Eröffnungsrede Medienpolitischer Kongress

medienpol
Ich freue mich sehr als Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei in Bayern und als Urheberrechtsbeauftragter die erste medienpolitische Konferenz der Piratenpartei Deutschland in Franken eröffnen dürfen.
Diese Konferenz steht stellvertretend als Auftakt in einen Wahlkampf, der uns gerade in Bayern vor eine große Aufgabe stellt. Ein landesweiter Wahlkampf in Bayern und danach der bundesweite Wahlkampf um den Bundestagseinzug. Das ist auch zugleich das Spannungsverhältnis der Medienpolitik, die ihrer Definition nach föderal organisiert, aus den Ländern heraus gestaltet wird. Gleichzeitig gibt es aber viele Aspekte der Medienpolitik, die in gemeinsamen Landesübergreifenden Positionen definiert werden können. Und hier haben die Piraten viel zu sagen.

Die Medienlandschaft hat im letzten Jahrzehnt eine sagenhafte Metamorphose hinter sich gebracht und zwar international, national und regional. Da steht einerseits die gefährliche Oligopolisierung der klassischen Medien in Europa und der Welt wie unter Berlusconi, Murdoch und Putin. Andererseits konvergieren und wachsen Medien gerade durch das Netz zusammen und sind längst auch aus einem international, alle Menschen verbindenden Aspekt zu betrachten. Gerade hier bedeutet Oligopolisierung eine Gefahr. Mit der Vernetzung entstehen gleichzeitig ganz neue Themenbereiche der Medienpolitik.
Dabei spielen auch Social Networks wie Facebook und geschlossene Infrastrukturen wie Apple eine nicht unwesentliche Rolle in der Medienpolitik von Morgen. Sie müssen sich unsere Fragen zu Datenschutz und medialer Verantwortung gefallen lassen.

Hört man etablierten Parteien zu, dann sprechen Sie immer vom wahnwitzigen Wandel in der Mediengesellschaft.
Wenn man jedoch genauer hinschaut, ist nur wahnwitzig, wie wenig die Politik mit der technologischen Entwicklung zur kommunikativen Wissens- und Kulturgesellschaft Schritt halten konnte. Eine Gesellschaft die ständig neue Medien gebärt und die in ihrer Vielfalt längst das Individuum zur eigenen Sendeanstalt gemacht haben.
So ist der Mediennutzer heute kein stummer und will fähiger Rezipient, der einfach frisst, was man ihm vorsetzt, sondern er erwartet mit Recht einen Rückkanal, er erwartet die offene Teilhabe und Kommunikation. Er möchte dabei häufig Medien Remixen und kreativ nutzen. Und er findet heute mittels offener Produktionstools auch die offenen Kanäle zu Verbreitung und über Social Networks seine Zielgruppe. Somit ist die digitale Mündigkeit eines kreativen Rezipienten und Prosumenten Ausdruck seines selbstbewussten Medienverständnisses.

Die Digitalisierung hat auch in Bildung und Kultur, den zentrale Aufträgen der Medienpolitik unserer Länder eine Kettenreaktion der Möglichkeiten kreativer Beteiligung ausgelöst. Damit entsteht ein breites Spektrum neuer Aufgaben und Fragestellungen, die die heutige Medienpolitik größtenteils schuldig bleibt.

Zu den früheren Medienpolitischen Begriffen Meinungsfreiheit, politischer Pluralität oder Marktzugang gesellen sich so längst die brennenden Fragen zum Urheberrecht und der Netzpolitik. Zeitungen, Radio und Fernsehen haben am Netz angedockt, ihre Grenzen sind am verschwimmen und in der Zukunft wohl bald in Gänze aufgelöst. Sie fordern daher neben den regionalen Länderaspekten unserer föderalen Medienpolitik zunehmend globale Denkansätze. Genau hier versagen wiederum etablierte Strukturen so kläglich wie in anderen Politikbereichen.

Gerade im Urheberrecht und der Netzpolitik, den so wichtigen Nebenschauplätzen der Medienpolitik versucht man sich in Deutschland innerhalb europäischer Sonderwege einzuigeln und verpasst nicht nur den Anschluss, sondern verschließt sich innovativer Potentiale, ja macht sie sogar zum lukrativen Geschäftsfeld für Abmahndesperados.
Erst Gestern ist die Posse des LSR für Presseverleger im Bundesrat wahr geworden.
Ein Gesetz, das vom deutschen Medienimperium Springer bereits 2009 in den schwarz gelben Koalitionsvertrag geschrieben wurde, fand jetzt sogar im rot-grün dominierten Bundesrat eine Mehrheit. SPD und Grüne haben sich leider mit ihrer Länderhaltung zum Steigbügelhalter für dieses lobbykratische LSR gemacht.
Und hier steckt ein weiter Aspekt von Medienpolitik: Transparenz. Nur dem lobbyistischen Einfluss hinter verschlossenen Türen der Großverleger in NRW, wie z.B. der WAZ Gruppe und dem Einknicken der SPD vor den eigenen Netzpolitikern ist es geschuldet, dass die NRW Regierung im Bundesrat eingeknickt ist.

