftlichen Tragweite eine Verschiebung vom Preiswerten zum Wertvollen und einer egoistischen Ökonomie hin zu nachhaltiger Ökologie verlangt.
Bioprodukte und vegetarische Lebensmittel sind auf dem Vormarsch, die Menschen beginnen die Zusammenhänge zu begreifen, das Bewusstsein für Gesundheit, Ökologie und Tierethik wächst. Aber auch die gesundheitlichen Folgen des übermässigen Fleischkonsums sind sowohl für unser Gesundheitssystem als auch für die persönliche Lebensqualität nicht zu unterschätzen. Der Zusammenhang von regelmäßigem Fleischkonsum und Gefäßkrankheiten wie Schlaganfall, Herzinfarkt ist erwiesen. Der höhere Fett-, Cholesterin- und Puringehalt im Fleisch erhöht das Gichtrisiko und gilt als Auslöser von Antriebsschwäche Müdigkeit, und Immunschwäche. Der Großteil der Abbauprodukte von Bioziden, Schädlings- und Unkrautvernichtungsmitteln, wachstumsfördernden Hormonen, und Medikamenten, die dem Tier während seines Lebens injiziert oder über das Futter verabreicht wurden, sammeln sich im Fett- und Muskelgewebe und gelangt so in potenzierter Form in den Kreislauf des Konsumenten. Dieser Schadstoffcocktail steht im konkreten Verdacht als Verursacher für chronische Erkrankungen wie Allergien, Krebs und Diabetes. Fest steht, dass der gesellschaftliche Zusammenhang von Wohl-, Bildungs- und Besitzstand mit dem Fleischkonsum sich gegenüber der Nachkriegsgeneration ins Gegenteil verkehrt hat. Fleisch ist heute zum größten Teil ein hoch subventioniertes Billigprodukt minderer Qualität und voller gesundheitsschädlicher Eigenschaften. Man ist was man isst und hier im doppelten Sinne, denn die Schlachttiere werden häufig mit Tierabfällen gefüttert, die aus den Überresten der eigenen Spezies stammen, oftmals verunreinigt durch Gammelfleisch. Ein Hort für Prionenkrankheiten wie den Rinderwahnsinn aber auch die Schweinegrippe und die Geflügelpest. Unsere Gesundheit leidet schließlich auch mittelbar unter den Folgen der Massentierhaltung, denn sowohl Klimawandel als auch Umweltverschmutzung sind der hohen Produktivität von Schlacht- und Zuchtindustrie geschuldet. Wer Billigfleisch kritik- und maßlos konsumiert trägt Verantwortung an der Talfahrt unseres Ökosystems – der einen Welt, in der wir alle leben und dessen Unversehrtheit unsere Gesundheit positiv beeinflusst.
Der Konsument bestimmt durch seine Kaufentscheidung das Sortiment von Morgen. Das klingt nach einer großartigen Zukunft für eine nachhaltige und die kleinteilige Landwirtschaft fördernde Agrar- und Lebensmittelproduktion. Obwohl die externalisierten Kosten der minderwertigen, aus Intensivtierhaltung und Massenproduktion stammenden Produkte eher steigen, fällt die Preisdifferenz zum hochwertigem Bioprodukt vergleichsweise hoch aus – trotz dessen geringerer Folgeschadensbilanz. Bioprodukte, sowie Lebensmittel die ohne tierische Inhaltsstoffe auskommen, sind preislich meistens auf einem viel höheren Niveau angesiedelt als ihr herkömmliches Pendant. Eine gesunde, verantwortungsbewusste Ernährung wird den unteren Einkommensgruppen daher erheblich erschwert. Ganz zu Schweigen vom schleichenden Entzug der Lebensgrundlagen der Menschen in den ärmsten Regionen der Welt, die unter den Folgeschäden der kolonialistischen Ausbeutung ihrer Ressourcen durch Großkonzerne am gravierendsten betroffen sind. Dieses Ungleichgewicht muss durch eine grundlegend neue Ausrichtung von Subventions- und Steuerpolitik entschärft werden. Z.B. sollten pflanzliche Milchprodukte und Fleischersatz dem verminderten Mehrwertsteuersatz für Grundnahrungsmittel unterliegen. Gesellschaftlicher Wohlstand und wirtschaftliche Effizienz muss unter global-ökologischen Gesichtspunkten gemessen werden, das bedeutet, die ökologisch-gesundheitliche Wertschöpfung einer kleinteiligen, regionalen und grüngedüngten Landwirtschaft ohne Nutztiere muss per se stärker gefördert werden als die Ansiedelung von industrieller Massenproduktion mit Tierprodukten. Subventionen für Arbeitsplatzbeschaffung in diesen Branchen bedeuten auch eine Verzerrung der Preisdifferenz des Industrieprodukts zu Ungunsten des nachhaltig produzierten Pflanzenproduktes. Ähnlich wie für den den Umstieg zu regenerativen Energiequellen, gilt es neue Industriezweige zu fördern, die Schlüsseltechnologien und Vertriebsstrukturen für diese Mikrolandwirtschaften liefern, um eine langfristige Verlagerung zu einer global ökologisch nachhaltigen, vorwiegend pflanzlichen Nahrungsversorgung sicher zu stellen. Die Bevorzugung und Subventionierung eines regionalen, nachhaltigen und ohne tierische Erzeugnisse produzierenden Betriebes bedeutet immer ein Weniger der schädlichen CO2 Emissionen, Wasserverbrauch und Bodenerosion aber ein Mehr an Lebensqualität, Gesundheit und global-ökologischer Verantwortung und das bei einer preislichen Regulierung zu Gunsten der mittleren und unteren Einkommen. Doch auch die Kennzeichnungspflicht erfordert dringend eine Erneuerung. Neben dem etablierten Biosiegel gilt es vegetarische Siegel einzuführen, denn viele tierische Inhaltsstoffe fallen nicht unter die Kennzeichnungspflicht, wie z.B. Laab bei der Käseproduktion, Gelantine als Fettersatz, Schmalz und Eier bei Brot, Nudeln und Gebäck. Diese Inhaltsstoffe machen es Vegetariern fast unmöglich, den speziellen Anforderungen dieser Ernährung gerecht zu werden. Die Ökosteuer und der Erwerb von Zertifikaten für CO2 Emissionen hat sich bewährt. Die Nutztierhaltung und die Produktion von Fleisch, Eiern und Milch seperat zu besteuern, um die Schäden an der Umwelt durch die eigentlichen Verursacher tragen zu lassen, würde dem Verursacherprinzip entsprechen und nicht zu einer zusätzlichen Belastung des Verbrauchers führen, denn die gravierenden und der Intensivtierindustrie geschuldeten Schäden wie Klimawandel, Bodenerosion und Umweltverschmutzung werden langfristig von der Gesellschaft getragen. Produktionsmechanismen die den größten Teil verursachen, dürfen nicht weiter subventionert werden. Die nutztierfreie Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie würde von der Stärkung des Verursacherprinzips profitieren und könnte mit ihren Produkten stärker in den Wettbewerb treten, als es bisher möglich ist.

