Ich heiße Bruno (Gert) Kramm, Jahrgang 67, geboren in München und arbeite als Musiker, Produzent und Labelchef in Wirsberg bei Kulmbach und in Berlin.
Ich kandidiere für den Bundestag auf der Landesliste Bayern Platz 1 und als Direktkandidat im Wahlkreis 240 (Kulmbach, Lichtenfels und Teile von Bamberg)
Als Bundesbeauftragter für das Urheberrecht vertrete ich den Bundesverband in allen Angelegenheiten zum Urheberrecht und den verwandten Schutzrechten.
Als politischer Geschäftsführer bin ich im Bayerischen Landesverband der Piraten tätig.
Mit musikalischen Grüßen,
Bruno Kramm
Adresse: Bruno Kramm
Schloss Cottenau
95339 Wirsberg
+49 9227 940000
Kontakt: kontakt {at} dansemacabre {dot} de
Twitter: @brunogertkramm
In den Medien wurde breit berichtet, die Piratenpartei hätte mit der Ablehnung der sMV Anträge (ständige Mitgliederversammlung) ihre Grundsätze zur Basisbeteiligung aufgegeben. Sogar das Wort von den Offline-Piraten machte die Runde.
Leider wurde erst relativ spät von uns kommuniziert, dass wir mit den beschlossenen Anträgen SÄA03 und X011 einen Basisentscheid in die Satzung geschrieben haben, der sowohl Online als auch Urnenentscheide ermöglicht. Auch wenn noch viele Details unklar sind: Wir haben jetzt unseren Basis Entscheid Online!
In einer späten Mumblesession der AG Liquid Feedback (Protokoll) wurde Gestern der Inhalt vom Antragssteller Entrophy beschrieben.
Demzufolge hat die Piratenpartei in Neumarkt ihre Satzung so erweitert, dass die Parteibasis nun auch unabhängig von Parteitagen Beschlüsse treffen kann.
Anträge in diesem, “Basisentscheid” genannten Verfahren werden zunächst ausführlich online debattiert. Die Abstimmung erfolgt dann entweder online, was für Sachfragen der Normalfall sein sollte, oder geheim per Urnenwahl, was z.B. für Personenwahlen obligatorisch ist. In begründeten Ausnahmefällen können dann einzelne Piraten auch per Brief abstimmen.
Die getroffenen Entscheidungen sind verbindlich und stehen denen von Bundesparteitagen gleich. Nur für Entscheidungen, die das Gesetz ausdrücklich dem Parteitag vorbehält, also z.B. Satzungsänderungen und Vorstandswahlen, hat das Abstimmungsergebnis der Basisbefragung lediglich empfehlenden Charakter.
Damit die neuen Möglichkeiten zügig eingesetzt werden können, hat der Parteitag in einer abschließenden Abstimmung am Sonntag Abend auch die Entscheidsordnung beschlossen, in der die Details zur Einreichung der Anträge und zur Durchführung der Abstimmungen geregelt sind. Piraten arbeiten bereits an der zur Durchführung der Online-Abstimmungen benötigten Software.
Damit wird die Piratenpartei als erste Partei Deutschlands in der Lage sein, verbindliche Online-Abstimmungen durchzuführen.
Die Frage, wie dieser Basisentscheid praktisch realisiert wird, ob er auf Liquid Feedback, Piratefeedback, Discuss, Wikiarguments oder andere Onlinetools setzt und wie er als Organ etabliert wird, kann erst nach einer umfassenden Prüfung aller Optionen und erschöpfenden Beantwortung juristischer Fragen beantwortet werden. Grundsätzlich wurde jedoch bereits während der ersten Runde der sMV Abstimmungen bestätigt, dass die Piraten Online Abstimmungen befürworten. Mit dem Basis Entscheid Online, haben wir endlich die erhoffte Lösung buchstäblich in letzter Minute beschlossen.
BEO – Basis-Entscheid-Online Funfact: aus Wikipedia: Er (der Beo) besitzt ein munteres Wesen. Besitzer von in Gefangenschaft gehaltenen Beos empfinden diese als „aufmüpfig“. Aber gerade deshalb und wegen seiner ausgesprochenen Sprachbegabung ist dieser Vogel nicht nur in seiner Heimat ein beliebtes Heimtier. Allerdings sind die von dem Tier erzeugten Töne laut. </em
Heute, dieser Bundesparteitag, dieses Jahr, die anstehende Wahl – sind – ohne Übertreibung historisch zu nennen.
Und aus diesem Grunde habe ich eine außergewöhnliche Bitte an Euch alle: Bitte kommt für die nächsten 10 Minuten aus den Bildschirmen und schenkt mir Eure wertvolle Aufmerksamkeit – Wir haben verdammt Wichtiges zu besprechen. Danke Euch!
Nachdem in 2009 viele Menschen sofort verstanden hatten, dass WIR die notwendige politische Kraft in einer – ihre ursprünglichen Werte zunehmend verlierenden – Gesellschaft sind, dass WIR für eine freie, vernetzte und am Menschen orientierte Zukunft gebraucht werden und dass WIR auch die Menschen bewegen können, die längst hoffnungslos und Politik-verdrossen aufgegeben hatten.
Nach diesem tollen Start und dem Einzug in vier Landesparlamente kam die Ernüchterung.
Der explosionsartige Zulauf, der sich wie ein Sturzbach der Hoffnungen auf uns entlud, lähmte uns. Dazu kamen die endlosen Strukturdebatten und die Bauchnabelschau einiger Weniger. Und damit war der Glaube an uns, die makellosen Retter einer gerechten Politik, öffentlich zunächst geplatzt.
Wir stellen das mal in Frage – auch uns, aber: An der Unentbehrlichkeit der Piraten für den grundlegenden Wandel unserer Gesellschaft im neuen Jahrtausend hat dies aber absolut nichts geändert!