Ein weitere Forderung moderner Medienpolitik stellt die vielbeschworene Transparenz im Sinne einer umfassenden Nachvollziehbarkeit dar. Sie ist in den Parlamenten mindestens genauso wichtig, wie in den Rundfunk- und Fernsehräten.
Neben der Transparenz muss aber auch das Bürgerrecht der Teilhabe und der Mitgestaltung an Programmgestaltung und Medienpolitischen Entscheidungen gestärkt werden. Diese systemische Frage stellt sich gerade in Zeiten wachsender Kommunikationsmöglichkeiten und Mitbestimmungstools der Netzwelt, zwischen Liquid Democracy, Wikiarguments und Adhocracy.

Die geforderte Partizipation findet aber gerade in den Rundfunk- und Fernsehräten nicht die basisdemokratische Erneuerung und Transparenz, die der Konvergenz und Öffnung Rechnung tragen würde.
Zu sehr existiert ein Spektrum zwischen alter Verflechtung, intransparenten Lobbyismus und eindeutiger politischer Einflussnahme.
Anstatt Medienpolitik in ihrer Neutralität zu begreifen, nutzen gerade Länderfürsten die Medienpolitik häufig für das eigene Klein Klein und das regionale Aufheizen.

Zu guter Letzt die Haushaltsabgabe: Die Beauftragung der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten zu einer umfassenden Grundversorgung kostet viel Geld.
Dieses Geld ist gut investiert wenn es im Sinne von Kultur, Bildung, Informationsfreiheit, Grundversorgung und umfassender Bürgerbeteiligung eingesetzt wird. Wenn die produzierten Inhalte umfassend auch über das Netz verfügbar gemacht werden.
Um diesen Aspekten grundlegend gerecht werden zu können bedarf es auch eines Umdenken von eingehegten Formaten zu offenen Formaten. Von urheberrechtlich hochgradig limitierten Inhalten zur offenen Allmende und zu Creative Commons.
Und es bedarf der Neudefinition: Was bedeutet in der vernetzten Wissensgesellschaft Grundversorgung.
Die Frage muss erlaubt sein, ob ein großer Teil der Inhalte, die nicht lizenzfrei genutzt werden dürfen, nicht generell als Supplement und Paid Content angeboten werden sollten.

Wenn dann zur Erhebung dieser neuen Haushaltsabgabe die Privatsphäre regelrecht ausgehebelt wird, wenn Meldedaten und Adresssammlungen von KFZ Stellen, Ämtern und privaten Adresssammlern zusammengefasst werden um lückenlos abkassieren zu können, schrillen sämtliche Alarmglocken der Datenschützer und das sicher nicht ohne Grund.

Somit habe ich jetzt auch bereits die Vielfalt der heute zu diskutierenden Themen der Medienpolitik angeschnitten.
Eines ist jedoch sicher: Zukunftsorientierte Medienpolitik kommt nicht mehr ohne die Themen Netzpolitik, Transparenz, Datenschutz und Urheberrecht aus – Dies alles sind die wesentlichen Kernthemen der Piratenpartei.

Und somit möchte ich diesen öffentlichen Teil des ersten überregionalen Medienpolitischen Kongress der Piratenpartei eröffnen und freue mich auf einen regen Austausch mit unseren Experten.

Vielen Dank

Bundesrat-Desaster: SPD blufft sich durchs Leistungsschutzrecht für Presseverleger

lsr
Während Peer Steinbrück blufft, hat die nordrhein-westfälische Ministerin für Bundes- und Europa-Angelegenheiten sowie Medien, Angelika Schwall-Düren, bereits angekündigt, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Bundesrat nicht zu blockieren.

