BKA Trojaner – Gedankenkontrolle und 360 Grad Überwachung

Die vom Innenministerium jetzt bekanntgebene Bereitstellung eines BKA Trojaners zur Onlinedurchsuchung ist der Dammbruch zur unkontrollierten 360 Grad Überwachung in Deutschland. Der BKA Trojaner sitzt unmittelbar im Betriebssystem der überwachten Person, d.h. nicht der einzelne Kommunikationskanal, wie z.B. VoIP oder Email wird abgeschnorchelt, sondern jedes Sensorium des infizierten Smartphones oder Computers wird überwacht. Neben der lückenlosen Raumüberwachung durch Kamera und Mikrophon sind das auch die Tastatureingaben, Screenshots, Druckerprotokolle und jede andere Form der Interaktion zwischen Gerät und Nutzer. Verworfene Gedankenfetzen, aber auch die Eingaben und Interaktionen aussenstehender Personen und Nutzer am Gerät werden so aufgezeichnet. Ein Trojaner lässt in der Regel auch das Nachladen weiterer Schadsoftware zu.
Da der Trojaner als Schadsoftware nur über Lücken im Betriebssystem und Backdoors eingeführt werden kann, muss das BKA sogar auf Informationen aus kriminellen Netzwerken bauen, an Stelle diese zu bekämpfen und zu veröffentlichen.
Die Zielgenauigkeit eines Trojaners ist nie garantiert, d.h. jederzeit können auch andere von solch einem Trojaner infinziert werden und Teil einer Auspähmassnahme werden.
Der Einsatz und Eingriff in die Privatsphäre durch diese Schadsoftware ist schwer nachzuverfolgen, d.h. die Kontrolle über die durch den Gesetzgeber in so engen Bereichen definierte Zulässigkeit, ist kaum überprüfbar.
Die Onlineüberwachung mittels Schadsoftwareim Gerät des Nutzers ist dabei eine Form der Gedankenüberwachung, denn sogar Unausgesprochenes und Gedachtes wie verworfene und gelöschte Texteingaben werden durch die Aufzeichnung von Tastatureingaben zum Beweismitteln.
Da das BKA bereits über ein riesiges Arsenal von Überwachungstechnologien verfügt (VDS, BDA uva) und die bisherigen Bedenken nicht ausgeräumt werden konnten, muss der Trojaner unverzüglich vom Verfassungsgericht kassiert werden.