Und während die etablierten Parteien bei uns das Buzzword „Transparenz“ und andere Begriffe für ihren Etikettenschwindel raubmordkopierten, nur um dann sofort weiter ihrem intransparenten Tagesgeschäft zwischen Filz und Lobby nachzugehen, haben wir unsere Amtsträger ins Zentrum unseres Misstrauens gegenüber Autoritäten gestellt, anstatt gemeinsam die Staatsgewalt zu hinterfragen. Damit muss jetzt Schluss sein!
Denn es ist höchste Zeit, Piratenwerte wie das „Piratige Mandat“ wiederzubeleben. Es ist an uns, das Vertrauen in unseren großen Plan eines systemischen Neustarts zurückzugewinnen und jene Tools weiter zu entwickeln, die den Begriffen „Bürgerbeteiligung“ und „Teilhabe“ gerecht werden.
Denn es geht um das Aufbrechen aus dem Stillstand einer teilnahmslosen Gesellschaft, die nur alle vier Jahre wählen darf. Es geht um die großen Veränderungen, ja, die historischen Umwälzungen zu einer menschenwürdigen und unglaublich komplex vernetzten Gemeinschaft der Menschen in Deutschland, Europa und auf der ganzen Welt.
Wer, wenn nicht wir, hat die Chancen des digitalen Wandels im Fokus und seine Gestaltung im Sinn. Und wenn wir schon historisch draufschauen: Es hat eben erst angefangen!
Egal wie kurzsichtig da mancher im Tagesgeschäft drüber denkt, spricht oder schreibt: Wir Piraten sind gekommen, um zu bleiben und zu gestalten!
Denn es läuft eine Riesensauerei auf Kosten der Bürger. Da gehen Staaten pleite und die Politik vertritt die Interessen mächtiger Bankenlobbys, statt dass sie ihre Bürger vor solchen Machenschaften schützt!
Wenn die Herrschenden dann, ohne sich zu schämen, „Armut ist relativ und eine Frage der Skala“ skandieren und die soziale Schere immer schmerzhafter auseinanderreißen; wenn das gierige Streben nach Reichtum noch nie so unverschämt auf Kosten der Mehrheit offen zur Schau getragen wurde; wenn aus Wertschöpfung Abschöpfung wird, zeigt sich ein feudaler Elitismus, der jedes bisschen Empathie und Menschlichkeit dem Profit opfert.
Wer dann, wie die bayerischen Landesfürsten, nur die eigene Familie mit einem bedingungslosen Grundeinkommen ausstattet, zeigt die Abgründe des eigenen Demokratieverständnisses.
Wer dann arbeitslose Menschen mit Angst kontrolliert, ihre Würde nimmt, sie sozial verwahrlosen [lässt], jeder Perspektive beraubt, und dann aus dem eigenen Wohlstand heraus Verzicht predigt, vergewaltigt die Demokratie.
Dabei präsentieren die großen Volksparteien ständig die Ignoranz und Borniertheit eines veralteten Politikverständnisses:
Wenn statt Erlangen digitaler Mündigkeit mit der Zurschaustellung des eigenen digitalen Analphabetismus kokettiert wird,
Wenn im Land der Dichter und Denker die einmalige Chance für offene Bildung und Forschung nicht einmal mit Machbarkeitsstudien überprüft wird und wir international jeden Anschluss verlieren,
Wenn aus dem 3. Korb der Urheberrechtsreform ein Präsentkorb für die Lobbyverbände der Verlags- und Unterhaltungsindustrie wird,
Wenn Großverleger für ein Wahlversprechen Gesetze wie das Leistungsschutzrecht diktieren dürfen,
Wenn die Überwachung mit der Bestandsdatenauskunft zur Regel wird, aber gleichzeitig die Informationsfreiheit und Open Data in Deutschland auf Entwicklungslandniveau stagniert,
Wenn die Netzneutralität nicht gesetzlich verankert wird, obwohl Deutschland in Sachen Übertragungsrate und Netzausbau hinter Ländern wie Rumänien liegt und wenn die Regierung sich ausgiebig für ihre Breitbandinitiative lobt, die in meiner Gegend zu sagenhaften 2 MBit Datenrate sorgt.
Diese Regierung druckt nur noch Etiketten mit Haltbarkeitsdatum bis zum Wahltag, für Ideen die bereits letztes Jahrtausend abgelaufen sind.
Das ist Irrsinn! Das muss aufhören! Hier wird unsere Politik zur Notwehr!
Und das Unbehagen in weiten Teilen der Bevölkerung war lange nicht so groß. Viele fühlen es, wenige können es genau benennen: Wir müssen die Gesellschaft der Gesellschaft zurückgeben. Und es ist ja so, dass inzwischen auch unter den Etablierten schon Einige zu begreifen beginnen. Aber auch sie sind hilflos und wissen nicht, wie sie die Gesellschaft in die Zukunft bringen können.
Hier können und werden wir unterstützen. Denn wir sind keine Klassenkämpfer und Ideologen – wir sind die Unterstützer einer lebenswerten Zukunft. Wir sind die, die Kooperation über Konfrontation stellen, die Gutes Gelingen für das Ganze über den veralteten Mythos des persönlichen Erfolges stellen.
Als Piraten entern wir das alte Paradigma, in dem „Reichwerden“ oberstes Ziel war und machen klar, dass das „Menschwerden“ – unser Menschenbild – nur in einer förderlichen Gemeinschaft gelingt, in der sich unsere faszinierende Unterschiedlichkeit, unser ganzes menschliches Potential in gelingenden Beziehungen und kreativen und produktiven Leistungen entfalten kann.
Unsere Zukunft heißt: „Sharing is Caring“ oder einfach „Teilen ist das neue Haben“: Teilen von Informationen, Teilen von Mobilität, sogar Teilen von Gegenständen, sobald wir endlich alle Zugriff auf 3D-Drucker haben.