Aus wahlkampftaktischem Kalkül laviert die SPD in den faulen Kompromiss im Bundesrat und stützt das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, obwohl sich Netzexperten der Partei wie Lars Klingbeil im Vorfeld klar gegen das Gesetz ausgesprochen hatten. Statt es zu stoppen, drückt sich Peer Steinbrück vor der Verantwortung, tut dabei so als wäre der Vermittlungsausschuss ein unwesentliches Instrument und einmal beschlossene Gesetze durch ihn jederzeit zu revidieren. Die Verkündung eines vollmundigen 100 Tage Programms in Sachen Urheberrecht setzt dann der Posse die Krone auf, denn die Positionen der SPD sind hier höchst widersprüchlich, vage und rückwärtsgewandt.
So erwartet uns im September kein möglicher Regierungswechsel, sondern eine Fortsetzung der schwarz-gelben Koalition unter rotem Anstrich. Die SPD ist aus netz- und urheberrechtspolitischer Sicht bereits ein halbes Jahr vor der Bundestagswahl krachend gescheitert und dient sich zum medienpolitischen Steigbügelhalter der Springerpresse und der Lobby-Interessen der SPD nahen Pressekonzerne in NRW und Hamburg.
Gerade diese großen Medienhäuser bestimmen nicht nur wesentlich die öffentliche Wahrnehmung von “Möchtegern König” Peer, sondern haben hinsichtlich wichtiger Standortverlagerungen gewaltiges Drohpotential gegenüber der Arbeitsplatzsituation in dem Flächenland NRW.
Genau das erklärt auch die Haltung der nordrhein-westfälischen Ministerin für Bundes- und Europa-Angelegenheiten sowie Medien, Angelika Schwall-Düren, die bereits angekündigte, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Bundesrat nicht zu blockieren.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger wird Deutschland leider noch weiter isolieren, Innovationen verhindern und durch unzählige drohende Abmahnverfahren zur Wüste für den Wandel zur kommunikativen Wissensgesellschaft von Morgen machen.

EU-weite Umfrage zum Urheberrecht

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Die EU hat relativ leise eine Umfrage zu Immaterialgüterrechten gestartet, die bereits am 30.3. endet.
Die Ergebnisse dieser Umfrage sollen in die Durchsetzung und Formulierung von neuen Richtlinien für das Europäische Urheberrecht und im Speziellen den neuen IPRED Vorstössen einfliessen, die vor der EU Komission verhandelt werden.

Die sehr umfangreiche Umfrage wurde ausschliesslich in englischer Sprache abgefasst. Es ist davon auszugehen, dass so sichergestellt wird, das größtenteils Antworten von Mitarbeitern der diversen Industrieverbände und Lobbyisten teilnehmen.
Das stärkt die Position der Hardliner in Sachen Urheberrecht und stellt die Vorstellungen der Verwertungsindustrie in den Vordergrund, anstatt endlich grundsätzliche Reformschnitte am Urheberrecht durchzusetzen, die dem Wandel zur kommunikativen Informations- und Wissensgesellschaft gerecht werden. (wie z.B. Verkürzung der Schutzfristen, Fair Use Regelung, Bildungs- und Remixschranke, Deckelung Pauschalabgaben, Legalisierung des Filesharing, Zweitverwertungsrecht, Verwaiste Werke)

Dabei hat die Kommission die Fragen bereits suggestiv formuliert. Die geforderten Hintergrundinformationen steuern den Verlauf der weiteren Fragestellungen. Wer z.B. antwortet, ein Bürger zu sein, wird keine weiteren Fragen zu eigener Urheberschaft stellen. Jedoch ist jeder Mensch, der sich in Wort, Bild und Ton äussert, ein Urheber und Besitzer von Immaterialgüterrechten. Entsprechend sollte man sich auch als solcher in der Umfrage darstellen.

Ich kann nur an jeden Piraten und Interessierten einer grundlegenden Urheberrechtsreform appellieren, sich an der Umfrage zu beteiligen.

Der gesamte Prozess inklusive Anmeldung, Ausfüllphase und Einsendung dauert gesamt mindestens 1 – 2 Stunden über maximal 4 Tage.

Die schwedische Piratenabgeordnete der Piraten, Amelia Andersdotter hat einen Beantwortungsleitfaden ausgearbeitet, der Euch dabei hilft, die Umfrage schnell und relativ unkompliziert zu beantworten.

Bitte verbreite den Aufruf!

Prozess

Direkt-Link zum Registrieren:
http://ec.europa.eu/yourvoice/ipm/forms/dispatch?form=IPRREGFORM

EU-Studie: Filesharing fördert Absatz von Kulturgütern

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Das Institut für technologische Zukunftsforschung der EU-Kommission (IPTS) hat in einer repräsentativen Studie [1] festgestellt, dass Filesharing keineswegs zu den von Musikindustrie-Verbänden häufig angeführten Umsatzeinbrüchen geführt hat.

Ganz im Gegenteil hat auch diese Studie jene Studien der Vergangenheit bestätigt, die durch höhere Filesharing-Zirkulation auch einen Zuwachs von realen Umsätzen nachweisen konnten. Die vielfache Behauptung der Musikindustrie, legalisiertes Filesharing würde Onlineangebote unattraktiv machen, konnte ebenfalls widerlegt werden, denn steigendes Filesharing führt laut der Studie auch zu steigender Nutzung von kommerziellen Portalen der Industrie.