Den weltweiten Klimaschutz zum Erfolg führen.

Änderungsantrag zum Dringlichkeitsantrag V-38 des BuVo „Den weltweiten Klimaschutz zum Erfolg führen.“

Ab Zeile 298 folgenden Absatz einfügen:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern

das Bekenntnis das umfassender Klimaschutz ohne Reduktion des Fleischkonsums und der Massentierhaltung nicht möglich ist.

Gemäß der FAO erzeugt der Nutztiersektor mehr Treibhausgase als das Transportwesen. (Ein CO2-Äquivalen von 18 Prozent) Studien von Worldwatch Institute kommen noch auf höhere Zahlen. Diese Erkenntnisse und ihre Deutung erfordern eine wesentliche Erweiterung des Fokus in Klimafragen auf die Ernährung, die Massentierhaltung und Strategien für eine Veringerung des Konsums tierischer Produkte.

Eine Umkehrung des Klimawandels ist langfristig nur durch eine entsprechende Ernährungsumstellung möglich. Deshalb muss ein erster Schritt die Abschaffung von Subventionen und Steuervergünstigungen für den Neubau von Betrieben der Massentierhaltung, aber auch für bereits bestehende Betriebe umfassen. Darüber hinaus richten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein offenes Forum zur Erarbeitung einer Strategie der langfristigen Ernährungsumstellung hinsichtlich der Reduktion des Fleischkonsums und der daraus resultierenden Verringerung von Klimaschäden ein.