Jede Generation hat die Chance, etwas Großes zu gestalten, an einer Revolution teilzuhaben und aufzubrechen. Der Aufbruch unserer Generation ist und war der digitale Wandel. Ein Wandel, der in unseren Herzen so tief mit der Teilhabe und Freiheit verbunden ist und dessen Triebe unsere Gesellschaft grundlegend erneuern werden.
Die Entstehung einer globalen Gemeinschaft – die größte Revolution seit dem Buchdruck! Und es ist unsere Revolution!
Da haben wir eine Menge vor. Und dafür müssen wir, können wir, werden wir hart arbeiten. Wir müssen unserem Versprechen der Teilhabe gerecht werden und scheinbar unüberbrückbare Gegensätze vereinen. Wer, wenn nicht wir, kann und muss die Werkzeuge zur politischen Onlinebeteiligung ausprobieren und zum Wohle der ganzen Gesellschaft verfeinern?
Und wer von uns hat sich nicht schon aufgeregt, hat den Kopf hängen lassen, war mutlos oder wollte sich abwenden – aus Gründen? Eine Freundin hat mir neulich, als ich durchhing, etwas sehr, sehr Kluges gesagt: „Weißt du, Bruno, es ist egal, ob irgendwelche Leute Mist bauen oder vergessen haben, worum es wirklich geht. Die Idee der Piraten ist nach wie vor genau die Richtige. Niemand sonst wird das, was ansteht, für uns machen. Aufgeben? Geht gar nicht!“
Und liebe Menschen, die ihr uns schon abschreibt: Unterschätzt nicht unsere Lernfähigkeit! Unterschätzt nicht den Willen der Menschen in diesem Raum, dieses Land – ach, was sage ich – diese Welt nachhaltig zu verändern. Sicherlich, wir haben Fehler gemacht, aber wir haben aus ihnen gelernt. Genau das werden wir dieses Wochenende beweisen. Heute, morgen und übermorgen werden die Piraten in diesem Saal die Grundlage für einen Neustart dieser Partei legen. Diese Tage werden ein Neuanfang sein, an deren Ende der Einzug in den Bundestag steht.
Ihr sagt: „Die Piraten haben keine Chance?“. Wir werden euch ab diesem Wochenende entgegenrufen: „Wir stellen das infrage!“. Und darum ist das Wichtigste, das Entscheidende, das Allerwesentlichste für die Bürger dieses Landes: Unser Wahlversprechen! Das, was wir nach Kräften für sie tun werden, falls und wenn sie uns mit ihrem Wahlzettel das Einziehen in den Bundestag ermöglichen:
Wir werden dann mutig beginnen, die verfilzten Strukturen, die den ganzen Schmuh ermöglichen, endlich aufzubrechen!
Wir werden die alten Strukturen infrage stellen, wo immer sie Transparenz und gute Lösungen verhindern!
Wir werden entlarven, aufdecken und klar machen, was im Verborgenen vor sich hin schimmelt und die Gesellschaft vergiftet.
Wir – die Kandidaten der Piratenpartei – sind die unbestechlichen Stellvertreter der Bürger im Parlament. Die einzigen nicht-verstrickten und nicht-verkauften, wahrhaftigen Stellvertreter der Bürger im Bundestag!
Wir werden neue Politik bunt, wahrhaftig und überraschend machen und beweisen: Piraten wirken!
Jetzt lasst uns beginnen mit diesem Parteitag, mit unserem Wahlprogramm. Lasst uns unser Schicksal in die eigenen Hände nehmen und nicht zaudern, das Richtige zu tun. Lasst uns den Mythos Neumarkt begründen und vor allem: Lasst uns gemeinsam mit einem Hammer-Wahlkampf für eine bessere Gesellschaft kämpfen! Die Welt wartet auf uns!
Zugegeben: Setlur und ihr Produzent Moses P. sind nicht die Sympathieträger der Musikindustrie, aber die heute abgelieferte Begründung zum Urteil des seit 1997 andauernden Rechtsstreit um den Song “Nur mir”, der ein Sample des Kraftwerk-Songs “Metall auf Metall” verwendet, hat Sprengkraft und verunsichert die Kreativen der Musikbranche: Sampling ist teilweise legal, innerhalb schwer zu bewertenden Kriterien, aber nicht so wie bei Setlur! [1]
Das BGH Urteil “Metall auf Metall II” würgt Kreativität nicht nur ab, es enteignet eine ganze Generation und ihre Musikkultur. Kreatives Komponieren folgt nicht den starren Regeln einer realitätsfremden Rechtssprechung. Indes kommt das Verbot der Verarbeitung von mikroskopischen Klangschnipseln fremder Werke einer bisher ungekannten Zensur für Urheber gleich. Es beweist ein weiteres Mal wie weit das Urheberrecht in erster Linie dem Interesse der Unterhaltungsindustrie und ihren Verbänden folgt. Anstatt aus dem Marktversagen neue Wege für die Zukunft einer modernen Kreativindustrie zu entwickeln, wird das Verharren in alten Denkmustern belohnt und das Kompensieren des Umsatzrückgangs durch Abmahnungen riesiger Verlagsrepertoires ermöglicht.
Dabei sind gerade Original, Bearbeitung, Kopie und Plagiat musikhistorisch gewachsene Begriffe eines fliessenden Übergangs, in den sich Sampling als eine der modernsten Kulturtechnologien einreiht. Noch in der klassischen Musik galt das Einflechten von Zitaten und die Bearbeitung in die eigenen Werke als eine besondere Disziplin und Kunstfertigkeit, die erst durch das Aufkommen des kommerziellen Notendruckes reguliert und sanktioniert wurde.