»Der dritte Korb der Urheberrechtsreform ist bisher ein ärmliches Zeugnis reiner Lobbykratie. Mit der Legalisierung des Filesharings könnte die Bundesregierung endlich den Knoten hin zu mehr kultureller Vielfalt und Chancengleichheit aller Urheber platzen lassen und mit dem dritten Korb ein beispielhaftes Signal für eine innovative, individuelle und blühende Kulturlandschaft geben. Statt Restriktion und Einhegung muss der Fokus auf der freien Zirkulation von Kultur liegen. Filme, Bücher und Musik wollen gesehen, gelesen und gehört werden. Konsumenten, die sich an ihnen erfreuen, honorieren das auch. Die Studie der EU-Kommission ist somit ein leuchtender Beweis für die Tragfähigkeit der Urheberrechtskonzepte und des Menschenbildes der PIRATEN.«

Die Diversifizierung und Verbreitung eines vielfältigen und nicht selektiv auf Massenprodukte zugeschnittenen Kulturangebots mag zwar zu Einbrüchen bei den IFPI-Konzernen geführt haben. Sie ist jedoch Ausdruck einer kreativen und aktiven Kulturszene, die gerade durch die monopolisierten Strukturen großer Konzerne blockiert wird. Das Argument der Industrie, Urheber würden ohne finanziellen Anreiz nicht schöpferisch tätig sein, widerspricht einer ständig wachsenden alternativen Kulturszene mit weiterhin wachsenden Nischen.

»Gerade unter dem Druck des bisherigen monopolistschen Vermarktungssystems haben besonders unbekanntere Urheber selten eine Wahlmöglichkeit und müssen sich in die Verwertungskette der Industrie einspannen lassen, um überhaupt erfolgreich sein zu können. Nur ein radikal vereinfachtes Urheberrecht, das auf Verkürzung der Schutzfristen, umfassende Fair-Use-Regelungen und die Legalisierung des Filesharings baut, dient dem innovativen Kulturstandort Europa und seinen Menschen«

Quellen:
[1] http://ftp.jrc.es/EURdoc/JRC79605.pdf

Habemus novum papam

kirchesünde
Die weltliche Hysterie scheint keine Grenzen zu kennen, während sie auf ein himmlisches Zeichen aus Rom wartet – Welche Farbe hat der Rauch?

So absurd es auch klingen mag – Mit der vollkommen intransparenten Wahl eines neuen Papstes verbinden viele Christen auch immer die Erneuerung ihres Glaubens. Doch bewegt sich die katholische Kirche seit Jahrtausenden in kaum messbarer Zeitlupe. So erscheint das Abdanken eines Papstes zu Lebzeiten bereits wie ein unerhörter Aufbruch ins neue Zeitalter.
Dennoch, keine andere Glaubensgemeinde hat die Reform dringender nötig wie die reichste Kirche der Welt – In Europa ist der Graben zwischen Gesellschaft und Kirche unüberwindbar groß geworden : Die modernen, urbanen Lebensrealitäten haben sich aus dem verlogenen Konservativismus und engem Moralkorsett gelöst.

So treffen die neuen Familienmodelle auf das monogame und verstockte Rollenverständnis von Mann und Frau des Vatikans. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften und Kinderwunsch, endlich auch in der Mitte unserer Gesellschaft akzeptiert, ernten im Kirchenstaat nacktes Entsetzen.
Die Abtreibung, die Frauen zwar gesetzlich noch immer nicht die umfassende Autonomie über den eigenen Körper verschafft hat, findet nicht mehr in verdreckten Hinterzimmern statt – “Gott sei Dank”, möchte man sagen, wäre nicht die ewige Verdammnis, mit der die Kirche bestraft und den Eingriff mit Mord auf eine Stufe stellt.

Neben den Dogmen der Kirche sind es aber vor Allem Ignoranz und mangelnde Einsicht, sich den Skandalen der jüngsten Vergangenheit zu stellen, um Vergebung zu bitten und Sühne zu tun. Der organisierte und vertuschte Kindesmissbrauch von Schutzbefohlenen und die Verweigerung von ärztlicher Hilfeleistung nach Vergewaltigungen gehören zu den grässlichsten Unmenschlichkeiten, die nur eine Kirche hervorbringen kann, die den Menschen von Geburt an der Sünde bezichtigt und Lust als Schwäche geißelt. So kasteien Geistliche weiterhin ihre geheimen Gelüste, bis sie in der Dunkelkammer der eigenen Schuldkomplexe zu Monstern der eigenen Hölle mutieren und sich hinter der Kulisse stummer Scheinheiligkeit an den Schwächsten ergehen. Statt endlich dem einfachen Wunsch nach Zweisamkeit die Absolution zu erteilen wurde der Jahrhunderte alte Spuk des Zölibats auch ins neue Jahrtausend getragen.