Die Orientierung am Prinzip von Angebot und Nachfrage hatte so im 17. Jahrhundert ihren Ursprung. Sie wurde im Zuge der Demokratisierung und Verbreitung durch Massenmedien wie Radio, TV, CD und Internet immer weiter auf die Produktions- und Vertriebsprozesse großer Oligopole optimiert. Die schöpferische Freiheit hingegen wurde aus vermarktungsrechtlicher Überlegung Schritt für Schritt eingeschränkt, wie jetzt wieder im aktuellen BGH Urteil.
Wenn heute aus kleinsten Klangschnippseln (Samples) neue Werke eigener Schöpfungshöhe entstehen, spiegeln Komponisten ihre Gegenwart, den gesellschaftlichen Wandel einer vernetzten Informationsgesellschaft, die im Link und der Indexierung die Beziehung und Verwandtschaft aller Kulturgüter zueinander ausdrückt.
Ganz pragmatisch und spielerisch entstand Anfang der 80er mit dem Sampling eine neue Kultur der Kollagenkunst. Der Prä-Industrial von Throbbing Gristle, SPK, Einstürzende Neubauten und Psychic TV experimentierte mit der neuen Technologie, die durch elektronische Bands wie Depeche Mode, OMD, Nine Inch Nails und Young Gods in die Popkultur des Techno von heute getragen wurde. Gangnam Style ohne Sampling ist so undenkbar wie Popkultur ohne Zitate. Undergroundstars des Gothic wie Wumpscut, Front Line Assembly und Skinny Puppy dürfen sich jetzt vor Abmahnanwälten fürchten. Wer sich die Rechte zur Durchsetzung von “dubbed dialogue samples” sichert, kann eine ganze Musikszene zu Tode klagen, denn die aus Filmen entlehnten Sprachsamples wurden in den allerwenigsten Fällen offiziell lizensiert.
In diesem Licht kommt das BGH Urteil einer unverhältnismäßigen Verschärfung gleich, die sicher bald von Interessengruppen anderer Kreativbranchen entdeckt und eingefordert wird. Das BGH folgt dabei jenen Kriterien, die in der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten in der Musikindustrie bereits in den USA zu Millionenschweren Prozessen zu Gunsten großer Verlagsrepertoires und zum Schaden moderner Urheber führten.
Damit werden auch ein weiteres Mal große Konzerne gestärkt, denen es leicht fällt Lizenzrechte mit einer Armada von Anwälten offiziell zu lizensieren, besonders wenn die angefragten Rechte bereits im eigenen Tresor liegen. Den eindeutig Kürzeren ziehen hierbei vor allem jene sich selbst vermarktenden Urheber, die weder das nötige Kleingeld, noch die Personaldecke haben, um diese Rechte einzuholen.
Auf meine Anfrage bei Universal nach der Lizenz für ein “dubbed dialogue sample” eines ihrer Filme wurde mir eine vier- bis fünfstellige Summe vor der eigentlichen Verhandlung als Lizenzgebühr in Aussicht gestellt.
Dabei stößt bereits die Wahrnehmung an die Grenze der BGH Rechtssprechung. Wer vermag nachzuweisen, welches Sample aus welchem Stück stammt, wenn viele Werke sich gleicher Quellen bedienen. Umso erfahrener ein Produzent, umso leichter fällt ihm die akustische Camouflage des Ursprungs-Klanges. Nur will er das auch immer? Wenn Künstler wie der israelische PTYL ein neues Werk aus unzählbar vielen Quellen erzeugen, zitieren sie häufig aus Songs die selbst vielfach aus anderen Werken “gesamplet” wurden. [2]
Wenn Sprachsamples aus Filmwerken einen Bezug zum Songinhalt setzen, handelt es sich bewusst um ein Zitat, das eigentlich über die Schranke des Urheberrechts erlaubt sein sollte. Wenn ein Sample wie “Metall auf Metall” als jenes Zitat begriffen wird, erhält das Leistungsschutzrecht der originalen Tonaufnahme ein unangemessenes Gewicht.
Viele Produzenten nutzen in modernen Musikproduktionen sequenzierte Arpeggios und Klangbibliotheken, die als Preset (Vorprogrammiertes Klangmuster) mit dem Kauf des Apps oder Synthesizers lizensiert wurden. Nach aktueller Rechtssprechung müsste jeder Produzent, der diese Klangelemente nutzt, den Besitz dieser Lizenz auf Anfrage nachweisen können.
Und zuletzt: Wer soll all diese zukünftigen Abmahnungen als Clearingstelle bearbeiten? Wer bestimmt, inwieweit das Sample allgemein zu erkennen ist, denn nichts ist vielfältiger als die individuelle Rezeptionsfähigkeit.
Durchsetzen werden sich hier wie im restriktiven Patentrecht jene Verlage, die über genügend juristische Manpower verfügen. Der einzelne, selbstvermarktende Künstler wird sich hingegen kaum durchsetzen können.
In einem Zeitalter, das häufig den klanglichen Charakter eines Audiomems zum eigentlichen Merkmal einer kreativen Schöpfung stilisiert, vermischen sich die Begriffe Urheberrecht und Leistungsschutzrecht in einem Maße, das keine eindeutigen Unterscheidung zulässt, den Begriff der Werkhöhe ins Absurde steigern und aus dem Urheber Schutz eine Bedrohung für Urheber machen.
Die produktive Entlehnung, das Zitat und die Neuwidmung von Ideen sind Bausteine der Entwicklungsbrücke, die das kulturelle Gestern mit dem multimedialen Heute verbindet. Das gilt umso stärker in einer offenen, schnelllebigen und kreativen Netzgesellschaft, welche die kulturelle Gegenwart in die Zukunft führt. Das Leistungsschutzrecht muss begrenzt und das Urheberrecht endlich an den digitalen Wandel angepasst werden. Für die Urheber.
Passend zum denkwürdigen Urteil: Die heute gestartete Petition für eine neue Remixschranke des Urheberrechtes auf ein “Recht auf Remix” [3]
Die Gedanken sind frei
wer kann sie erraten?
Sie fliehen vorbei
wie nächtliche Schatten.