Im Gegensatz zu seinem deutschen Vorgänger, dem katholischen Dogmatiker alter Schule, gibt der neue Papst Franziskus I aus Argentinien, mit angeblicher Schwäche für Ökologie und Klimawandel nur auf den ersten Blick ein moderates Bild ab. Doch sollte man sich nicht täuschen lassen. Gerade in Südamerika hat die Kirche einen weit tiefgreifenderen Einfluss auf die Gesellschaft und die politische Klasse. Beinahe jede öffentliche Debatte benötigt dort des Segens der Kirche und dessen ist sich Jorge Bertoglio sicher, wenn er die gleichgeschlechtliche Partnerschaft als “Plan zur Zerstörung Gottes” bezeichnet.
Sollte er unter seinem neuen Namen Franziskus I dieser Art von Reflexen verfallen, wird sich die katholische Kirche noch weiter aus der Mitte unserer westlichen Gesellschaften entfernen. Natürlich nur außerhalb der Grenzen Bayerns.

“Relative Armut”

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“Armut ist relativ und eine Frage der Skala”, sagt sich insgeheim Philipp Rösler und denkt dann sicher an den Masstab zu Schwellenländern. Nicht anders kann man seine Rechtfertigung für den umfassend geschönten Armutsbericht der Bundesregierung erklären.

Die für ganz Europa angelegte Rosskur hat mittlerweile längst auch die Mitte Deutschlands erreicht. Europäische und deutsche Kürzungspolitik folgt heute vor Allem jenen strukturellen Kriterien, die bereits in den 90ern für das Ausbluten, die vollkommene Abhängigkeit der Schwellenländer und ihrer Volkswirtschaften gesorgt hatten.

Dabei hat gerade die deutsche Wirtschaftspolitik der letzten Jahrzehnte nicht nur für die südeuropäische Krise durch überhöhte Exportüberschüsse gesorgt, sondern mittels Sozialdumping der Agenda 2010 auch die eigene Bevölkerung in die soziale Katastrophe geführt.
Das rot-grüne Sozial-Monster wurde unter Merkel noch weiter zu einem umfassenden Wirtschafts-Systemwechsel, dessen Ellenbogen-Kapitalismus den Arbeitnehmer zur Marionette zwischen Zwangsmaßnahme und Niedriglohnbereich macht.
Arbeitslose werden aus qualifizierten Berufsfeldern in die Dienstleistung gezwängt, anstatt mit Mindestlöhnen, Gemeinwesen und dem Wandel zur individuellen und kommunikativen Wissensgesellschaft einen Ausweg aus der ökonomischen Krise des gescheiterten Vollbeschäftigungs-Paradigmas zu finden.

Statt mittels Vermögensabgabe, solidarischer Bürgerversicherung und Wiedereinführung der Vermögenssteuer Wohlstand für die Menschen zu sichern, wurden riesige Kapitalstöcke zur Finanzierung von selbst verschuldeten Bankenkrisen und zur Sicherung von Spekulationsgewinnen abgezogen. Statt Vermögen nach unten zu verteilen oder über ein bedingungsloses Grundeinkommen nachzudenken, wird weiterhin in noeliberalem Maßstab nach oben spekuliert.

Wer seine Arbeitslosenstatistik um ALG II Empfänger und Aufstocker kürzt, die quasi in Depression und Armut leben, hat sich längst von einer objektiven Bewertung des Lebensstandards in unserer Gesellschaft verabschiedet. Wer Politik nur nach Zielgruppen ausrichtet und ganze Bevölkerungsteile ausschließt, öffnet die Schere und ist für die Regierungsverantwortung untragbar.
Wer gleichzeitig selektive Bildungspolitik betreibt, den Zugang zu Wissen und Weiterbildung beschränkt und jede Form kollaborativen und qualitativen Wachstums behindert, macht sich zum Verursacher der drohenden Katastrophe einer auseinander brechenden Gesellschaft.
Wer Menschen mit Angst kontrolliert, ihre Würde nimmt, sie sozial verwahrlost, jeder Perspektive beraubt und dann aus dem eigenen Wohlstand heraus Verzicht predigt, vergewaltigt die Demokratie.

Wer dann noch mit mangelhafter Nachvollziehbarkeit einen Bericht zur Reichtums- und Armutsverteilung in Deutschland intransparent zusammenstellt und Passagen zensiert, die als Damokles-Schwert den eigenen Wahlkampf behindern könnten, braucht sich über die politische Verdrossenheit der Wähler nicht zu wundern.

Hätte sich die FDP nicht schon längst selbst abgeschafft – man müsste sie als Gefahr für den sozialen Frieden in unserem Land verbieten.

Es wird Zeit für eine Kultur der Gemeingüter (Commons)und die Vorfahrt für Kooperation, Selbstorganisation und Gemeinsinn.


Foto: C-BY-NC JPHINTZE

GEMA nimmt die DJs ins Fadenkreuz

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Update 17.3.2013
Die Piratenpartei Deutschland wirft der GEMA erneut Intransparenz und Realitätsferne bei der Neuregelung von Tarifen für Lizenzabgaben vor. So hat sich die Verwertungsgesellschaft in der vergangenen Woche mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) und dem
Berufsverband Discjockey (BVD e.V.) hinter verschlossenen Türen auf einen Tarif geeinigt, der die Lizenzabgaben für die Verwendung von kopierten Musikwerken bei der öffentlichen Wiedergabe regelt [1]. Beide Verbände repräsentieren aber nur eine Minderheit der aktiven DJs in Deutschland.

»So wie die GEMA nach innen agiert und ihre Eliten bevorzugt bedient, so verhandelt sie auch nach außen und handelt Tarife auf dem Rücken Betroffener aus, ohne sie anzuhören. Auch wenn mit der Pauschalisierung von 125 Euro für das Altrepertoire ein vergleichsweise moderater Tarif veranschlagt wurde, führt die Lizenzierung neuer Titel zu kaum überschaubaren Beträgen für viele, häufig nur unregelmäßig beschäftigte DJs«,

kommentiert Bruno Kramm, Urheberrechtsbeauftragter der Piratenpartei Deutschland und bayerischer Listenkandidat für die Bundestagswahl.

DJs arbeiten in der Regel mit Kopien der Musikwerke, die sie vorher im Original legal erworben haben. Beim Kopieren einer Doppel-Best-Of-CD mit ungefähr 40 Titeln auf eine Festplatte und einen zusätzlichen USB-Stick fallen allein bereits über 10 Euro Lizenzierungsgebühr an. Verliert ein DJ durch einen Festplattencrash sein Repertoire, muss er für das wiederholte Kopieren neu lizenzieren. Um das Repertoire der DJs lizenzieren zu können, schließt die GEMA umfassende Kontrollen der Datenträger nicht aus. Auch ist davon auszugehen, dass die GEMA Abmahnungen gegenüber DJs ausspricht, die sich gegen die Lizenzierung sträuben. Ebenso werden umfassend Bestands- und Adressdaten von DJs erhoben. Datenschutzrechtliche Fragen hierzu hat die
GEMA bisher nicht beantwortet. Da die Lizenzen ohne Angabe der Urheber erhoben werden, erfolgt die Verteilung wiederum nur nach als ungerecht eingestuften Pauschalverteilungsschlüsseln.

»Ein weiteres Mal demonstriert die GEMA ungerechte Realitätsferne, denn auch die Erlöse der Vervielfältigungspauschale fließen zum größten Teil großen Verlagsrepertoires zu. Die Urheber der tatsächlich aufgeführten Werke musikalischer Nischen gehen dabei fast komplett leer aus. In der Öffentlichkeit lassen sich diese Vervielfältigungstarife kaum rechtfertigen, denn die GEMA kassiert bereits hohe, mehrfach berechnete Pauschalabgaben für Leermedien und Geräte«

kritisiert Kramm.

Im vergangenen Jahr stand die GEMA bereits zum wiederholten Male in der Kritik und verschob die Tarifreform nach breitem öffentlichem Protest auf das Jahr 2014. Dabei vereinbarte sie mit Veranstalter-, Hotel- und Gaststättenverbänden hinter verschlossenen Türen, den Vervielfältigungszuschlag in Zukunft bei den DJs zu berechnen.

Quelle: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Presse/Top-Themen/faq_vroe.pdf


Stand: 5.3.2013

Die Tarifreform für mechanische Musik, also Aufführungen von aufgezeichneter Musik in Clubs, Diskotheken, gastronomischen Betrieben, Stadtfesten und Sportveranstaltungen wurde nach dem breiten Protest der Bevölkerung, Parlamentariern, Verbänden und zuletzt der Innenministerkonferenz bis nach das Wahljahr 2013 verschoben. Ich selbst war zu Gast bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), um gegen die Tarifreform zu protestieren. Unser Aufruf zu Transparenz und Vernetzung der Tarifreform-Gegner wurde damals geschickt von der DEHOGA pariert. Sie versprach vor Ort die Vernetzung und Weitergabe der Kontakte, was nie geschah. Hinter verschlossenen Türen kam es dann zum einstweiligen Aussetzen der Tarifreform, während die Verantwortlichkeit des geplanten Vervielfältigungszuschlag von 30 % von den Veranstaltern still und heimlich auf die DJs übertragen wurde.