Kein Mensch kann sie wissen,
kein Jäger erschießen
mit Pulver und Blei:
Die Gedanken sind frei!
gilt ab jetzt nicht mehr, denn die gerade beschlossene Bestandsdatenauskunft lässt die Staatsgewalt automatisiert in unseren Mails und Handys schnüffeln.
Nicht nur, dass unsere Smartphones heute eine Erweiterung unseres Gehirns sind, denn alle kommunikativen Netze laufen hier zusammen: Wir filmen, machen Fotos, wir sind kreativ, wir tauschen uns aus und sind auch mal wütend, subversiv, konträr und revolutionär. Und wir haben diese Sphäre zu unserem Raum für Gedanken gemacht. Das Smartphone gehört zu meinem privatesten Raum.
Wer Zugang zu meinem Smartphone via PIN und PUK hat, weiß mehr über mich, als würde er in meine Wohnung einbrechen. Die Bestandsdatenauskunft ermöglicht das durch eine besonderen Interpretationsspielraum für Polizei und Geheimdienste.
Das erschreckend veraltete Postmodell der DE Mail ohne ausreichenden Schutz vor fremden Zugriff und Missbrauch wird ebenso wie unsere Postfächer bei den Providern zum Präparat unter den Mikroskopen der Datenschnüffler der Geheimdienste und steht so auch kriminellem Missbrauch sperrangelweit offen.
Es wurde jetzt eine Verfassungsbeschwerde gestartet, die von dem bekannten Anwalt Meinhard Starostik (er hatte schon die Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung erfolgreich vertreten) angeführt wird.
Mit einer einfachen Unterstützerunterschrift unter das Online Formular, das Du ausdruckst, klagst Du mit uns, ohne dass es Dich einen Cent – außer dem Porto – kostet. Du machst dann von Deinem demokratischen Recht Gebrauch, aktiv gegen Überwachung, Kontrolle und gegen die Transformation zum gläsernen Bürger zu kämpfen.
Am Tag des “Geistigen Eigentums” offenbart sich die traurige Tragweite der rückschrittlichen Urheberrechtspolitik der Bundesregierung der letzten Legislaturperioden und die zunehmende Betonierung “geistiger Eigentumsrechte”.
Die Ausweitung der Schutzfristen für Tonträgerhersteller wurde jetzt im Bundestag beschlossen und dehnt den bereits zuvor übermäßigen Schutz von 50 Jahren nach Veröffentlichung auf 70 Jahre aus. Das dient in erster Linie großen Konzernen mit riesigen Katalogrepertoires und nicht dem Großteil der Interpreten und Künstler in der Musikbranche. Das Argument der Verbände, Interpreten und Künstler könnten durch die Ausweitung bessere Ergebnisse in Verhandlungen erzielen, setzt nicht nur hellseherische Fähigkeiten und eine “Methusalem” Lebenszeit von über 69 Jahren nach Veröffentlichung voraus – bei einem Künstler, der Mitte Dreißig veröffentlicht, immerhin stolze 105 Jahre – , sondern ist Angesichts der Verhandlungspraxis von heute blanker Hohn. Künstler und Interpreten verschleudern ihre Rechte häufig für lächerliche Lizenzbeteiligungen, während die Bundesregierung bis heute nicht fähig war, ein vernünftiges, auf die Bedürfnisse der Interpreten angepasstes Urhebervertragsrecht zu verabschieden. Ein Vertragsrecht, das in Verbindung mit der Ausdehnung von Schutzfristen für den durchschnittlichen Urheber und für die Allgemeinheit einen Rückschritt bedeutet.
Denn auch die Allgemeinheit wird gerade durch diese Ausweitung eines Rechtes enteignet: Dem Recht auf freien Zugang zu Kultur und Schöpfungen, einem grundsätzlichen Menschenrecht, das weit über den Schutzrechten von Konzernen stehen sollte. Letztendlich werden die wirtschaftlichen Interessen der großen drei Unterhaltungskonzerne, die auf Europäischer Ebene sämtliche Lobbyhebel in Bewegung gesetzt hatten, gegen das Interesse der Allgemeinheit umgesetzt.
Diese gerade verabschiedete Initiative steht exemplarisch für die gesamte Urheberrechtsdebatte. Aus den dritten Korb wurde statt der erhofften Reform des Urheberrechtes ein Präsent-Korb für die Verwerterindustrie. Statt Urheberrechte endlich auf Augenhöhe der gesellschaftlich-technischen Revolution des digitalen Wandels zu bewertem, haben sich die Parlamentarier des Bundestags und Bundesrats Salz in die Augen streuen lassen und dem Druck der Lobbyverbände der Unterhaltungsindustrie auf ganzer Linie nachgegeben.
Egal ob Abmahnungen, Zweitverwertungsrecht für Urheber, Schutzfristenausweitung, Verwaiste Werke, Bildungsschranke, Fair Use Regelung – In allen Bereichen blockiert die Bundesregierung sträflich den Fortschritt des globalen digitalen Wandels mit nationalen Sonderwegen, die sicher oft auch ihren Ursprung auf Europäischer Ebene haben. Dennoch: anstatt endlich mit einem grundsätzlichen Frühjahrsputz den Staub des letzten Jahrhunderts loszuwerden, verschläft man in Deutschland den Wandel von der Dienstleistungsgesellschaft zur offenen und kommunikativen Wissens- und Kulturgesellschaft von Morgen.
Und das betrifft uns alle: Urheber, Nutzer und Gesellschaft!
Kaum ist es Frühling, schon ziehen die Gralsritter des geistigen Eigentums wieder in den Kampf.
Dieses Mal trommelt die Verwertungsgesellschaft VG Wort mit einer zugespitzten Kampagne “Wir geben 8″ zum Kreuzzug.