Ab dem 1.4.2013 sollen jetzt die DJs auf ihre Lizenzierungspflicht hingewiesen werden, für jeden kopierten Titel eine jährliche Gebühr zu entrichten. 13 Cents pro Titel werden bei einem DJ-Repertoire von 10 bis 20 Tausend Songs schnell zu einem Betrag von vielen Tausend Euro. Bei DJ-Gagen, die oft jedem gesetzlichen Mindestlohn spotten, werden diese Beträge zur existenzgefährdenden Zwangsabgabe und einem Filter der Wettbewerbsfähigkeit zwischen DJs, anstatt die kulturelle Vielfalt dieser Kunstform zu bewahren.

Die Gebühr wird fällig für Werke von GEMA registrierten Urhebern, die von Original-CDs kopiert wurden, als MP3 unlizenziert heruntergeladen wurden, oder von befreundeten DJs und Musikern stammen. Laut ersten Informationen wird die GEMA DJs dazu drängen, eine entsprechende Lizenzierungsvereinbarung zu unterzeichnen, die dann die DJs zu lückenloser Dokumentation und Offenlegung des eingesetzten Repertoires verpflichtet und der GEMA ein umfassendes Kontrollrecht einräumt.

Die GEMA gibt sich bisher bedeckt, welche Download-Portale sie als lizenzierungspflichtig erachtet und welche nicht. (Spotify, Itunes, etc.) Neben der grundsätzlichen Überprüfbarkeit stellt sich die Frage, wie mit den klassischen DJ-Pools und Promoagenturen verfahren wird. Häufig werden von diesen Agenturen neue Titel auf CD gebrannt oder als MP3 zum Download zur Verfügung gestellt, um neue Veröffentlichungen im Clubbetrieb anzutesten und bekannt zu machen. Eine separate Lizenzierung zu diesem Zweck wird in den meisten Fällen nicht vorgenommen, denn sogenannte „finished products“, also im Presswerk hergestellte und lizenzierte Tonträger sind eher die Ausnahme bekannterer Veröffentlichungen.

Für “gerippte” CDs in MP3 Form wird die Lizensierungspflicht dann beim DJ greifen, während die Promo MP3s dann wahrscheinlich vom Auftraggeber, dem Label oder der Promoagentur zu bezahlen sind. Sowohl Künstler als auch Plattenfirmen schätzen diese Promotion-Services, die gerade für alternative Tanzmusik mit kleinen Marketingbudgets den unmittelbarsten Weg zum Konsumenten darstellen.
Auch trifft es besonders jene DJs hart, die mittels Laptop und Sequencer moderne Live Mashups erstellen. Sofern die verwendeten Werke auf der Festplatte des Laptops und dem heimischen PC als Kopien verfügbar sind, oder das Werk irgendwann einmal von einer CD “gerippt” wurde, wird eine weitere Lizenzierung fällig.

Unabhängig von der grundsätzlich unterschiedlich lizenzierten Nutzungsform, bestehen bereits für Rohlinge, Laptops und Speichermedien hohe Leermedien-Abgaben für die Privatkopie nach §53 des Urheberrechtes, die mit dem Erwerb der Geräte und Medien zigfach übervergütet werden.
Ob die eingesammelten Beträge übrigens bei den jeweils aufgeführten Rechteinhabern landen, mag bezweifelt werden. Bereits bei Onlineradios werden häufig die Beträge nicht netto einzelverrechnet, sondern einer Pauschalverrechnung zugeführt, deren Verteilung bekanntermaßen intransparent und ungerecht erfolgt. Hier – wie in vielen Fällen – beruft sich die GEMA auf den unverhältnismäßigen Aufwand. Der Großteil dieser Gelder fließt direkt und intransparent zu den “Outsource”- Oligopolen der Großverleger und der GEMA, wie z.B. der CELAS und der GEMA Tochter PAEKOL. Genaue Infos zu Beträgen der Pauschalabgaben für Privatkopien gibt es nicht, denn die ZPÜ, die innerhalb der GEMA administriert wird, muß im Gegensatz zum wirtschaftlichen Verein GEMA keinen öffentlichen Geschäftsbericht abliefern. Ihre Strukturen eröffnen sich nur schwer und ihre Geldflüsse und eigene Beteiligung ist bis heute kaum nachvollziehbar, auch wenn es neuerdings eine Webseite gibt.

Grundsätzlich eröffnet sich bei der neuen Tarifreform wenige Wochen vor Einführung eine riesige Skala ungeklärter Fragen:
Müssen DJs, die ihre Playlist live über einen Streamingdienstleister wie Spotify streamen, nur 13 ct je gespieltem Titel abführen oder für das potentielle Repertoire eines Dienstleisters?
Wie soll hier die GEMA Pflicht nachgewiesen werden? Ein immer weiter wachsender Teil des in Clubs aufgeführten Repertoires ist GEMA frei, oder zumindest aus der Online Lizensierung per Wahrnehmungsvertrag ausgeschlossen worden.
Wie sieht es mit internationalen Gast DJs, z.B. aus USA aus, die keine GEMA kennen und sicher keinen Vertrag unterschreiben werden?
Woher bekommt die GEMA die Adressen all jener Hobby DJs, die einmal im Monat ihre Szeneparties selbst veranstalten?