Die 8 Thesen, die von mitunter polemischen Entgleisungen bekannter Urheber flankiert werden, lehnen jegliche Reform des Urheberrechts von Verkürzung der Schutzfristen bis “Fair Use” kategorisch ab. Als hätte die zuletzt sehr sachlich geführte Debatte, wachsende Umsatzzahlen neuer digitaler Angebote und eine Vielzahl von wissenschaftlichen Publikationen zum Thema Urheberrecht nie stattgefunden, spielt die VG Wort das Lied vom schleichenden Tod durch Piraten, Filesharing und Urheberrechtsreform.
Einige der zitierten Urheber tun sich nicht nur mit Unwissenheit und einem fast schon unerhört offen zur Schau getragenen Mangel an Wissen zum Netz hervor, sondern produzieren auch noch moralisch fragwürdige Entgleisungen, wie z.B. jene des Moderators Dennis Schreck, der für die Bekämpfung von Piraterie am liebsten zu historischen Mitteln zurückgreifen möchte. http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=YdVKBi7HvjQ
Satirischen Wert hat auch das Zitat des Hobby-Mechatronikers Fred Breinersdorfer, der sich zur Aussage „Ein Auto(r) ohne seine Rechte ist wie ein Auto ohne seinen Motor.” hinreißen lässt.
Der Zeitpunkt der Kampagne ist jedoch der eigentliche Clou, denn ein wichtiges Urteil im Rechtsstreit zwischen dem Urheber Dr. Martin Vogel und der VG Wort steht unmittelbar bevor.
Die VG Wort steht mit dem Rücken zur Wand, denn laut verschiedener Experten ist ein Urteil zu Ungunsten der Verwertungsgesellschaft nur noch Formsache. Es klärt, ob die VG Wort nicht gezielt und systematisch die Interessen der Urheber zu Gunsten von Verlegern verletzt hat.
Umso verwerflicher ist die neuerliche, Sinn entleerte Zuspitzung auf Kampfbegriffe in Sachen Urheberrecht. Sie schadet nicht nur den Urhebern selbst, sondern schürt gerade das stetig wachsende Misstrauen einer jungen und Netz affinen Gesellschaft gegenüber klassischen Angeboten und der restriktiven Durchsetzung von Verwertungsrechten durch Abmahnanwälte.
tl;dr – Der VG Wort sollte man Nussschale und Besenstil überreichen, damit sie ganz im Geiste der Ritter der Kokosnuss gegen die Piraten in den Kampf ziehen können.
Ein weiteres Mal sind wir auf der Straße, weil man uns bedroht. Wir sind auf der Straße, weil man uns für dumm verkauft. Man höhlt unsere Freiheit aus, der totalitäre Hunger von Behörden nach Überwachung wächst immer selbstbewusster. Tag für Tag und Woche für Woche wird das Netz und unsere Privatsphäre mehr und mehr zum Zentrum der polizeilichen Ermittlungen.
Hatte man uns die Vorratsdatenspeicherung noch mit der Angst vor Terrorismus und Kinderpornographie zu verkaufen versucht, so wird unsere digitale Privatsphäre mit der Bestandsdatenauskunft fast anlasslos verschenkt.
Denn nichts anderes bedeutet es, wenn Ordnungswidrigkeiten ausreichen, der Polizei und den Schergen des Geheimdienstes den Generalschlüssel zu unserer digitalen Privatsphäre und Telekommunikation auszuhändigen. Nichts anderes als der totale Überwachungsstaat lauert, wenn der automatisierte und massenhafte Zugriff bei den Providern, jederzeit und auf Knopfdruck unsere intimsten sozialen Beziehungen offenlegt.
Dabei dokumentiert die Bestandsdatenauskunft, wie wenig etablierte Parteien sich noch immer mit dem Netz auseinandersetzen. Wie wenig sie im Netz Zuhause sind. Sie dokumentiert, wie sehr Netzpolitik in einem Unterausschuss als leidiges Pflichtprogramm angesehen wird und wie wenig mittlerweile Bürgerrechte bedeuten.
Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Ordnungswidrigkeiten, darunter fallen sämtliche kleine Verkehrsdelikte der Straßenverkehrsordnung wie Parktickets, das Fehlen eines Verbandskastens, ein kaputtes Rücklicht am Fahrrad, Verletzung der Meldepflicht, Ungehorsam, Verwarnungsgelder bei Beleidigungen, oder die Hundesteuer nicht bezahlt, mein Hund scheißt unbemerkt auf die Straße, ein falscher Heizkörper in Gebrauch, Müll falsch getrennt oder eine nicht gezahlte GEZ-Gebühr.
Diese lächerlichen Delikte reichen bereits aus, deine IP und auch den Verlauf der von dir besuchten Webseiten zu verfolgen, denn die Neuregelung des Paragrafen 113 des TKG erlaubt es auch Verkehrsdaten abzurufen, also wann ich wo hingesurft bin. Es gibt hier keinerlei Schutzmechanismen. So wird der direkte und unkomplizierte Providerzugang auch dazu führen, dass häufiger abgefragt wird. So wird aus der Ausnahmeregelung von Abfragen, die einen Richterbeschluss benötigen, die Normalität. So wird langfristig aus der Unschuldsvermutung ein anlassloser Generalverdacht.
Was das für die vereinfachte Verfolgung von Urheberrechtsverstößen bedeutet, kann man sich kaum ausmalen. Die Selbstverständlichkeit, mit der jetzt unsere Datenspuren für Behörden offen stehen, also welche Seiten wann angesurft wurden, nimmt uns auch die Freiheit, uns unvoreingenommen zu intimen Themen im Netz zu informieren. Unsere Anonymität wird ausgehebelt und wir werden sofort zu Verdächtigen.
Für die Pins und Puks unserer Handys ist zwar ein Richterbeschluss vorgesehen, der jedoch aus vielen Gründen umgangen werden kann. Wird euer Handy auf einer Demo beschlagnahmt, dann wird die Polizei mit der Begründung „Gefahr in Verzug“ schnell den Zugriff auf das Handy erhalten.