Die neue Tarifvariation, die auf den Namen VR-Ö hört, ist ein Angriff auf die kulturelle Vielfalt und verspricht der GEMA einen weiteren negativen Popularitätsschub. So oder so, sie ist weder DJs, noch Bands und Partygästen zu vermitteln. Die Piratenpartei fordert die Parlamentarier im Bundestag und im Landtag auf, eine Anfrage an die GEMA zu stellen, die sowohl die grundsätzliche Rechtfertigung des Tarifes, die Datenschutzrechtlichen Belange bei der Erhebung der DJ-Datenbank als auch des eingesetzten Repertoires zu prüfen.

Hier übrigens die offiziellen FAQs des GEMA Facebook Dialogs:

FAQs zum Tarif VR-Ö

Zum Tarif wurden uns einige Fragen gestellt. Wir haben die Userfragen gesammelt und daraus FAQs zu Thema erstellt. Danke an dieser Stelle an alle Beteiligten.

1. Die Vergütungssätze VR-Ö treten ab 1.4. 2013 in Kraft. Ab wann tritt die GEMA mit den DJs in Kontakt?
Die Vergütungssätze VR-Ö sind bisher noch nicht gesamtvertraglich mit der BVMV vereinbart, somit können wir auch noch keinen Kontakt zu den DJs aufnehmen. Wir stehen aber in engen Verhandlungsgesprächen und sind hier optimistisch.

2. Wie erfolgt die Lizenzierung unter VR-Ö?
Sobald die Vergütungssätze gesamtvertraglich vereinbart sind, wird die GEMA Kontakt mit den DJs aufnehmen (wir erhoffen uns für diesen Fall auch eine Verbandsunterstützung) und werden umfassend über die Lizenzierungsmöglichkeiten, Vergütungen etc. informieren. Anschließend erwarten wir ein entsprechendes Feedback, das dann zu einem entsprechenden Lizenzangebot (Lizenzvertrag oder Lizenzrechnung) führt. Wir gehen dabei davon aus, dass ein vereinfachtes Verfahren in Form jährlicher Pauschalzahlung auf Basis von 0,13 EUR je Vervielfältigungsstück/Werk eingeführt wird.

3. Wie sollen DJs lizenzieren, wenn man die Playlist nicht im Vorfeld erstellen kann?
Bei der Lizenzierung der Vervielfältigungsrechte nach den Vergütungssätzen VR-Ö geht es letztlich nicht darum, was der DJ auflegt, sondern welche und wie viele Werke er zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe (unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Nutzung) vervielfältigt hat. Die Wiedergabe und die Vervielfältigung sind also voneinander zu trennen.

4. Wie werden Ersatzkopien bewertet, die für die Arbeit eines DJs zwingend erforderlich sind?
Eine Sicherungskopie auf einem externen Datenträger ist nicht lizenzierungspflichtig, solange sie nicht zur weiteren Verwendung, z.B. zur öffentlichen Wiedergabe, verwendet wird.

5. Müssen DJs künftig Titel + Interpret im Voraus angeben, oder reicht es nur die Anzahl Tracks zu lizenzieren?
Derzeit reicht es aus, lediglich die Anzahl der vervielfältigten Werke mitzuteilen.

6. Müssen sich DJs bei der GEMA registrieren, damit die Lizenzierung korrekt durchgeführt werden kann?
Die DJs werden bei der GEMA, wie andere Musiknutzer auch, als Kunden geführt und erhalten für die Inanspruchnahme der GEMA zustehenden Nutzungsrechte (hier: des Vervielfältigungsrechts) eine entsprechende Vergütungsrechnung.

7. Wie ist das bei der Anschaffung eines neuen Laptops? Müssen wir alles lizenzierte wieder neu lizenzieren?
Ein bereits für die Vervielfältigung lizenziertes Vervielfältigungsstück/Werk muss nicht erneut lizenziert werden, wenn es auf einem anderen Datenträger kopiert wird – sofern die bisherigen Vervielfältigungsstücke/Werke nicht weiter zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.

8. Wie kontrolliert die GEMA die Lizenzierung?
Nachdem es auch Aufgabe der GEMA ist, Urheberrechtsverletzungen nachzugehen, werden wir auch für diesen Nutzungsbereich ein Szenario entwickeln, um Urheberrechtsverletzungen festzustellen.

GEMAdialog

Foto: CC-BY-NC 4Eleven/Flickr