Darüber hinaus sind die Polizeigesetze der Länder, die diesen Zugriff erlauben, durchaus unterschiedlich geregelt. Die Freistaaten Sachsen und Bayern werden in ihrer Polizei- und überwachungsfreundlichen Art die Hürden sicher niedriger ansetzen, als es zum Beispiel in Hamburg oder Berlin die Regel ist. Die schwammige Formulierung des Gesetzes öffnet hierzu Auslegungsspielräume, die dann wiederum aus Ordnungswidrigkeiten im vermeintlichen Notfall einen Generalverdacht konstruiert, der alles rechtfertigt.
Dabei muss man sich vor Augen führen, was im Zeitalter der Smartphones die Pin bedeutet. Sobald ich mein Smartphone aktiviere, buchen sich sämtliche Apps in meine sozialen Netze ein und synchronisieren Facebook, Twitter und Google-Mail. Die Polizei muss sich noch nicht einmal die Mühe machen, diese Passwörter anzufordern. Der Zugang zu unserer ganzen Privatsphäre steht offen. Private Details zu meinen Freunden, Konversationen und Kontakte können unmittelbar in die Ermittlungen einbezogen werden.
Wie schnell diese unverhältnismäßigen Zugriffe der Polizeibehörden stattfinden können, haben wir vor wenigen Tagen in Dresden erlebt. Auf einer Demo wurden dort sämtliche Handys innerhalb der nahegelegenen Funkzellen überwacht. Das bedeutet, der komplette SMS-Verkehr und die die Verkehrsdaten, also angerufene Telefonnummern und Dauer von Gesprächen, wurden ohne einen Richterbeschluss protokolliert und für Ermittlungen benutzt.
Diese unverhältnismäßige Schnüffelei wird durch die Bestandsdatenauskunft zur Regel. Die Staatsorgane sind noch nicht einmal mehr in der Pflicht, uns von einer Ausspähung unserer Privatsphäre zu unterrichten. Eine Vielzahl von schwammig formulierten Ausnahmen macht jede Ermittlung zum Sonderfall, wir werden in der Regel davon nichts erfahren. Alleine im Jahr 1998 gab es mehr als 26 Millionen Abfragen von gut 100 Behörden bei 120 Telekommunikationsfirmen. Die wenigsten unter uns wissen von der Schnüffelei in ihrer Privatsphäre.
Für geheimdienstliche Ermittlungen gibt es übrigens keinerlei Hürden mehr, uns komplett zu überwachen. Der allgemeine Vorwand, die Ermittlungen schützen zu müssen, schließt auch die vom Gesetz vorgesehene Information des ausgespähten Nutzers aus.
Dabei müssen wir uns vor Augen führen: Durch die Kombination unserer Bewegung im Netz mit modernem Datamining und Profiling von Big Data wird die Anonymität in der Masse zunehmend eine trügerische Sicherheit. Längst können anonymisierte Datensätze durch komplexe Algorithmen genau jedem einzelnen zugeordnet werden. Diese Techniken mit der Bestandsdatenauskunft kombiniert, gehen weit über das hinaus, was George Orwell in seiner dagegen fast schon naiv anmutenden Vision „1984“ skizzierte. Das Internet der Dinge, die Zukunft unserer technisierten Gesellschaft steht auf dem Spiel und öffnet dem Überwachungsstaat die totale Kontrolle über unsere Aktivitäten. Wenn bald per IPv6 jedes Gerät in unserem Leben eine eigene Internetadresse hat, können in Kombination mit der Bestandsdatenauskunft Ordnungswidrigkeiten automatisiert und unkontrolliert erfasst werden. Die BDA sichert dem Staat dann buchstäblich den Hauptschlüssel zur lückenlosen Steuerung unseres Lebens.
Dabei hatten wir doch immer mehr Transparenz beim Staat gefordert. Der gläserne Bürger ist dagegen Realität.
Was bleibt uns?
Digitale Mündigkeit und Selbstschutz sind die einzigen Mittel im wilden Westen des Netzes, wenn digitale Sheriffs ohne Kontrolle ihre virtuelle Lynchjustiz ausüben und unsere Freiheit im Internet ins Gegenteil verkehren.
Wir können uns nur durch Anonymisierungsverfahren, moderne Verschlüsselungsverfahren wie das Torprojekt schützen. Wir müssen demonstrieren, auch weiterhin auf die Straße gehen, damit dieses Gesetz im Bundesrat gekippt wird. Wir können nur hoffen, dass unsere Verfassungshüter in Karlsruhe dieses Gesetz kassieren.
Wir müssen wachsam bleiben und lernen, kritische Kommunikation anders zu äußern. Das Bestandsdatengesetz ist der Anfang vom Ende der Freiheit im Netz, es ist der letzte Baustein in den totalen Überwachungsstaat.
Die lückenlose Ausspähung des physischen Raums hat bereits begonnen, bevor das Internet der Dinge via IPv6 überhaupt loslegt.
Nein, es geht gerade nicht um die Bestandsdatenauskunft und auch nicht um eine neue Trojaner Software.
Nachdem der Telefonprovider Telefónica gemeinsam mit der Generali Versicherung bereits die erste Testphase im Datenschutz unkritischen Spanien absolviert hatte, soll jetzt in Deutschland eine neue Technologie eingesetzt werden. Hinter dem Namen Insurance Telematic verbirgt sich der digitale Onlinefahrtenschreiber.
Zuerst wird dabei auf positives Marketing gesetzt: Natürlich nur auf freiwilliger Basis um Boni und günstigere Tarife bei der Kfz-Versicherung zu ergattern, soll die Telematic zur Aufzeichnung des Fahrverhaltens bei Freiwilligen eingebaut werden. Daten wie Geschwindigkeit und Fahrzeiten werden damit automatisch per Mobilverbindung übertragen und werten dann das Risikopotential des einzelnen Fahrzeuges und seines Halters aus.
Man muss sich einmal klar machen, was diese Technologie bedeutet, sobald eine erste Phase des Austestens zu Ende gegangen ist. Wenn Autoversicherer nach einer Phase der Gewöhnung diese Technologie verpflichtend einbauen lassen um Risikogruppen besser einem Tarif zuzuordnen. Wenn die Daten in Hände Dritter geraten. Wenn die automatische Verbindung von Geschwindigkeit, Uhrzeit und Ort nicht nur ein lückenloses Bewegungsprofil über den Fahrer ermöglicht, sondern die Behörden diese Daten auch zur Ermittlung von Verkehrsdelikten sichten möchten.
Erst letztes Wochenende sind wir gemeinsam gegen die Bestandsdatenauskunft auf die Straße gegangen, die der Polizei einen erweiterten Spielraum und Zugang zu unseren Daten bei unseren Providern ermöglicht.
Die Kombination von Datamining/Profiling der Big Data, des Ausspähens der digitalen Privatsphäre und des Internetverkehrs, sowie der neuen drohenden Überwachung im physischen Leben per Mobilfunk machen unsere täglichen Aktionen nicht nur voraussehbar, sondern schüchtern jegliche Abweichung eines genormten und kontrollierten Verhaltens ein. Wenn die unmittelbare Konsequenz aus einem kleinen Regelverstoß die Onlineobservation und Ahndung bedeutet, dann gilt statt der Unschuldsvermutung der Generalverdacht während jeder Bürger bereits prophylaktisch die elektronische Fußfessel trägt.
Bei der Klage eines Urhebers gegen die Praxis der Verwertungsgesellschaft VG Wort ist Bewegung in die Verhandlung gekommen. Der Richter wies in der mündlichen Verhandlung zahlreiche Ausflüchte der Verwertungsgesellschaft zurück und teilt im Wesentlichen die Sichtweise des klagenden Urhebers.
Wir beobachtet die Verhandlung intensiv, denn sie bestätigt uns in unserer Klage gegen die Verwertungsgesellschaft GEMA, die ihrerseits ungerechtfertigterweise die Verleger an Vergütungsansprüchen aus urheberrechtlichen Lizenzen beteiligt. Mehr und mehr wächst so der Verdacht, dass viele Verwertungsgesellschaften Gelder die den Urhebern zustehen, ungerechtfertigt weiterreichen.
So erscheint die Beteiligung von Verlegern an Vergütungsansprüchen und Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft auch nach den Worten des Richters rechtswidrig, solange Verleger nicht nachweisen können, dass ihnen Urheberrechte an den Werken zustehen.
Die von den Gutachtern der Verwertungsgesellschaft vorgetragene These, dass die Beteiligung der Verleger an den Einnahmen aufgrund zivilrechtlicher Konstruktionen wie dem vorliegendem Vereinsrecht gerechtfertigt sei, wurde vom Richter nicht akzeptiert.
Die gesetzliche Verpflichtung der Verwertungsgesellschaft, für eine Verteilung der Einnahmen frei von Willkür zu sorgen, kann nur die Nichtigkeit der Beteiligung von Verlegern bedeuten.
Von besonderer Bedeutung ist auch das so genannte »Luksan-Urteil« des EuGH, das die Beteiligung von Nichtberechtigten an den Vergütungsansprüchen ausschließt.
Dass das Urteil, dessen Verkündigung für den 25.7. erwartet wird, dieser Linie folgt, wird von allen Experten erwartet.
Auf einschlägigen Kritikerseiten wurde darauf hingewiesen, dass bei einer neuen Synchronisation eines Videos zur Vorratsdatenspeicherung durch Piraten die Creative Commons Lizenz falsch interpretiert wurde. Aus einem Non Derivative (ND) wurde durch die Synchronisation eine Bearbeitung, die unter diesem Modell der CC Matrix nicht eingeräumt wurde.
Ärgerlich ist das sicher, zeigt jedoch gerade, wie wenig die Vielzahl der unter bestimmten Bedingungen der Allgemeinheit eingeräumten Nutzungsrechte der CC Kernlizenzen in der alltäglichen Praxis von Kreativschaffenden angekommen ist. Die Creative Commons Lizenz zählt auch heute trotz vieler Aufklärungsversuche noch immer zum Spezialwissen weniger eingeweihter “Nerds” und Experten.
Die Kurzfassung der verletzten Lizenz (CC-BY-NC-ND) zum Beispiel, ist für die Vielzahl der normalen User ein kaum zu lösendes Buchstabenrätsel und in Übersetzung “Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung”.
Auch kollidiert die Creative Commons Lizenz “/share alike” oder Copyleft/ bei der Kombination von Werken, die unter verschiedenen Lizenzen stehen, wie z.B. zwischen CC und Lizenzen des GNU-Projektes. Ebenso ist die Definition des Kürzels Non Commercial (NC) häufig wiedersprüchlich, da die Definition von Kommerziell gerade auf vielen Plattformen nicht eindeutig geklärt ist.
Deshalb nutzen wir die uns zu Teil gewordene Öffentlichkeit, um ein weiteres Mal auf die verschiedenen Creative Commons Schlüssel hinzuweisen: http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/
Auch wenn die Piratenpartei die Creative Commons Lizenz hinsichtlich der Freiheit von Wissen und kreativen Schöpfungen für die Allgemeinheit bedingungslos fördert, so hoffen wir doch, dass sich der Lizenzschlüssel in Zukunft noch leichter vermitteln lässt und hinsichtlich der Eindeutigkeit auch wachsende rechtliche Sicherheit garantiert.
Ein sicheres und kreatives Tool für die Allgemeinheit kann nur eine Lizenzschlüssel bieten, der unmittelbar und leicht verständlich von jedermann zu entschlüsseln ist.